- Senatsbehörde
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Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg ist die Hamburgische Landesregierung und zugleich oberstes Organ für kommunale Aufgaben im Stadtstaat.
Der Senat setzt sich zusammen aus dem von der Hamburgischen Bürgerschaft gewählten Präsidenten des Senats (Erster Bürgermeister), dem von ihm berufenen Stellvertreter (Zweiter Bürgermeister) und den weiteren Mitgliedern (Senatoren), die auf seinen Antrag durch die Bürgerschaft ohne Aussprache in geheimer Abstimmung bestätigt werden.
Der Senat führt und beaufsichtigt die Verwaltung und repräsentiert und vertritt Hamburg gegenüber anderen Staaten und Ländern. Außerdem bestimmte er bis 1996 die Richtlinien in der Politik.
Durch eine Reform der Verfassung im Jahr 1996 besitzt der Erste Bürgermeister die Richtlinienkompetenz, auch beruft und entlässt der Erste Bürgermeister die Senatoren seitdem selbst. Zuvor wurden die einzelnen Senatoren durch die Bürgerschaft gewählt (und waren durch Misstrauensvotum auch abwählbar). Diese wählten aus ihren Reihen die Bürgermeister.
Jeder Senator ist regelmäßig Ressortleiter (Präses) eines Landesministeriums (Senatsbehörde). Stellvertreter der Senatoren sind die Staatsräte, die an den traditionell dienstags stattfindenden Sitzungen des Senats im Rathaus mit beratender Stimme teilnehmen.
Inhaltsverzeichnis
Senatsbehörden
- Senatspräsidium und Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg
- Behörde für Schule und Berufsbildung und Zweite Bürgermeisterin
- Behörde für Wissenschaft und Forschung
- Behörde für Inneres
- Finanzbehörde
- Behörde für Wirtschaft und Arbeit
- Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
- Justizbehörde
- Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Behörde für Kultur, Sport und Medien
Geschichte
Seit 1216 gibt es in Hamburg einen Senat. Bis 1860 wurde er Rat (bzw. Rath) genannt und ergänzte sich selbst. Die bis zu 60 Ratsherren, die zumeist aus den führenden Kaufmannsfamilien stammten, wählten aus den eigenen Reihen die „worthaltenden" Bürgermeister. Seit 1860 wird der Senat von der Bürgerschaft gewählt. Bis 1918 wurden die Senatoren auf Lebenszeit gewählt.
Siehe auch:
- Politik in Hamburg
- Hamburger Senat 1861–1919
- Hamburger Senat 1919–1933
- Hamburger Senat im Nationalsozialismus.
Weblinks
- Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
- Senatsgesetz
- Geschäftsordnung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg vom 4. November 2008
Senate der Freien und Hansestadt HamburgSenat 1861–1919 | Senat 1919–1933 | Senat im Nationalsozialismus | Petersen | Brauer I | Brauer II | Sieveking | Brauer III | Nevermann I | Nevermann II | Weichmann I | Weichmann II | Weichmann III | Schulz I | Schulz II | Klose I | Klose II | von Dohnanyi I | von Dohnanyi II | von Dohnanyi III | von Dohnanyi IV | Voscherau I | Voscherau II | Voscherau III | Runde | von Beust I | von Beust II | von Beust III
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