- Sicherheitsprüfung
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Die Sicherheitsprüfung (Kfz) (SP) ist eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung bei Nutzkraftwagen (Nkw).
Folgende Fahrzeugbaugruppen werden dabei einer Prüfung unterzogen:
- Fahrgestell, Fahrwerk, Verbindungseinrichtung
- Lenkung
- Reifen, Räder
- Auspuffanlage
- Bremsanlage
- Schließkräfte an kraftbetätigten Türen
Werden bei den Prüfungen der Fahrzeuge darüber hinaus Mängel festgestellt, sind diese ins Prüfprotokoll aufzunehmen. Der Fahrzeughalter bzw. sein Beauftragter ist für die Behebung der Mängel verantwortlich.
Inhaltsverzeichnis
Prüffristen
Die SP wird abhängig von der Fahrzeugklasse zwischen den jeweils fälligen Hauptuntersuchungen durchgeführt.
Lastkraftwagen mit einem zulässigem Gesamtgewicht > 7,5 t < 12 t
- erste Prüfung: 42 Monate nach der Erstzulassung
- dann immer 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung
Lastkraftwagen mit einen zulässigem Gesamtgewicht > 12 t
- erste Prüfung: 30 Monate nach der Erstzulassung
- dann immer 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung
Kraftomnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen
- erste Prüfung: 6 Monate nach der ersten Hauptuntersuchung
- zweite Prüfung: 6 Monate nach der zweiten Hauptuntersuchung
- ab der dritten Hauptuntersuchung alle drei Monate bis auf den Monat der Hauptuntersuchung
Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 10 t
- erste Prüfung: 30 Monate nach der Erstzulassung
- dann immer 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung
Zuteilung der Prüfmarke
Ist das Fahrzeug ohne Mängel, so wird die Prüfmarke erteilt. Die Prüfmarke wird hinten links am Fahrzeugheck auf der Prüfplakette angebracht. Der Pfeil der Marke zeigt auf den Monat, in dem das Fahrzeug wieder zur SP vorgeführt werden muss. Auf der Prüfplakette sind die letzten sieben Ziffern/Zeichen der Fahrzeug-Ident.-Nummer vermerkt.
Die Farbkennzeichnungen der Prüfmarke sind gleich den Farben der Plaketten für HU und AU
2004: braun, 2005: rosa, 2006: grün, 2007: orange, 2008: blau, 2009: gelb, 2010:braun
Mängelbeseitigung
Wurde die Prüfmarke aufgrund von Mängeln dem Fahrzeug nicht zugeteilt, so sind die Mängel unverzüglich zu beheben. Das Fahrzeug ist innerhalb eines Monats zu einer Nachprüfung vorzuführen.
Fristüberschreitung bei Fälligkeit der SP
Grundsätzlich ist die SP in dem Monat durchzuführen, der auf der Plakette angegeben ist. Eine Fristverlängerung um vier Wochen ist möglich, wenn das Fahrzeug rechtzeitig zur SP angemeldet wurde, die beauftragte Werkstatt aber wegen zu hohem Auftragsvolumen diese nicht fristgerecht durchführen konnte. Ansonsten muss zusätzlich zur SP eine HU durchgeführt werden.
Siehe auch
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