- Soziale Elternschaft
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Als soziale Elternschaft wird die Elternrolle von Müttern und Vätern bezeichnet, die diese durch Zuwendung für das Kind und durch die Übernahme von langfristiger Verantwortung für das Kind einnehmen.
Der Begriff der sozialen Elternschaft ist erforderlich, weil diejenigen Menschen, die für ein Kind als liebevolle und auch langfristig zuverlässige Bezugspersonen im privaten Umfeld fungieren und oft auch „Mama“ bzw. „Papa“ genannt werden, nicht immer Elternteile im biologischen oder juristischen Sinn sind.
Häufig übernehmen Personen die soziale Elternschaft, wenn sie eine Partnerschaft mit einem biologischen bzw. juristischen Elternteil eingehen, etwa nach einer Trennung, nach einem Todesfall oder mit einer von Anfang an alleinerziehenden Mutter (vgl. auch: Stieffamilie).
In den meisten Staaten wird es den sozialen Eltern in gewissen Fällen verboten, die juristische Elternschaft für ihre sozialen Kinder zu übernehmen, insbesondere in homosexuellen oder in polyamourösen Beziehungen der Eltern.
Siehe auch
- Stiefeltern
- Amme
- Pate
- Pflegeeltern, Pflegekind
- Scheinvater (Kuckucksvater)
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