Öffentlicher Gesundheitsdienst

Öffentlicher Gesundheitsdienst

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz ein Teilbereich des jeweiligen Gesundheitswesens. Im Gegensatz zu den Gesundheitswissenschaften („Public Health“), die sich als eigene Wissenschaft verstehen, ist der ÖGD ein Teilgebiet der Medizin. Sein Ziel ist der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, die vielfältigen Aufgaben werden auf lokaler Ebene von den Gesundheitsämtern wahrgenommen.

Inhaltsverzeichnis

ÖGD in Deutschland

Behörden

untere Gesundheitsbehörden

Landesbehörden

  • Öffentlicher Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg
  • Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin
  • Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) Brandenburg
  • Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg (BSG)
  • Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG)
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)
  • Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA)
  • Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (LIGA)
  • Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Rheinland-Pfalz und Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (ZLG)
  • Landesuntersuchungsanstalt Sachsen (LUA)
  • Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV)
  • Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein (LASD) und Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit Schleswig-Holstein
  • Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (TLLV)
Bundesoberbehörden

Ausbildung und Forschung

Für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Beschäftigten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sind die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf sowie die AGEV (Akademie für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz) in München als Teil des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zuständig. Diese betätigen sich, neben den Bundesämtern sowie den Landesämtern und -untersuchungsämtern, auch an der angewandten Forschung auf diesem Sektor.

Der Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen

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Um nach einem absolvierten Medizinstudium in Deutschland als Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen tätig zu werden, bedarf es einer fünfjährigen Weiterbildungszeit. Die Inhalte sind dabei je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, etwa:

  • 36 Monate (= 3 Jahre) Tätigkeit in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung, davon 6 Monate in der Psychiatrie und Psychotherapie
  • 18 Monate (= 1,5 Jahre) Tätigkeit in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte des öffentlichen Gesundheitswesens, davon 9 Monate bei einer unteren Gesundheitsbehörde
  • 6 Monate (720 Stunden) theoretische Weiterbildung im Kurs öffentliches Gesundheitswesen

(vgl. Abschnitt B.21 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein vom 20. März 2004 i.d.F.v. 1. Oktober 2008, §46 HeilBerG NRW, §1 VO-Weiterbildungs-ÖGW NRW)

Der Inhalt der Weiterbildung wird nicht ausschließlich von der Ärztekammer festgelegt, sondern erfolgt – was eine Besonderheit dieser die Weiterbildung darstellt – auch nach staatlichen Verordnungen. Wurde die Ausbildung nach eben diesen Richtlinien abgeschlossen, verleiht die Ärztekammer den Facharzttitel; in Bayern geschieht dies direkt durch die oberste Landesgesundheitsbehörde.

Am 1. Januar 2001 waren 1.475 Fachärzte für öffentliches Gesundheitswesen registriert, von denen 25 niedergelassen waren. 396 übten keine ärztliche Tätigkeit aus.

ÖGD in Österreich

Landesbehörden

  • Landessanitätsdirektion Oberösterreich
  • Landessanitätsdirektion Salzburg
  • Landessanitätsdirektion Steiermark
  • Landessanitätsdirektion Tirol
  • Wiener Landessanitätsdirektion

Bundesbehörde

  • Österreichisches Bundesinstitut im Gesundheitswesen

ÖGD in der Schweiz

Verweise

Siehe auch

Quellen und Literatur

Weblinks

Interessenvertretungen

Sonstiges


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