Bahrtuch

Bahrtuch
Die Dienstflagge der Bundesbehörden als Bahrtuch auf dem Sarg des ersten Bundeskanzlers Konrad Adenauer, hier mit Militärischer Totenwache.

Ein Bahrtuch (auch Baartuch, Sargdecke, Sargtuch) ist das Tuch, das bei der Aufbahrung und beim Trauerzug/Kondukt über die Totenbahre gebreitet wird.

Das Tuch wurde in der Regel von der Kirchengemeinde unterhalten und konnte von dieser gegen eine Gebühr entliehen werden oder es wurde von einer berufsständischen Organisation (z. B. der Zunft) des Verstorbenen bereitgestellt. Es war gewöhnlich aus schwarzem Samt oder einem anderen schwarzen Stoff und oft mit einem Kreuz und weiteren religiösen und/oder berufsständischen Symbolen bestickt. Für Trauergäste war es eine besondere Ehre, zu denen zu gehören, die das Bahrtuch halten (daher engl. pallbearer) durften. So wurde über Ludwig van Beethovens Trauerzug berichtet: „acht Kapellmeister hielten das Bahrtuch.“[1]

Bei Beerdigungen von Adeligen diente oft ein Banner als Bahrtuch; beim Begräbnis mit militärischen Ehren sowie beim Staatsbegräbnis ist es bis heute eine Flagge.

In Österreich existieren heute noch offizielle Bahrtücher, die etwa bei Staatsbegräbnissen eingesetzt werden. Das Bahrtuch der Republik Österreich, zuletzt eingesetzt beim Begräbnis für den verstorbenen ehemaligen Bürgermeister der Stadt Wien Helmut Zilk, unterscheidet sich dabei von einer normalen Bundesdienstflagge dadurch, dass es von einem aufgestickten, vertikal statt horizontal angebrachten Bundesadler geziert wird, der sich auch in der Ausgestaltung von jener der gewöhnlichen Dienstflagge unterscheidet. Ähnliches gilt für das Bahrtuch der Stadt Wien.

Literatur

  • Hans Kayser: Genossenschaftliche Bahrtücher in Thüringen. In: Zeitschrift des Vereins für Thüringische Geschichte und Altertumskunde. 43, 1941, ZDB-ID 200434-3, S. 165–182.

Einzelnachweise

  1. Eintrag Beethoven im Damen Conversationslexikon

Weblinks


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