- Termindruck
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Ein Termin (v. lat. terminus „Grenzzeichen“; daraus auch später Ziel, Ende oder Zahlungsfrist) ist ein festgelegtes Kalenderdatum, eine Uhrzeit. Es kann ein Zeitpunkt sein, beispielsweise zur Zahlung, Leistung oder Lieferung. Oder ein bestimmter oder herausragender Zeitpunkt, an dem ein Ereignis stattfindet, etwa eine Sonnenfinsternis.
Deadline (englisch wörtlich „Todeslinie“, eine Linie, die nicht überschritten werden darf, zu deutsch: „Galgenfrist“) bezeichnet den Ablaufzeitpunkt einer Frist (juristisch), den Stichtag oder das Schließen eines Zeitfensters (technisch). Der Begriff wurde zunächst im Zeitungsjournalismus verwendet, um den letztmöglichen Termin zu bezeichnen, zu dem die Druckzeilen (engl. lines) in die Setzerei gegeben und dort abschließend fixiert wurden.
Allgemein spricht man bei Überschreiten des Termins von Verspätung, beim Einhalten von fristgemäß oder fristgerecht, beim Aufschub des Termins von Vertagung. Der Umstand, dass man einen Termin einhalten muss, wird Termindruck genannt.
Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte
Die verbleibende Zeitspanne bis zum Eintreffen des Termins ist die Frist, ein Überschreiten des Termines die Verfristung. Verstrichene Fristen führen rechtlich zum Verzug (Zivilrecht) oder zum Verlust der Beschwer (Strafrecht/Verwaltungsrecht).
Im Alltag der deutschen Gerichtsbehörden wird der Begriff "Termin" meist synonym für die nächste Sitzung im Rahmen einer Gerichtsverhandlung verwendet (z.B. "Ladung zum Termin" gemäß § 214 Zivilprozessordnung).
Siehe auch
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