Trennungsprinzip (Steuer)

Trennungsprinzip (Steuer)

Das Trennungsprinzip ist ein Prinzip der Unternehmensbesteuerung in Deutschland, insbesondere der Besteuerung von Kapitalgesellschaften. Die Kapitalgesellschaft selbst ist steuerpflichtig (§ 1 KStG), während Einzelunternehmen und Personengesellschaften nach dem Transparenzprinzip besteuert werden.

Getrennt wird zwischen dem Gewinn der Kapitalgesellschaft und den Einkünften des Gesellschafters. Der Gewinn der Gesellschaft unterliegt der Körperschaftsteuer und die Einnahmen (z. B. Gehaltszahlungen) des Gesellschafters der Einkommensteuer.
Das Gehalt, das die Gesellschaft an den Gesellschafter zahlt, sind Betriebsausgabe der Kapitalgesellschaft.

Gewinnausschüttungen (Dividenden) der Kapitalgesellschaft an eine natürliche Person als Anteilseigner unterliegen bei dieser der Einkommensteuer, von der Kapitalgesellschaft einbehaltene Kapitalertragsteuer wird wie eine Einkommensteuervorauszahlung angerechnet.

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