- Terrasse (Gebäude)
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Die Terrasse (von lat. terra = Erde, Erdboden) ist eine nicht überdachte Plattform auf oder unter der Erdgeschossebene eines Gebäudes, die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen ist. Der Unterbau von Terrassen erfordert steinerne Stützmauern oder eine Konstruktion aus Beton oder Holz, der Belag kann aus Holz, Beton- oder Natursteinplatten oder anderen Materialien sein.
Im übertragenen Sinn werden heute auch Plattformen auf dem Dach (Dachterrasse) oder auf der Ebene eines Obergeschosses als Terrassen bezeichnet, die architekturgeschichtliche Bezeichnung für letztere ist Söller oder Altan.
Auf Bergen oder geeigneten Geländestufen mit guter Fernsicht werden oft spezielle, ebenerdige Aussichtsterrassen angelegt. Als solche werden auch große Plattformen auf Aussichtswarten bezeichnet.Nutzung
Die Terrasse ist ein Freisitz. Als architektonisches Element schafft sie oft einen Übergang zwischen dem Inneren eines Gebäudes und dem angrenzenden Garten. Die angrenzenden Räume sind in der Regel mit großen Türen und Fenstern zur Terrasse hin geöffnet. Die Plattform selbst kann als geschützter Außenbereich gestaltet sein, indem sie teilweise überdacht oder von einer Markise oder einer Pergola beschattet wird. Der Garten kann sich unmittelbar an die Terrasse anschließen oder sich auf einer tieferen Ebene (bzw. höher gelegenen Ebene bei Hanglage) befinden und über Treppen oder Rampen mit der Plattform verbunden sein. Die Fläche einer Geländeterrasse kann auch selbst zur Anlage eines Gartens genutzt werden.
Auf der Sonnenseite von Berghütten sind oft hölzerne Terrassen für den gastronomischen Betrieb und zum Sonnenbaden angebaut.
Geschichte
In der Frühgeschichte, so zum Beispiel in Ägypten und Mesopotamien, wurden ganze Paläste auf Terrassen gebaut, um den unebenen Grund auszugleichen, beispielsweise in Persepolis. In der römischen Antike wurden Terrassen auch für Privathäuser (beispielsweise Villen) angelegt. Später kommen sie auch bei normannischen und staufischen Bauten vor. Im späten Mittelalter baute man auf den Arkadenhöfen der Stadtpaläste Dachterrassen, die seit dem Barock mit Balustraden gesäumt sind.
In der islamischen Architektur bilden sie den oberen Abschluss von Gebäuden. Vorzufinden bei Moscheen oder Profanbauten. Eine solche Terrasse von großen Ausmaßen ist die Esplanade des Tempelberges in Jerusalem, auf der sich Felsendom und al-Aksa-Moschee erheben.Rechtliches
Im Streit um die Wohnfläche stellt die Terrasse/Dachterrasse einen beliebten Zankapfel dar: Zählt sie gemäß Wohnflächenverordnung (WoFIV) vom 1. Januar 2004 für die Heizkosten nicht, kann sie für die Ermittlung der Miete nach qualitativer Bewertung ihrer Nutzungsmöglichkeiten mit in der Regel 1/4 bis zu 1/2 ihrer tatsächlichen Fläche in die Berechnung der Wohnfläche mit eingehen.
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