Bundesamt für Strahlenschutz

Bundesamt für Strahlenschutz
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Bundesamt für Strahlenschutz
– BfS –
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Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde(n) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Gründung November 1989
Hauptsitz Salzgitter
Behördenleitung Wolfram König, Präsident
Anzahl der Bediensteten 708 (Stand 2009)
Haushaltsvolumen ca. 305 Mio. Euro (2009)
Website www.bfs.de
Bundesamt für Strahlenschutz

Das Bundesamt für Strahlenschutz (Abk.: BfS) ist die für den Strahlenschutz zuständige deutsche Bundesbehörde. Das Amt wurde im November 1989 gegründet und hat seinen Sitz in Salzgitter, mit Außenstellen in Berlin, Bonn, Freiburg im Breisgau, Gorleben, Oberschleißheim und Rendsburg. Es hat 708 Mitarbeiter und einen Jahresetat von rund 305 Millionen Euro (Stand 2009).[1]

Inhaltsverzeichnis

Strukturen

Das Amt ist dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unterstellt. Das BfS wird durch einen Präsidenten geleitet, der in Abwesenheit von einem Vizepräsidenten vertreten wird. Seit 1999 ist der Präsident Wolfram König, sein Vorgänger (1989-1999) war Alexander Kaul. Das BfS wird in den Präsidialbereich, der direkt dem Präsidenten unterstellt ist, die Zentralabteilung und vier Fachbereiche unterteilt.

  • Fachbereich SK - Sicherheit in der Kerntechnik
  • Fachbereich SE - Sicherheit nuklearer Entsorgung
  • Fachbereich SG - Strahlenschutz und Gesundheit
  • Fachbereich SW - Strahlenschutz und Umwelt

Rechtliche Grundlage

Sonde zur Messung der Umweltradioaktivität

Das Amt nimmt die Vollzugsaufgaben des Bundes wahr. Es erfüllt Aufgaben auf den Gebieten des Strahlenschutzes, der kerntechnischen Sicherheit, der Beförderung radioaktiver Stoffe und der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Die folgenden Gesetze und Verordnungen bilden die Grundlage der Arbeit des BfS.

Aufgaben

Das Amt kümmert sich vor allem um den Schutz vor ionisierenden Strahlen, beschäftigt sich zunehmend aber auch mit dem Schutz vor elektromagnetischen Strahlen. Zu den Hauptaufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz gehört es, Menschen und Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung zu bewahren, über mögliche Gefahren aufzuklären und die wissenschaftliche Forschung zu verfolgen und neue Erkenntnisse praktisch umzusetzen. Daraus ergeben sich weitere Aufgaben in den folgenden Bereichen:

Siehe auch

Quellen

  1. Jahresbericht 2009 des Bundesamtes für Strahlenschutz, S. 96/97

Weblinks


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