- Stadthauptmann
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Stadthauptmann ist die Verwendungsbezeichnung für den Leiter eines Polizeikommissariates in Wien. Polizeikommissariate sind Außenstellen der Bundespolizeidirektion Wien (.BPD), jedoch ohne eigene Behördenkompetenz. Gegenwärtig bestehen 14 Polizeikommisariate, die jeweils für einen Teilbereichs des Stadtgebiets von Wien zuständig sind. Der Stadthauptmann ist immer Angehöriger des höheren, rechtskundigen Dienstes der BPD, also ein Jurist. Für Frauen ist die Führung der Bezeichnung in weiblicher Form möglich, jedoch bislang nicht üblich. Außerhalb Wiens findet die Bezeichnung bei österreichischen Sicherheitsbehörden keine Verwendung. In Wien ist die Bezeichnung Stadthauptmann seit der Zwischenkriegszeit gebräuchlich.
Zeitweilige Verwendung im Generalgouvernement
Die deutschen Verwalter im besetzten Polen 1939 - 1945 verwendeten die Amtszeichnung "Stadthauptmann" für den obersten zivilen Verwalter einer besetzten Stadt, in Analogie zu der Funktion des "Kreishauptmanns" für einen polnischen Landkreis. Stadthauptleute waren z. B. 1939 - 1940 der nachmalige Saarbrücker Oberbürgermeister Schwitzgebel in Radom; sowie bis Januar 1940 Ernst Emil Zörner, danach Carl Gottlob Schmid, Rudolf Pavlu ab 1941 und Josef Krämer ab 1943 in Krakau.
Literatur
- Markus Roth: Herrenmenschen. Die deutschen Kreishauptleute im besetzten Polen - Karrierewege, Herrschaftspraxis und Nachgeschichte. Wallstein Verlag : Göttingen 2009. ISBN 9783835304772
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