- Sportluftfahrt
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Der Luftsport (auch Sportluftfahrt) ist Teil der allgemeinen Luftfahrt und bezeichnet alle Arten von sportlichen Aktivitäten mit oder in Luftfahrzeugen, sowie deren Erwerb, Betrieb und Unterhaltung. Die Sportluftfahrt ist der älteste Zweig der Luftfahrt Schwerer als Luft, da zu Beginn dieses Teils der Luftfahrt (etwa bei Otto Lilienthal) ausschließlich der sportliche Aspekt eine Rolle spielte.
Fliegen lernen kann man in den verschiedenen Luftsportarten über Vereine oder Flugschulen. In Deutschland wird die Sportluftfahrt vom Luftfahrtbundesamt betreut und geregelt, in anderen Ländern übernehmen dies andere Organisationen, so beispielsweise im Vereinigten Königreich der Royal Aero Club.
Luftsportarten in der Luft
- Leichter als Luft:
- mit Flugzeugen:
- Motorflug / Kunstflug
- Segelfliegen (siehe auch Kategorie:Segelflug)
- mit Flugzeugen, die als Luftsportgeräte gelten:
- Gleitflugzeug-Fliegen
- Ultraleichtfliegen
- sonstige Luftsportgeräte:
- Hängegleiten („Drachenfliegen“)
- Gleitsegeln / Gleitschirmfliegen (siehe auch Kategorie:Freies Fliegen)
- Fallschirmspringen
Luftsportarten vom Boden aus
- Speed Flying
- Drachensport, wobei speziell das Kite-Surfen sowohl als Luftsport als auch als Wassersportart aufgefasst werden kann
- Modellflug
Siehe auch
- Kategorie:Luftsport
- Liste von Luftfahrzeugen
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