- Durchgriffsprinzip
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Das Transparenzprinzip (auch Einheitsprinzip im steuerlichen Sinne) ist ein Prinzip der Unternehmensbesteuerung in Deutschland, insbesondere der Besteuerung von Personengesellschaften und Einzelunternehmen.
Anders als Kapitalgesellschaften, die nach dem Trennungsprinzip besteuert werden und damit selbst Steuersubjekt sind, findet bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen zwar eine Gewinnermittlung auf Unternehmensebene statt, die Steuer wird aber nicht durch die Gesellschaft, sondern durch die Gesellschafter (bei Personengesellschaften Mitunternehmer) gezahlt. Es erfolgt somit ein steuerlicher Durchgriff auf die Anteilseigner.
Im Ergebnis führt das Transparenzprinzip dazu, dass auf der Unternehmensebene erzielte Gewinne so steuerlich belastet werden, wie auch andere Einkünfte des Gesellschafters in gleicher Höhe belastet werden würden. Bei einkommensteuerpflichtigen Gesellschaftern unterliegen die auf Ebene der Personengesellschaft erzielten Gewinne beispielsweise der üblichen Steuerprogression.
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