Babystrich

Babystrich
Schwangere Kinderprostituierte in London um 1871

Der Begriff Kinderprostitution beschreibt das Einbeziehen von Kindern gegen eine Vergütung in sexuelle Aktivitäten oder Handlungen. In thematischen Auseinandersetzungen wird der Begriff häufig irreführend ausgedehnt auf die Prostitution Jugendlicher. Eine Zusammenfassung der Prostitution von Jugendlichen und Kindern bezeichnet Prostitution Minderjähriger.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Im antiken Rom war Prostitution ein alltäglicher und überall anzutreffender Tatbestand. Aus historischen Quellen ist bekannt, dass auch Kinder – meist Sklaven – als Prostituierte arbeiten mussten. In einem Epigramm von Martial berichtet dieser davon, dass Kaiser Domitian ein Gesetz zum Verbot der Kinderprostitution erlassen hatte.

Brennpunktregionen

Nach unbelegten Schätzungen von UNICEF praktizieren weltweit ca. 3 bis 4 Millionen Jugendliche und Kinder Kinderprostitution. Auf einen öffentlich bekannten Fall werden mindestens 25-30 unentdeckte geschätzt. Die regionalen Hauptbrennpunkte sind Asien (Philippinen, Thailand, Sri Lanka, Vietnam, Kambodscha), Karibik (Dominikanische Republik, Kuba), Brasilien, Südliches und Westliches Afrika (Kenia, Südafrika), aber auch Osteuropa.

Personen, die Kinder zur Prostitution zwingen, machen sich in den meisten Ländern strafbar, wobei die Definitionen der Begriffe „Kinder“, „Prostitution“ und „Zwang“ stark variieren können.

Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention lautet:

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen kommerzieller sexueller Ausbeutung zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Personen unter 18 Jahren
  • zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden,
  • für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden,
  • für pornografische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.

Trotz aller Verbote und Bestimmungen ist es schwierig, die Kinderprostitution einzudämmen. Dies liegt zum einen am großen Markt, der insbesondere international nur schwer zu kontrollieren ist, aber auch an Gesetzen zum Schutz der Familie, die die staatliche Einmischung und Überwachung nur in begrenztem Maß zulässt. Jedoch kann beispielsweise ein deutscher Staatsbürger, der sich im Ausland für den sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen strafbar macht, in der BRD nach deutschem Recht für seine Tat im Ausland belangt werden (Exterritorialprinzip).

Ursachen

Nicht zuletzt die Armut in den sogenannten Entwicklungsländern verursacht den Großteil der Prostitution von Kindern. Immerhin sterben laut UNICEF jährlich 6 Millionen Kinder auf dieser Welt an Mangelernährung. Daher wird Kinderprostitution in armen Ländern eher als notwendiges Übel angesehen und kann nicht wirkungsvoll bekämpft werden, da es an Alternativen fehlt. Auch leben viele Kinder in diesen Ländern auf der Straße und werden von Zuhältern entführt. Kinderprostitution geht oft mit Sextourismus in wirtschaftlich ärmere Länder einher, wo Kinder häufig aus wirtschaftlicher Armut von ihren eigenen Eltern dazu genötigt bzw. dafür verkauft oder entführt werden oder als Straßenkinder von Zuhältern zur Prostitution gezwungen werden. Vor allem aber ist die Prostitution von Kindern ein großes Geschäft der organisierten Kriminalität.

An erster Stelle der Ursachen für die Prostitution von Kindern steht allerdings die Nachfrage. Man schätzt, dass sich jährlich ca. 200.000 Sextouristen an Kindern und Jugendlichen vergreifen. Dabei sind 95 % der Täter Männer, die ihre Übergriffe oft dokumentieren und ggf. als Kinderpornografie verkaufen. Die Täter glauben, dass Sex mit Kindern ein geringeres Risiko birgt, sich mit AIDS anzustecken, weshalb das Alter der missbrauchten Kinder stetig sinkt. Allerdings ist die Ansteckungsgefahr hier besonders hoch, da der sexuelle Missbrauch oft mit Verletzungen einhergeht.

Sachlage in Deutschland

Während sich das öffentliche Bewusstsein, politische Auseinandersetzungen und die Arbeit zahlreicher Hilfsorganisationen vorrangig auf die Verhinderung dieserart Verbrechen an Kindern im Ausland richten, findet die Not von Kindern und Jugendlichen, die sich auch in Deutschland prostituieren, bis dato kaum Beachtung.

Über die Anzahl minderjähriger Prostituierter in Deutschland finden sich Erhebungen, die zwischen 3 und 11 Prozent gemessen an der gesamten Prostitution schwanken, bzw. Angaben, die von ca. 10.000 bis 20.000 prostituierten Jugendlichen und Kindern ausgehen. Eine genauere Zahlenangabe dieser illegalen Fälle erweist sich naturgegeben als problematisch.

Nach Angaben einer ZDF-Dokumentation vom 9. Dezember 2003 nimmt die Anzahl minderjähriger Prostituierter in Deutschland mehr und mehr zu, wobei der Anteil der Jüngeren immer stärker ansteigt. So war jede elfte Prostituierte, die im Jahre 2002 Kontakt mit der Hilfsorganisation Mitternachtsmission Dortmund hatte, minderjährig. Trotz des augenscheinlichen Handlungsbedarfs werden öffentliche Fördermittel für Hilfsprojekte derzeit immer knapper.

Meist prostituieren sich die Minderjährigen aus sozialer oder existentieller Not heraus. Auch die minderjährigen Stricher sind hier zu nennen. Oft kommen Rauschmittelsüchte hinzu, wodurch ein Teufelskreis entsteht. Nur ein Teil der minderjährigen Prostituierten tritt offen auf dem Babystrich (Orte, an denen sich Minderjährige anbieten) mit Kunden in Kontakt, vielfach finden die Vermittlungen über Dritte statt. Ca. 90 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendliche, die von Hilfsorganisationen betreut werden, erlebten bereits in ihrer Familie oder dem Angehörigenkreis sexuelle Übergriffe, viele auch andere körperliche Misshandlungen und beides bestimmt auch ihren Alltag auf dem Strich.

In Deutschland werden immer wieder Fälle bekannt, in denen Täter aus dem familiären Umkreis von Kindern sexuellen Missbrauch von Kindern gegen Bezahlung organisiert haben. In einigen Fällen fanden die Übergriffe zudem zur Erzeugung von Kinderpornografie statt.

Von einer selbstbestimmten Entscheidung, etwa aus einer Berufung oder Lebenshaltung heraus, ist bei Kinderprostituierten und dem Großteil der jugendlichen Prostituierten schon aufgrund des Standes ihrer altermäßigen Entwicklung nicht auszugehen, obgleich es denkbar ist, dass aus taktischen Erwägungen, aufgrund von Repression oder aus Gründen der Verdrängung den „Kunden“ gegenüber dahingehende Äußerungen stattfinden. Dieser Umstand setzt die Verantwortung darauf eingehender Täter nicht herab. Nach der Rechtslage in Deutschland ist selbst dann, wenn eine Einwilligung oder sogar das Angebot zu sexuellen Handlungen von einer Person unter 14 Jahren vorliegt, die sexuelle Handlung nach § 176 und 176a StGB strafbar (→ Sexueller Missbrauch von Kindern). Nach § 182 Absatz 1 Nr. 1 StGB ist es für Personen über 18 Jahren strafbar, mit einer Person unter 16 Jahren sexuelle Handlungen gegen Entgelt auszuüben (→ Sexueller Missbrauch von Jugendlichen). In Deutschland machen sich „Freier“ von 16- oder 17-jährigen Prostituierten bisher noch nicht strafbar. Am 29. August 2006 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach der Bundestag demnächst das diesbezügliche Schutzalter von 16 auf 18 Jahre anheben soll.[1] (siehe auch → Heutige Prostitution im internationalen Vergleich, deutschsprachige Länder).

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Quellen

  1. http://www.bmj.de/enid/58.html?presseartikel_id=2549 Autopsie 25. September 2006

Siehe auch

Literatur

  • Hathaichanok Amphan: Die andere Welt Thailand – Es ist nicht alles Gold was glänzt…. München 2005
  • Cathrin Schauer: Kinder auf dem Strich. Bericht von der deutsch-tschechischen Grenze. Bad Honnef 2003
  • Heidi Gerlinger: Sehnsucht nach Liebe ? - Eine Analyse des Phänomens Kinderprostitution, Jugendwerkstatt e.V., 2001, ISBN 3925699570 (Psychologische und soziologische Hintergründe des weltweiten Phänomens; In Deutschland leben laut Gerlinger nach offiziellen Schätzungen 10.000 bis 20.000 Kinder und Jugendliche, die sich prostituieren.)
  • Bader Birgit: Stricher-Leben, Galgenberg Verlag, 1991, ISBN 3925387781 (Lebenssituation von Strichern, Mißbrauch an Jungen und Kinderprostitution in Deutschland)
  • Martin Block (Hg.): Tatort Manila: Entführt, verkauft, mißbraucht - Tourismus und Kinderprostitution. Hamburg 1998
  • Adolf Gallwitz, Manfred Paulus: Grünkram - Die Kinder-Sex-Mafia in Deutschland, Verlag Deutsche Polizeiliteratur, 1998, ISBN 3801103765
  • Gisela Wuttke: Kinderprostitution Kinderpornographie Tourismus - Eine Bestandsaufnahme, 1998, ISBN 3889775314
  • Sabine Partenheimer: Kinder- und Jugendprostitution in Deutschland - Analyse der Voraussetzungen und Handlungsmöglichkeiten der Jugendhilfe, Shaker Verlag, 1997, ISBN 3826526740

Weblinks


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