- Sonnenbank
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Ein Solarium (in Deutschland umgangssprachlich auch Sonnenbank) ist eine technische Einrichtung zur Bestrahlung des Körpers mit UV-Licht. In der Regel wird damit eine Bräunung der Haut aus kosmetischen Gründen bezweckt; Solarien werden aber auch in der Medizin zur Behandlung von Hautkrankheiten eingesetzt.
Inhaltsverzeichnis
Technik
Die wesentlichen technischen Komponenten eines Solariums sind eine künstliche UV-Strahlenquelle, verschiedene Filter und Reflektoren sowie ein mechanischer Aufbau mit einer festgelegten Nutzfläche[1].
In verschieden starken Solarien können unterschiedliche Bräunungsergebnisse erzielt werden. Dies liegt zum einen an unterschiedlich starken UV-Röhren und zum anderen an den unterschiedlichen Verhältnissen zwischen den UV-A- und UV-B-Anteilen der UV-Strahlung. Während der UV-A-Anteil hauptsächlich eine oberflächliche Bräune erzeugt, die sehr schnell auftritt und intensiv ist, aber dafür auch schneller verblasst, ist die UV-B-Strahlung vor allem für längere Bräunungsergebnisse verantwortlich. Der Nachteil der UV-B-Strahlung ist, dass die Bräune erst ein bis zwei Tage nach dem Solariumbesuch sichtbar wird. Es ist also je nach dem gewünschten Bräunungsziel die entsprechende Sonnenbank zu wählen.
Wortherkunft
Das lateinische Wort solarium existierte schon in der Antike. Es leitet sich von sol („Sonne“) ab und bezeichnete ursprünglich eine Terrasse oder ein Flachdach. Das Wort war zum ersten Mal in althochdeutscher Zeit entlehnt und lebt heute noch als Söller weiter.
Gesundheitsrisiko und Sicherheitstipps
Im Durchschnitt besuchen Deutsche ca. zwei- bis dreimal jährlich ein Solarium. Einzelpersonen lassen sich aber auch täglich bestrahlen (Stand 2002)[2].
Die Weltgesundheitsorganisation befürwortet die Benutzung von Solarien zur rein kosmetischen Bräunung der Haut ausdrücklich nicht. Sie verweist auf den in medizinischen Forschungen nachgewiesenen, grundsätzlich negativen Einfluss von UV-Strahlen durch beschleunigte Hautalterung, erhöhtes Risiko zur Erkrankung an Hautkrebs und mögliche Schäden an den Augen[3]. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weist darauf hin, dass mögliche Folgeschäden am Immunsystem wiederum den Organismus als Ganzes schädigen können[2]. Die Strahlenschutzkommission (SSK) rät sogar von der Nutzung von Solarien zu kosmetischen Zwecken grundsätzlich ab[4].
Personen, die auf die Nutzung eines Solariums nicht verzichten wollen, empfiehlt das BfS, vor dem Besuch das individuelle Risiko mit dem Hautarzt abzuklären, die Anzahl der Besuche zu minimieren, keinesfalls mehr als 50 Besuche pro Jahr durchzuführen, vor dem Urlaub auf Solariumsbesuche zu verzichten, immer eine entsprechende Schutzbrille zu tragen und vorher keinen Gebrauch von Kosmetika, einschließlich Sonnencreme, zu machen[5].
Vor dem Besuch eines Solariums sollte für Erstbenutzer grundsätzlich die Feststellung des Hauttyps und eine Beratung durch das Personal stehen. Besonders hellhäutigen Menschen mit hohem Sonnenbrand- und Hautkrebsrisiko wird normalerweise von der Benutzung eines Solariums ebenfalls grundsätzlich abgeraten[6].
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ der Europäischen Kommission rät Personen mit bekannten Risikofaktoren für Hautkrebs keine Sonnenbänke zu benutzen. Dazu gehören Personen mit einem empfindlichen Hauttyp, Sommersprossen, unregelmäßigen oder zahlreichen Leberflecken sowie familiärem Auftreten von Melanomen. Während der Benutzung von Sonnenbänken sollte ein Augenschutz getragen werden. Solarien sollten nicht von Personen unter 18 Jahren genutzt werden, da das Risiko für Hautkrebs besonders hoch zu sein scheint, wenn Sonnenbänke in der Jugend genutzt werden[7].
Das BfS bietet Solarienbetreibern an, die Sicherheit ihrer Geräte freiwillig prüfen und zertifizieren zu lassen[1]. Allerdings haben in den ersten drei Jahren nur 90 von über 4.000 gewerblichen Sonnenbankbetreibern diese Möglichkeit genutzt[8]. Im Jahr 2002 hatte das BfS Stichprobentests durchgeführt und dabei festgestellt: „ein großer Teil der untersuchten Solarien wies Bestrahlungsintensitäten auf, die die Intensität der Mittagssonne am Äquator um ein Mehrfaches übertreffen.“[2]. Daher ist die Bestrahlungsdauer im Solarium auch gewöhnlich wesentlich kürzer als ein Sonnenbad in der Natursonne.
Ein Verbot der Solariennutzung für Minderjährige mit der Begründung Krebsgefahr war Teil des Januar 2009 gekippten Umweltgesetzbuchs. Zunächst hatten die Behörden (auch das BfS) ein freiwilliges System versucht, doch die wenigsten der Sonnenstudios machten mit[9]. Das Verbot soll jetzt aber unabhängig vom Umweltgesetzbuch eingeführt werden, am 10. März 2009 wurde der Gesetzesentwurf von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel vom Bundeskabinett verabschiedet[10].
Einzelnachweise
- ↑ a b Informationsseite des Bundesamtes für Strahlenschutz zum Thema Solarium
- ↑ a b c Jahresbericht 2002 des Bundesamts für Strahlenschutz
- ↑ Infobroschüre der WHO zur Benutzung von Solarien (englisch)
- ↑ Schutz des Menschen vor den Gefahren der UV-Strahlung in Solarien (Empfehlung der Strahlenschutzkommission und Wissenschaftliche Begründung, Bonn, 2001)
- ↑ Bundesamt für Strahlenschutz: Solarien gefährden die Gesundheit (2005)
- ↑ ARD-Magazin plusminus: Sonnenbänke - gesund oder gefährlich?
- ↑ Sonnenbänke & ultraviolette Strahlung Zusammenfassung eines Berichts des SCCP
- ↑ Kritische Bewertung der Zertifizierungsinitiative (sunplace.de)
- ↑ http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/default.aspx?sid=534992
- ↑ http://www.focus.de/politik/deutschland/gesundheit-solarienverbot-fuer-jugendliche_aid_379158.html
Siehe auch
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