Polizeikommissariat (Österreich)

Polizeikommissariat (Österreich)

Polizeikommissariat (PK, ugs. Kommissariat oder Koat) ist in Österreich seit 2002 die Bezeichnung für 14 geografische Untergliederungen der Bundespolizeidirektion Wien. Bestand vorher in jedem der 23 Wiener Gemeindebezirke ein Bezirkspolizeikommissariat (mit Kriminalabteilung), so wurden 2002 neun Kommissariate eingespart; von den verbliebenen 14 haben seither einige mehr als einen Bezirk zu betreuen (siehe Liste). Bis Ende 1976 wurden die Bundespolizeibehörden in sieben anderen Städten Österreichs als Bundespolizeikommissariat bezeichnet (siehe unten).

Jedes Wiener Polizeikommissariat wird von einem rechtskundigen Beamten mit der Rangbezeichnung Stadthauptmann geleitet. Es hat, wie die Bundespolizeidirektion für ganz Wien, in dem ihm zugeordneten Teil des Stadtgebiets sämtliche, auch die verwaltungsmäßig durch Polizeijuristen zu erledigenden Agenden wahrzunehmen. Das unterstellte Stadtpolizeikommando koordiniert den Dienst der uniformierten und der zivilen Exekutivbediensteten im Gebiet des Kommissariats (Polizeiinspektionen, früher Wachzimmer).

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Der so genannte Wiener Polizeirayon, das Zuständigkeitsgebiet der k.k. Polizeidirektion in Wien, umfasste 1869, im Gründungsjahr der nichtmilitärischen Wiener Sicherheitswache, neben dem damaligen Stadtgebiet Wiens mehr als 20 selbstständige Vororte der Stadt. Damals zerfiel der Polizeirayon in 14 Polizeibezirke, in denen der Dienst jeweils von einem Polizeikommissariat geleitet wurde. Zur Weltausstellung 1873 wurde außerdem 1872 eine Polizeiabteilung für den Prater errichtet, die 1874 den Namen k.k. Polizei-Bezirks-Kommissariat Prater erhielt und jahrzehntelang bestand.[1]

Die Bezeichnung Kommissär war in Österreich schon Mitte des 19. Jh. in Ministerien für bestimmte Agenden leitende Beamte in Verwendung. Heute handelt es sich um den niedrigsten Rang rechtskundiger Beamter oder von Magistratsbeamten auf Maturaniveau oder, als Regierungskommissär, um mit der Leitung von Projekten im Ausland befasste Nichtbeamte (z.B. Regierungskommissär für die österreichische Beteiligung an der Biennale von Venedig). Der Begriff Kommissar bezeichnet einen Dienstgrad der deutschen Polizei, der in Österreich nicht verwendet wird, auch wenn dies von manchen Krimiserien immer wieder suggeriert wird und der österreichische Sänger Falco in einem Lied Alles klar, Herr Kommissar? fragte.

Die Straffung der geografischen Gliederung der Wiener Polizeiarbeit wurde 2002, im Jahr der Wiener Polizeireform, durchgeführt. Diese ist nicht zu verwechseln mit der Zusammenlegung von Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps im Jahr 2005. Die Zuordnung der Gemeindebezirke zu Kommissariaten erfolgte anhand des Arbeitsanfalls, der Bevölkerungszahl und der Fläche.

Die fünf Wiener Kriminalkommissariate, auf die das Stadtgebiet 2002 aufgeteilt wurde, wurden 2008 in Landeskriminalamtsaußenstellen umbenannt, haben jedoch dieselben Aufgaben wie davor. Sie unterstehen ebenfalls der Bundespolizeidirektion Wien (Polizeipräsident) bzw. dem Landespolizeikommando.

Kommissariate und ihre Zuständigkeit

Rayone der Polizeikommissariate in Wien
Polizeikommissariat Innere Stadt, 1., Deutschmeisterplatz
Polizeikommissariat Favoriten (veraltete Beschriftung: Bezirkspolizeikommissariat), 10., Van-der-Nüll-Gasse / Gudrunstraße

Regeln

Die Polizeikommissariate sind keine eigenen Behörden, sondern agieren im Namen der Behörde Bundespolizeidirektion Wien. Sie sind gegenüber dem jeweiligen Stadtpolizeikommando und dessen Dienststellen weisungsbefugt und führen die Fachaufsicht. Im Bereich der Kommissariate werden z. B. verwaltungsrechtliche Strafakten bearbeitet und strafrechtliche Akten weitergeleitet.

Leiterinnen von Polizeikommissariaten nennen sich üblicherweise auch Stadthauptmann, obwohl ihnen laut Bundesverfassung die Führung ihres Amtstitels in weiblicher Form zusteht.

Bundespolizeikommissariate bis 1976

Bis Ende 1976 bestanden zur Leitung des Polizeidienstes in Leoben, St. Pölten, Schwechat, Steyr, Villach, Wels und Wiener Neustadt Bundespolizeikommissariate. Sie wurden mit Verordnung der Bundesregierung Kreisky III (Innenminister: Otto Rösch) vom 7. Dezember 1976 mit Wirkung vom 1. Jänner 1977 in Bundespolizeidirektionen umbenannt.[2]

Einzelnachweise

  1. Zentralinspektorat der Wiener Bundessicherheitswache (Hrsg.): Sechzig Jahre Wiener Sicherheitswache, Selbstverlag der Bundespolizeidirektion Wien, Wien 1929, S. 24 f.
  2. BGBl. Nr. 690 / 1976

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