- Bundesamt für Strahlenschutz
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52.15113888888910.331Koordinaten: 52° 9′ 4″ N, 10° 19′ 52″ O
Bundesamt für Strahlenschutz
– BfS –Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Bundesoberbehörde Aufsichtsbehörde(n) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Gründung November 1989 Hauptsitz Salzgitter Behördenleitung Wolfram König, Präsident Anzahl der Bediensteten 708 (Stand 2009) Haushaltsvolumen ca. 305 Mio. Euro (2009) Website www.bfs.de Das Bundesamt für Strahlenschutz (Abk.: BfS) ist die für den Strahlenschutz zuständige deutsche Bundesbehörde. Das Amt wurde im November 1989 gegründet und hat seinen Sitz in Salzgitter, mit Außenstellen in Berlin, Bonn, Freiburg im Breisgau, Gorleben, Oberschleißheim und Rendsburg. Es hat 708 Mitarbeiter und einen Jahresetat von rund 305 Millionen Euro (Stand 2009).[1]
Inhaltsverzeichnis
Strukturen
Das Amt ist dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unterstellt. Das BfS wird durch einen Präsidenten geleitet, der in Abwesenheit von einem Vizepräsidenten vertreten wird. Seit 1999 ist der Präsident Wolfram König, sein Vorgänger (1989-1999) war Alexander Kaul. Das BfS wird in den Präsidialbereich, der direkt dem Präsidenten unterstellt ist, die Zentralabteilung und vier Fachbereiche unterteilt.
- Fachbereich SK - Sicherheit in der Kerntechnik
- Fachbereich SE - Sicherheit nuklearer Entsorgung
- Fachbereich SG - Strahlenschutz und Gesundheit
- Fachbereich SW - Strahlenschutz und Umwelt
Rechtliche Grundlage
Das Amt nimmt die Vollzugsaufgaben des Bundes wahr. Es erfüllt Aufgaben auf den Gebieten des Strahlenschutzes, der kerntechnischen Sicherheit, der Beförderung radioaktiver Stoffe und der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Die folgenden Gesetze und Verordnungen bilden die Grundlage der Arbeit des BfS.
- Atomgesetz (AtG)
- Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung (AtAV)
- Atomrechtliche Deckungsvorsorgeverordnung (AtDeckV)
- Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV)
- Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV)
- Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG)
- Röntgenverordnung (RöV)
- Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
- 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV 26)
- Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV)
- Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz (BfSEG)
Aufgaben
Das Amt kümmert sich vor allem um den Schutz vor ionisierenden Strahlen, beschäftigt sich zunehmend aber auch mit dem Schutz vor elektromagnetischen Strahlen. Zu den Hauptaufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz gehört es, Menschen und Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung zu bewahren, über mögliche Gefahren aufzuklären und die wissenschaftliche Forschung zu verfolgen und neue Erkenntnisse praktisch umzusetzen. Daraus ergeben sich weitere Aufgaben in den folgenden Bereichen:
- ionisierende Strahlung
- Sicherheit in der Kerntechnik
- Sicherheit im Umgang mit radioaktiven Stoffen
- Schutz vor natürlicher Radioaktivität
- Schutz vor Röntgenstrahlung
- nicht ionisierende Strahlung
- Schutz vor UV-Strahlung
- Schutz vor den Auswirkungen des Mobilfunks
Siehe auch
- Atomwaffen-Teststoppvertrag (seit 1996 in Vorbertg.)
- Sicherheit von Kernkraftwerken
- Messstation Schauinsland
- ODL-Messnetz zum Schutz der Bevölkerung vor radioaktiver Strahlung
- IMIS
Quellen
Weblinks
Nachgeordneter Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und ReaktorsicherheitUmweltbundesamt | Bundesamt für Naturschutz | Bundesamt für Strahlenschutz | Sachverständigenrat für Umweltfragen | Reaktor-Sicherheitskommission | Strahlenschutzkommission | Kommission für Anlagensicherheit | Umweltgutachterausschuss
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