- Schiffsführerausweis
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Ein Schiffsführerausweis ist in der Schweiz ein Befähigungs- und Berechtigungsnachweis zum Führen von Sportbooten. Ab einer Segelfläche von 15 m2 oder einer Motorenstärke von 6 kW (8 PS) ist auf den Schweizer Seen ein Führerschein vorgeschrieben. Auf dem Bodensee gilt dies bereits ab einer Segelfläche von 12 m2 oder einer Motorenleistung von 4,4 kW (6 PS).
Es gibt zwei Hauptkategorien: Führerscheine für Binnengewässer und Führerscheine für Hochsee. Sie sind das Schweizer Äquivalent zu den deutschen Sportbootführerscheinen, den österreichischen Befähigungsausweisen und dem englischen Yachtmaster.
Jedes Schiff muss einen verantwortlichen Schiffsführer (Skipper) haben. Als Schiffsführer gilt, wer an Bord die Befehlsgewalt innehat. Er ist für die Einhaltung der Gesetze und die Sicherheit der Personen an Bord und des Materials verantwortlich. Alle Personen an Bord haben seine Anweisungen zu befolgen, sofern sie sich auf die Schiffsführung oder die Sicherheit beziehen. Er muss allerdings das Schiff nicht selbst steuern oder die Manöver kommandieren – Insbesondere auf Hochseetörns wäre diese Forderung unmöglich umzusetzen, da auch der Schiffsführer irgendwann schlafen muss. Inwieweit er für Fahrfehler seiner Crew verantwortlich ist, hängt von deren Ausbildungsstand ab.
Inhaltsverzeichnis
Binnengewässer
Den Binnen-Schein gibt es in der Schweiz für die folgenden Kategorien:
Kategorie A Schiffe mit Maschinenantrieb, die nicht Kat. B oder C sind. Dieser Ausweis erlaubt das Führen von Motorbooten mit einer Motorenleistung von mehr als 6 kW (Bodensee 4,4 kW). Dieser Schein kann ab 18 Jahren erworben werden und erlaubt auch den gewerbsmässigen Personentransport für bis zu 12 Fahrgäste. B Fahrgastschiffe C Güterschiffe mit Maschinenantrieb, Schubschiffe, Schlepper D Segelschiffe mit einer Segelfläche von mehr als 15 m2 (Bodensee 12 m2). Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. E Schiffe besonderer Bauart, die nicht Kat. A bis D sind. Mit dem Ausweis der Kategorie A darf ein Segelschiff unter Maschine geführt werden. Ein Führerausweis der „Kategorie A begrenzt auf Segelschiffe“ kann erworben werden, um Segelschiffe mit Hilfsmotoren über 6 kW zu führen.
Zuständig für die Durchführung der Prüfungen und die Ausstellung der Führerausweise sind die kantonalen Schifffahrtsämter.
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung ist für Segel- und Motorschiffe identisch. Sie wird im Single-Choice-Verfahren durchgeführt (60 Fragen aus einem Katalog von rund 300, 56 Antworten müssen korrekt sein). Die praktische Schiffsführerprüfung der gewünschten Kategorie kann erst nach Bestehen der Theorieprüfung absolviert werden.
Praktische Prüfung
Der Binnenschein für Segelschiffe (Kat. D) wird ab einer Segelfläche von 15 m² verlangt (Bodensee 12 m²). Die praktische Prüfung umfasst die folgenden Manöver auf einer Segelyacht (ohne Motoreinsatz):
- Seemannschaft (beinhaltet z. B. Knoten, Kenntnis des Schiffes, etc.)
- Sicherheit an Bord (beinhaltet z. B. Brandbekämpfung, Wasser im Schiff, etc.)
- klarmachen / ablegen
- segeln, beinhaltet u. a.
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- Mann über Bord
- Aufschießer
- Manöverkreis
- fahren auf verschiedenen Kursen (nach Kursansage)
- klare Kommandos
- reffen
- anlegen
Bei der praktischen Prüfung der Kat. A (Motorboot) werden die folgenden Gebiete geprüft:
- Seemannschaft
- Sicherheit an Bord
- Klarmachen / Ablegen
- Fahren, beinhaltet u. a.
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- Mann über Bord
- Manövrieren auf engem Raum
- Befahren von Hafen- oder Steganlagen
- Manöver an Bojen, Pfählen
- Anlegen
Es ist auch möglich, die Prüfung für die „Kategorie A beschränkt auf Segelschiffe“ abzulegen. Diese erlaubt das Führen von Segelschiffen mit Motoren über 6 kW.
Bei Nichtbestehen der Prüfung muss nur der ungenügende Teil wiederholt werden. Eindeutige Gründe für ein Nichtbestehen sind etwa eine Kollision, das Verursachen einer Patenthalse oder das Überfahren der Übungsboje beim Mann-über-Bord-Manöver.
Hochseeausweis
Der Hochseeausweis ist die Voraussetzung zum Führen von Sport- und Vergnügungsschiffen in Küstengewässern und auf hoher See. Er wird in den beiden Kategorien „Segelschiffe mit oder ohne Maschinenantrieb“ und „Motorschiffe“ ausgestellt. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- bestandene Theorieprüfung
- kantonaler Schiffsführerausweis ("Binnen-Schein") oder gleichwertiger Ausweis
- max. 6 Jahre alter Nothelferausweis
- Sehtest
- Hörtest
- Fahrtennachweis bzw. Praxis auf See
Bis zum 31. März 2007 wurde ein nichtamtlicher Hochseeschein mit gleichen Anforderungen ausgestellt. Der nun amtliche Hochseeausweis ist gleichzeitig „International Certificate for Operators of Pleasure Craft. Der Hochseeausweis ist auf Sport- und Vergnügungsschiffen zur Navigation in Küstengewässern und auf hoher See zeitlich und geographisch unbeschränkt gültig.
Theoretische Prüfung
Die theoretische Hochseeausweisprüfung wird durch vom Schweizerischen Seeschifffahrtsamt anerkannte Seefahrtsschulen, etwa dem Cruising Club der Schweiz (CCS) oder dem Hochseezentrum (HoZ) durchgeführt. Diese Schulen bieten auch die entsprechenden Ausbildungen an.
Die Prüfung umfasst die folgenden Gebiete:
- (Terrestrische) Navigation und Schiffsführung
- Seemannschaft
- Meteorologie
- Rechtsfragen
- Medizin an Bord
- Kartenaufgaben
Die Prüfung erfolgt im Multiple Choice Verfahren. Pro Prüfungsfach müssen mindestens 75 % der Antworten korrekt sein; eine nicht bestandene Teilprüfung kann innert eines Jahres wiederholt werden.
Praktischer Nachweis
Zum Erwerb des Hochseeausweises sind nebst der theoretischen Prüfung Nachweise über praktische Erfahrung zu erbringen. Die nachzuweisenden Leistungen müssen innert 4 Jahren vor und nach der theoretischen Prüfung erfolgen.
Für die Erteilung des Segelscheins ist der Nachweis von mindestens 1000 zurückgelegten Seemeilen erforderlich, wovon mindestens 700 nach bestandener Theorieprüfung absolviert werden müssen. Die Mindestdauer beträgt 3 Wochen, wovon mindestens 18 Tage auf See verbracht worden sein müssen. Für die Erteilung des Motorbootscheins ist der Nachweis von mindestens 500 Seemeilen (400 nach bestandener Theorieprüfung) erforderlich, es müssen von 2 Wochen Seefahrt mindestens 10 Tage auf See verbracht worden sein.
Zur Ergänzung eines bestehenden Segel- bzw. Motorbootscheines durch die jeweils andere Kategorie muss nur ein reduzierter Praxisnachweis der zusätzlich zu erwerbenden Kategorie erbracht werden.
Siehe auch
Weblinks
- Binnenschifffahrtsverordnung in der Sammlung des Bundesrechts der Schweizerischen Eidgenossenschaft
- Hochseeausweis-Verordnung in der Sammlung des Bundesrechts der Schweizerischen Eidgenossenschaft
- Prüfungsreglement 2006 für den früheren Hochseeschein des Cruising Clubs der Schweiz (PDF-Datei; 32 kB)
- Informationen zum Schweizer Schiffsführerausweis
- Artikel zur Anerkennung von Schiffsführerausweisen in anderen Ländern und umgekehrt.
- Cruising Club der Schweiz
- Hochseezentrum
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