- Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft
-
Als Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft, LPG, wird der Zusammenschluss von Bauern und Bäuerinnen und deren Produktionsmitteln sowie anderer Beschäftigten zur gemeinschaftlichen agrarischen Produktion in der DDR bezeichnet. Landwirtschaftliche Genossenschaften waren in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts in den sozialistischen Staaten Europas weit verbreitet.
Inhaltsverzeichnis
Zugrundeliegende Ideologie
Die Kollektivierung und Industrialisierung der Landwirtschaft gehört zu den Grundideen des Sozialismus.
„Wir werden die Herrschaft der Großgrundbesitzer brechen, werden ihren Grund und Boden entschädigungslos enteignen und den landarmen Bauern übergeben, werden Sowjetgüter mit modernstem Maschinenbetrieb schaffen, die Arbeitsbedingungen des Landproletariats denjenigen der städtischen Arbeiterschaft gleichsetzen und viele Millionen werktätiger Bauern in den Aufbau des Sozialismus einbeziehen.“
– Programmerklärung des ZK der KPD zur nationalen und sozialen Befreiung des deutschen Volkes vom 24. August 1930
Die Gründung der LPG war zum Teil eine indirekte Notwendigkeit aus der Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone. Die im Zuge der Bodenreform gebildeten Neubauernstellen waren mit einer Regelgröße von fünf Hektar oft zu klein, um rationell bewirtschaftet zu werden. Den Neubauern fehlte es auch häufig an landwirtschaftlicher Erfahrung und der technischen Ausstattung.
Siehe auch: Landwirtschaft in der DDRGeschichte
Gründung der LPG
Die SED beschloss auf der 2. Parteikonferenz der SED, in Ost-Berlin vom 9.-12. Juli 1952, die Maßnahmen zur Bildung von Genossenschaften. Damit wurden landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften zugelassen.
Die LPG wurden in einer Gründungsversammlung errichtet, mussten sich ein Statut nach gesetzlich vorgeschriebenem Musterstatut geben und wurden durch staatliche Organe bestätigt. Mitglied einer LPG konnten nicht nur die Bauern mit eigener Wirtschaft werden, sondern auch Landarbeiter und andere Bürger.
Es wurden zunächst drei verschiedene Typen von LPG gebildet (Typ I, Typ II und Typ III). Je nach Typ wurden von den Bauern dabei ihr Boden (I), dazu ihre Maschinen (II) und dazu der gesamte landwirtschaftliche Betrieb mit Vieh, Maschinen und Gebäuden (III) in die Genossenschaft eingebracht. Die Bauern mussten darüber hinaus Bargeld einbringen (Inventarbeitrag). LPG des Typs III waren zunächst selten, weil es an ausreichend großen Stallungen mangelte. Viele LPG wandelten sich erst später, oftmals unter Druck von Partei und Staat vom Typ I oder II in den dann dominierenden Typ III um.
Auf die Bauern wurde insbesondere Ende der 1950er Jahre zunehmend erheblicher Druck ausgeübt, sich einer meist noch unwirtschaftlichen LPG anzuschließen. Die Einzelbauernwirtschaften wurden bei der Maschinenausleihe durch die Maschinen-Ausleihstationen (MAS), später Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) systematisch benachteiligt, sodass das Abgabensoll, die Verpflichtung zur Lieferung einer bestimmten Menge landwirtschaftlicher Produkte, immer schwerer zu erfüllen war. Zahlreiche Bauern sind nach der 2. Parteikonferenz der SED 1952 bis zum Mauerbau 1961 aus der DDR geflohen, um nicht Mitglied einer LPG werden zu müssen. Ihre Betriebe wurden zunächst von den staatlichen örtlichen Landwirtschaftsbetrieben (ÖLB) verwaltet und später nach Enteignung des Grund und Bodens in die LPG integriert.
Weitere Entwicklung der LPG
Im Frühjahr 1960 wurde die Kollektivierung der Landwirtschaft durch eine Kampagne der SED zwangsweise abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt existierten kaum mehr Einzelbauern.
Ab Mitte der 1960er Jahre wurde die Kooperation zwischen den LPG mit dem Ziel vorangetrieben, zu einer höheren Konzentration und Spezialisierung der Produktion zu kommen. Während dieses Prozesses und darüber hinaus fusionierten viele LPG, deren Anzahl somit von 1960 zu 1970 von 19313 auf 9009 sank. Am Ende dieser Umwälzungen standen die Kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion. In diesen wurde die Feldwirtschaft mehrerer LPG gemeinsam betrieben, sodass den „Restbetrieben“, wie sie teilweise auch genannt wurden, weitestgehend nur die Viehwirtschaft blieb. Mitte der 1970er Jahre forcierte die SED die Umwandlung der KAP Pflanzenproduktion in LPG Pflanzenproduktion (LPG (P)) bzw. VEG (P). Die administrative Trennung von Tierhaltung ( (T) = Tierproduktion) und Feldbau, die mit der Bildung der Pflanzenproduktionsbetriebe manifestiert wurde, war unter den Bauern höchst umstritten, da sie zahlreiche negative Auswirkungen nach sich zog. Beispielsweise erhöhte sich der Transport- und Verwaltungsaufwand. Die Spezialisierung entsprach zwar allgemeinen Trends in den westlichen Ländern, erfolgte allerdings überspitzt, so besaßen die KAP teilweise die unüberschaubare Größe ganzer Landkreise. Hinsichtlich dessen erfolgten unter Werner Felfe zu Beginn der 1980er Jahre zaghafte agrarpolitische Kurskorrekturen der SED.
Nach der Deutschen Wiedervereinigung 1990 mussten sich die LPG den neuen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten und insbesondere den vorhandenen Strukturen des bundesdeutschen Wirtschaftrechts anpassen. Die LPG lösten sich ganz oder teilweise auf, verbliebene oder verkleinerte LPG als eingetragene Genossenschaft e.G. oder als GmbH weiter, da die Form des einheitlichen genossenschaftlichen Eigentums der LPG nicht dem bundesdeutschen Wirtschaftsrecht entsprach. Bei Auflösungen teilte man den Genossenschaftsbesitz zu Gunsten der genossenschaftlichen Eigentümer, die ihrerseits teilweise als Wiedereinrichter ihre Landwirtschaft begannen. Diese verbliebenen großen Betriebe dominieren in weiten Teilen die Landwirtschaft im Osten Deutschlands. Gemäß dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz, das die Auflösung der LPG und deren Übergang in andere Rechtsformen regelt, waren auch die Inventarbeiträge zurückzuzahlen, soweit die LPG dies wirtschaftlich leisten konnte. Insbesondere dieser Punkt war Gegenstand zahlreicher Rechtsstreitigkeiten.
Mitglieds- und Wirtschaftverhältnisse
Das Genossenschafts- und Bodenrecht war im speziellen Rechtsgebiet des LPG-Rechts geregelt. Der eingebrachte Grund und Boden der Bauern blieb weiterhin deren Eigentum, allerdings mit weitreichenden Veräußerungsbeschränkungen. Die LPG hatten ein gesetzlich garantiertes umfassendes Nutzungsrecht an den landwirtschaftlichen Flächen. Landwirtschaftliche Gebäude, das Inventar und Waldflächen wurden Eigentum der LPG.
Die LPG wirtschafteten als rechtlich selbständiger Betrieb. Die LPG-Mitglieder erhielten, soweit sie in der LPG arbeiteten, einen leistungsbezogenen Arbeitslohn und eine Gewinnbeteiligung, die in der Jahresendauszahlung enthalten war. Bauern, die landwirtschaftliche Flächen eingebracht hatten, erhielten darüber hinaus einen flächenbezogenen Gewinnanteil, die sogenannten Bodenanteile.
Die LPG wurden formal demokratisch geleitet. Das Musterstatut sah vor, dass über den Vorstand und wichtige Angelegenheiten der LPG in einer Mitgliederversammlung entschieden wird. Die SED- und Staatsorgane übten jedoch großen Einfluss auf die Entscheidungen aus, so wurden die sehr einflussreichen Vorsitzenden oft per SED-Parteiauftrag von außerhalb eingesetzt. Die Arbeit in den LPG wurden über Brigaden und Abteilungen organisiert. Die LPG-Mitglieder waren gesetzlich verpflichtet, ihre ganze Arbeitskraft der LPG zu widmen. Der Austritt aus einer LPG oder die Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb der LPG war nach dem Musterstatut von der Zustimmung der Mitgliederversammlung der LPG abhängig und galt als politisch unerwünscht. Somit war es für Mitglieder nicht einfach, aus den LPG auszutreten, wenn sich die anderen Mitglieder dagegen sperrten.
Die meisten LPG-Statuten sahen vor, dass die Genossenschaftsbauern neben ihrer Tätigkeit in der LPG in geringem Umfang eine „individuelle Hauswirtschaft“ betreiben konnten. Diese beschränkte sich auf eine profitable Nutztierhaltung. Jedem Mitglied standen meist 0,5 Hektar Land zu, im Laufe der Entwicklung wurden diese Flächen aber größtenteils durch die LPG bewirtschaftet und die Genossenschaftsmitglieder erhielten daraus einen Deputatlohn in Form von Futter und Ähnlichem oder wahlweise eine jährliche Zusatzvergütung, gerichtet nach den Erträgen.
Akzeptanz der LPG
Die Produktivität im Bereich der Landwirtschaft nahm nach der Zwangsvergenossenschaftlichung zunächst ab, konnte aber in den 1960er Jahren wieder gesteigert werden. Dessen ungeachtet arrangierten sich die Bauern mit der Zeit mit den LPG. Dabei spielte auch eine Rolle, dass die Arbeit in einer LPG eine Erleichterung gegenüber der des Einzelbauern darstellte, beispielsweise durch die Urlaubsmöglichkeiten sowie die besser geregelte Arbeitszeit. Auch ergaben sich in vielen LPG durch die Jahresendprämie und die Hauswirtschaften überdurchschnittliche Verdienstmöglichkeiten. Die LPG förderten ihre Mitglieder darüber hinaus durch Hilfen beim Eigenheimbau oder Delegierung zu einem (landwirtschaftlich orientierten) Studium, und betrieben zum Teil Kindergärten und Erholungseinrichtungen und anderes mehr.
Die Akzeptanz der LPG beruhte auch auf dem gesetzlichen Auftrag, für die Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land zu sorgen. Mit der Wende stellte sich allerdings auch die oft überhöhte Zahl der Arbeitskräfte heraus.
Andere Formen der industriellen Landwirtschaft
Neben den LPG gab es, wenn auch in wesentlich geringerer Anzahl, staatliche landwirtschaftliche Produktionsbetriebe, die Volkseigenen Güter. Im Gartenbau gab es mit vergleichbarer Struktur die GPG, Gärtnerische Produktionsgenossenschaft.
Die LPG ähnelt stark dem sowjetischen Kolchos, bei dem der Boden jedoch Staatseigentum war. Ähnlich organisierte Landwirtschaftsbetriebe gab es in allen Ostblock-Staaten, wenn auch in unterschiedlich starker Ausprägung.
Siehe auch
- Produktionsgenossenschaft des Handwerks (PGH)
- Produktionsgenossenschaft der Binnenfischer (PGB)
- Fischereiproduktionsgenossenschaft der See- und Küstenfischer (FPG)
Literatur
- Arnd Bauerkämper: Ländliche Gesellschaft in der kommunistischen Diktatur. Zwangsmodernisierung und Tradition in Brandenburg 1945–1963. Böhlau, Köln 2002, ISBN 3-412-16101-2 (Zeithistorische Studien 21), (Zugleich: Berlin, Freie Univ., Habil.-Schr., 2001).
- Michael Heinz: Von Mähdreschern und Musterdörfern. Industrialisierung der DDR-Landwirtschaft und die Wandlung des ländlichen Lebens am Beispiel der Nordbezirke. Metropol, Berlin 2011, ISBN 978-3-940938-90-9.
- Manfred Kipping: Die Bauern in Oberwiera. Landwirtschaft im Sächsisch-Thüringischen 1945 bis 1990. Sax, Beucha 2000, ISBN 3-930076-75-6.
- Gerhard Krenz: Notizen zur Landwirtschaftsentwicklung in den Jahren 1945–1990. Erinnerungen und Bekenntnisse eines Zeitzeugen aus dem Bezirk Neubrandenburg. Herausgegeben vom Ministerium für Landwirtschaft und Naturschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH. Ministerium für Landwirtschaft und Naturschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin 1996.
- Barbara Schier: Alltagsleben im „sozialistischen Dorf“. Merxleben und seine LPG im Spannungsfeld der SED-Agrarpolitik 1945–1990. Waxmann, Münster u. a. 2001, ISBN 3-8309-1099-1 (Münchner Beiträge zur Volkskunde 30 = Münchener Universitätsschriften).
- Klaus Schmidt (Hrsg.): Landwirtschaft in der DDR. VEG, LPG und Kooperationen – wie sie wurden, was sie waren, was aus ihnen geworden ist. Agrimedia GmbH & Co. KG, Clenze 2009, ISBN 978-3-86037-977-6.
- Jens Schöne: Frühling auf dem Lande? Die Kollektivierung der DDR-Landwirtschaft. Ch. Links, Berlin 2005, ISBN 3-86153-360-X (Zugleich: Berlin, Freie Univ., Diss., 2004).
- Ina Schumann, Jürgen Knauss (Hrsg.): LPG in Blankenhain. Die Geschichte der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) am Beispiel des Rittergutsdorf Blankenhain in Sachsen (1945 bis 1991). Schloss Blankenhain – Agrar- und Freilichtmuseum, Crimmitschau 2004 (Blankenhainer Berichte 13, ZDB-ID 1390262-3).
Weblinks
Kategorien:- Landwirtschaft (DDR)
- Kollektivismus
- Genossenschaftswesen (Sozialismus)
- Agrarrechtsgeschichte
- Wirtschaftssprache (DDR)
Wikimedia Foundation.