Schularzt

Schularzt

Der Schularzt vertritt die speziellen gesundheitlichen Interessen der Kinder und Jugendlichen im „Betrieb“ Schule (und Kindergarten). Im Sinne einer „betriebsärztlichen“ Tätigkeit sollte er mit Eltern, Lehrern, Schulträgern sowie mit anderen Ärzten zusammenarbeiten, um Kinder und Jugendliche vor evtl. (betriebsbedingten) gesundheitlichen Gefahren zu schützen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen durchzuführen sowie dabei mitzuwirken, den Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule gesundheitsförderlich umzusetzen (siehe auch Schulgesundheit).

Der Schularzt ist in den meisten Fällen ein beim Öffentlicher Gesundheitsdienst in der Abteilung/Sachgebiet Kinder- und Jugendgesundheitsdienst angestellter Kinder- und Jugendarzt, der dem Schulgesetz bzw. dem Gesundheitsdienstgesetz des jeweiligen Bundeslandes entsprechend für Schulen bestellt wird. Er kann auch ein fest eingestelltes Mitglied des Kollegiums (z. B. in Waldorfschulen) sein.

Aufgabenbereich

Der Schularzt befasst sich unter anderem mit folgenden Aufgaben:

  • Schuleingangsuntersuchungen werden vor der Einschulung der neuen Schüler durchgeführt, um behandlungsbedürftige Krankheiten (z. B. Sehstörungen, etc.) aufzudecken und noch vor Schulbeginn behandeln zu können, Entwicklungsstörungen rechtzeitig zu erkennen und eventuell einen medizinisch begründeten, schulischen Förderbedarf zu definieren.
  • Gesundheitsberichterstattung (GBE): die kommunale GBE ist ein nicht unwesentliches Anliegen der Schulärzte, da die von ihnen erhobenen, anonymisierten Daten und Befunde (zum Teil aus Querschnittsuntersuchungen) die Grundlage für fundierte kommunale Gesundheitsberichte sein können.
  • Regelmäßige Kontrolluntersuchungen: meist im vierten und im neunten Schuljahr, um die allgemeine gesundheitliche Entwicklung zu beurteilen sowie Mangelerscheinungen vorzubeugen bzw. um bereits vorliegende Gesundheitsstörungen frühzeitig zu erkennen.
  • Untersuchungen und Beratungen von Schülern, zum Beispiel in Form der Schulsprechstunden, werden durchgeführt, um individuelle, kinderärztliche bzw. betriebsmedizinische Beratungen anzubieten und um mögliche Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und eine Behandlung vorzuschlagen.
  • Impfungen der Schüler – insbesondere die öffentlich empfohlenen Impfungen gemäß den Vorgaben der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut – in Absprache mit den Eltern.
  • Maßnahmen zur Schulgesundheitspflege nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Unterricht der Gesundheitslehre beziehungsweise Unterstützung der Schule/Lehrer bei der Etablierung eines (fächerübergreifenden) gesundheitsförderlichen Unterrichts.

Geschichte des Schularztes

Ende des 19. Jahrhunderts wurden in Deutschland die ersten Schulärzte eingestellt. Kurze Zeit später wurden sie mit der Einschulungsuntersuchung betraut, in der sie unter anderem die motorischen Fähigkeiten der Kinder sowie die körperliche Reife achteten. Ab 1920 wurden regelmäßige Untersuchungen der Schüler eingeführt; flächendeckend vorhanden war der Schularzt seit ca. 1925. Während sich die Ärzte früher hauptsächlich mit hygienischen bzw. infektionsbedingten Problemen, oder Mangelerscheinungen und Augenleiden der Kinder beschäftigen mussten, sind sie heute auch mit soziokulturell bedingten Problemen wie Übergewicht, Bewegungsarmut, Suchtverhalten, Verhaltensauffälligkeiten oder Sprachentwicklungsstörungen konfrontiert. In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurde für den schulärztlichen Bereich Anfang der 1980er Jahre mit dem Jugendarzt eine spezifische Form der ärztlichen Weiterbildung geschaffen.

Weblinks


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  • Schularzt — Schul|arzt 〈m. 1u〉 dem Gesundheitsamt unterstellter Arzt für die Überwachung der Gesundheit von Schülern u. Lehrern * * * Schul|arzt, der: Arzt, der Schüler[innen] gesundheitlich betreut. * * * Schul|arzt,   Schulgesundheitspflege. * * *… …   Universal-Lexikon

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