Senatsbehörde

Senatsbehörde
Weht nur am Rathaus:
Die Senatsflagge Hamburgs
Sitzungssaal des Senats. Die Ratsstube im Senatsgehege des Hamburger Rathauses

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg ist die Hamburgische Landesregierung und zugleich oberstes Organ für kommunale Aufgaben im Stadtstaat.

Der Senat setzt sich zusammen aus dem von der Hamburgischen Bürgerschaft gewählten Präsidenten des Senats (Erster Bürgermeister), dem von ihm berufenen Stellvertreter (Zweiter Bürgermeister) und den weiteren Mitgliedern (Senatoren), die auf seinen Antrag durch die Bürgerschaft ohne Aussprache in geheimer Abstimmung bestätigt werden.

Der Senat führt und beaufsichtigt die Verwaltung und repräsentiert und vertritt Hamburg gegenüber anderen Staaten und Ländern. Außerdem bestimmte er bis 1996 die Richtlinien in der Politik.

Durch eine Reform der Verfassung im Jahr 1996 besitzt der Erste Bürgermeister die Richtlinienkompetenz, auch beruft und entlässt der Erste Bürgermeister die Senatoren seitdem selbst. Zuvor wurden die einzelnen Senatoren durch die Bürgerschaft gewählt (und waren durch Misstrauensvotum auch abwählbar). Diese wählten aus ihren Reihen die Bürgermeister.

Jeder Senator ist regelmäßig Ressortleiter (Präses) eines Landesministeriums (Senatsbehörde). Stellvertreter der Senatoren sind die Staatsräte, die an den traditionell dienstags stattfindenden Sitzungen des Senats im Rathaus mit beratender Stimme teilnehmen.

Inhaltsverzeichnis

Senatsbehörden

Geschichte

Seit 1216 gibt es in Hamburg einen Senat. Bis 1860 wurde er Rat (bzw. Rath) genannt und ergänzte sich selbst. Die bis zu 60 Ratsherren, die zumeist aus den führenden Kaufmannsfamilien stammten, wählten aus den eigenen Reihen die „worthaltenden" Bürgermeister. Seit 1860 wird der Senat von der Bürgerschaft gewählt. Bis 1918 wurden die Senatoren auf Lebenszeit gewählt.

Siehe auch:

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