- Tierquäler
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Tierquälerei ist das Quälen, Misshandeln oder unnötige Töten von Tieren. Der Begriff bezeichnet damit zwei verschiedene Sachverhalte; zum einen ein psychologisches Phänomen, zum anderem die umgangssprachliche Benennung eines Straftatbestands. In der Psychoanalyse wird Tierquälerei als Abwehrmechanismus in Form der sog. Verschiebung erkannt: Phantasien und Impulse werden von einer Person, der sie ursprünglich gelten, auf eine andere verschoben, so dass die ursprünglich gemeinte Person unberührt bleibt (z. B. Aggression gegen eine tadelnde Autoritätsperson wird in Form von Beschimpfungen oder Tritten an einem Hund ausgelassen), oder ursprünglich vorhandene Zusammenhänge werden ausgeblendet und neue hergestellt.
Straftatbestand
Tierquälerei ist in Deutschland strafbar. Näheres regelt das Tierschutzgesetz.
Als Tierquälerei wird dabei die in § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) beschriebene Straftat bezeichnet. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Handelt es sich dabei um ein fremdes Tier, so kann die Tat außerdem als Sachbeschädigung strafbar sein.
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
- muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
- darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
- muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Siehe auch
Weblinks
- Th. Bauer: Warnung vor der Thierquälerei. In Erzählungen und Bildern der Jugend gegeben, Lotzbeck, Nürnberg 1846
- Vollständiges Tierschutzgesetz
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