Schutzraum

Schutzraum
Ein deutscher Luftschutzraum während des Zweiten Weltkriegs um 1940
Ein US-amerikanischer Schutzraum vor radioaktiven Niederschlag während des Kalten Krieges, 1957
Eingang eines Luftschutzkellers aus dem Zweiten Weltkrieg in Kaiserslautern, Zeitraum unbekannt

Schutzräume sind abschließbare Sicherheitsbereiche innerhalb von Gebäuden, die primär zum Schutze der Zivilbevölkerung dienen. Entwickelt haben sich diese aus Luftschutzräumen, die dem Luftschutz dienten.

Synonym werden die Begriffe Luftschutzkeller oder Zivilschutzanlage verwendet. Ein Luftschutzbunker dient dem gleichen Ziel, ist baulich jedoch besser gegen direkte Angriffe geschützt.

Schutzräume des Grundschutzes schützen vor

  • Thermischer Strahlung
  • Brandeinwirkungen – Hitze und Rauch
  • Trümmerbelastung und Splitterwirkung
  • Chemischen und biologischen Verunreinigungen der Außenluft
  • Rückstandsstrahlung
  • Luftstoß- und Luftsogwellen

Schutzräume zur Lagerung von Kulturgut werden auch als Bergungsort oder -raum bezeichnet.

Als Schutzraum ausgebildet sind auch häufig Kontrollräume, wo gefährliche Versuche durchgeführt werden, wie bei Raketenprüfständen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Als man in den 1930er Jahren erkannte, dass mittels moderner Bomber auch Orte weit weg von der Frontlinie getroffen werden konnten, suchte man Wege, die Bevölkerung zu schützen. Dazu verstärkte man zunächst Keller und U-Bahnschächte in den Städten. Um aber einen flächendeckenden Schutz bieten zu können, mussten massiv gebaute, unterirdische Keller realisiert werden. Schutz vor Giftgas, welches schon im Ersten Weltkrieg zum Einsatz kam, machte den Einbau von Luftfilteranlagen notwendig.

Allgemeines

Hinweis auf einen Luftschutzraum aus dem Zweiten Weltkrieg an der Fassade eines Wohnhauses in Nürnberg
Belegter Schutzraum bei einer Übung
Eingang zu einem öffentlichen Schutzraum in der U-Bahn-Station Pankstraße in Berlin

Je nach technischer Ausstattung sind sie für eine kurzfristige Unterbringung von etwa zehn Stunden oder bis zu vierzehn Tagen (Anlagen des Grundschutzes) oder sogar länger geeignet. Öffentliche Schutzräume wurden seit den 1960er Jahren zum Beispiel im Zuge von Tiefgaragen oder U-Bahnen als so genannte Mehrzweckanlagen errichtet.

Ursprünglich für den Schutz gegen die atomare Bedrohung des Kalten Krieges gedacht, haben sie aber in Katastrophenfällen, wie z. B. Unwetterkatastrophen, Reaktor- oder Chemieunfälle ihre Berechtigung. Da aber solche Maßnahmen teuer sein können und auch nicht populär sind, wird der Schutzraumbau gegenwärtig seltener thematisiert.

Die Länder handhaben dieses Thema unterschiedlich. In Berlin existieren nur 27.000 Schutzplätze für ca. 3,39 Millionen Einwohner. Länder wie Singapur, die Schweiz und Schweden erreichen Schutzplatzquoten von 120 Prozent – also 1,2 Schutzplätze für jeden Landeseinwohner. Diese Staaten verfügen allerdings auch über Ideen und Konzepte zur friedensmäßigen Nutzung von Schutzbauwerken. Die örtlichen Verwaltungen können durch Vermietung an Vereine und Clubs, Bereitstellung als Jugendgruppen-Unterkunft oder Lagerräume für Firmen einen Großteil der jährlichen Wartungskosten decken und in einigen Fällen sogar Gewinne erzielen.

An vielen Häusern in Deutschland wurde bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges am Sockel mit weißer Farbe „LSR“ für Luftschutzraum angebracht. Oft war der Hinweis mit einem, ebenfalls weißen, Pfeil verbunden. Dieser Pfeil wies darauf hin, wo in dem Keller des Gebäudes ein Raum oder Räume zu Luftschutzräumen ausgebaut waren. Dieser Hinweis war u. a. für den Fall eines Treffers notwendig. So hatte man die Hoffnung, dass man, wenn der Sockel des Gebäudes noch stand, wusste, wo man nach Verschütteten suchen musste. Manche Räume waren mit einem „H“ gekennzeichnet. Bei aneinander gebauten Häusern befanden sich die Luftschutzräume nach Möglichkeit am linken oder rechten Rand des Gebäudes, je nachdem, wo ein anderes Gebäude anschloss und wo die meiste Aussicht war, im Falle eines Treffers zu dem nebenliegenden, vielleicht unzerstörten oder weniger zerstörten Gebäude durchbrechen zu können. Dieser Weg, durch die Kellerräume des Nebengebäudes, war dann der Rettungsweg, wenn durch das eigene Gebäude der Weg versperrt war.

Luftschutzräume in Deutschland

Schutzraum für den Heizer in einem Wasserwerk

In Deutschland liegen Bau und Bereitstellung von Schutzräumen laut Grundgesetz in der Kompetenz des Bundes. Daraus ergibt sich aber keine Schutzbaupflicht. Die Bundesrepublik Deutschland hat im Mai 2007 bekannt gemacht, sich aus dem Schutzraum-Konzept zurückzuziehen und bis auf einzelne der bestehenden Anlagen alle anderen aufzugeben.

Bis dahin erhielt der Bauherr einer Mehrzweckanlage vom Bund für jeden geschaffenen Schutzplatz einen Pauschalbetrag, um die Mehrkosten der Schutzraum-Zusatzausstattung aufzufangen. Nach § 7 des Zivilschutzgesetzes besteht für Schutzräume ein grundsätzliches Veränderungsverbot, was aber durch die Entscheidung der Bundesregierung, die Schutzräume aufzugeben, nicht mehr zwingend zu sein scheint.

Das Problem ist dabei die Zuständigkeit des Bundes, der ausschließlich nach Art. 73 GG für den Zivilschutz verantwortlich sein darf. Alle anderen Schutzmaßnahmen (auch der Fall terroristischer Aktivitäten) sind als singuläre und örtlich begrenzte Vorkommnisse in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer einzuordnen (Katastrophenschutz). In Deutschland wurde im Ersten Entwurf des Zivilschutzgesetzes die Verpflichtung zur Schaffung von Schutzplätzen verankert – die entsprechenden Artikel wurden jedoch nie verabschiedet.

Luftschutzräume in der Schweiz

Typische Handfilterpumpe in einem privaten Schweizer Luftschutzkeller

In der Schweiz erkannte man schon bald die Notwendigkeit von Luftschutzanlagen und erließ entsprechende Vorschriften. Als in den 1930er Jahren die Zeichen auf Krieg standen, forcierte man den Bau stark. 1934 wurde ein Bundesbeschluss zum Aufbau eines Luftschutzes verabschiedet. Ziel war es, jedem Schweizer einen Platz in einer Luftschutzanlage bieten zu können. Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges entstanden in der Schweiz fast 34.000 Zivilschutzanlagen.

Im Kalten Krieg mussten die Zivilschutzanlagen ausgebaut werden, um sich vor möglichem radioaktiven Niederschlag schützen zu können.

Die gesetzlichen Grundlagen für den Bau von Schutzräumen finden sich in Art. 45 ff. des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz[1] (BZG). Bei Neubauten müssen Zivilschutzräume eingerichtet werden (Art. 45 BZG). Kommt der Bauherr dieser Vorschrift nicht nach, hat er eine Ersatzabgabe zu entrichten, die vorab der Finanzierung öffentlicher Schutzräume der Gemeinden zugute kommen muss (Art. 47 Abs. 2 BZG).

Das Ziel, jedem Schweizer einen Schutzplatz zu bieten, wurde erreicht und ist auch heute noch Faktum. Aktuell gibt es in der Schweiz rund 270.000 Personenschutzräume und 3.500 öffentliche Schutzanlagen. Einige Anlagen haben auch integrierte Spitäler, Lagerräume, Kommandoposten etc. 95 Prozent der Bevölkerung haben Zugang zu einem Schutzraum.

In vielen Schweizer Kellern wurden private Schutzräume eingerichtet, die mit einer Filteranlage, Betten und schwerer Stahlbetontür ausgestattet sind. Jeder Hausbesitzer mit einem Schutzraum ist für die Instandhaltung und Ausrüstung des Raumes verantwortlich. In Friedenszeiten werden diese als normale Kellerräume benutzt. Grundsätzlich muss jeder Raum innerhalb 24 Stunden voll einsatzbereit sein, was beispielsweise das Lagern von Vorräten umfasst. Für die periodische Kontrolle aller Anlagen ist der örtliche Zivilschutz zuständig.

In Luzern wurde sogar der Sonnenbergtunnel der A2 so ausgerüstet, dass er im Krisenfall als Luftschutzbunker für bis zu 20.000 Menschen gedient hätte.

Einen Beinahe-Ernstfall für diese Anlagen bedeutete 1986 der große Chemie-Brand in Schweizerhalle. Jedoch wurde die Basler Bevölkerung aufgrund einer Gefahren-Einschätzung letztlich nicht zum Schutzraum-Bezug, sondern nur zum Verbleib in geschlossenen oberirdischen Räumlichkeiten aufgefordert. Eine nachträgliche Analyse ergab, dass viele der Schutzräume aufgrund der Verwendung zu normalen Lagerungs-Zwecken nicht rechtzeitig bezugsbereit gewesen wären.[2]

Einzigartig und unterirdisch bietet das einzige Zivilschutz-Museum der Schweiz in Zürich Einblick in ein tiefes Stück Schweizer Geschichte.

Literatur

  • Vorschrift der Luftwaffe: L.Dv. 793 – Baulicher Luftschutz Planung und Durchführung der baulichen Maßnahmen bei öffentlichen Luftschutzräumen - 1939

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) vom 4. Oktober 2002 (Stand am 1. Januar 2011). Besucht am 11. März 2011.
  2. "Schweizerhalle", Bericht des Regierungsrates an den Landrat (Baselland), 1987

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