Tschechoslowakische Flagge

Tschechoslowakische Flagge
Flagge Tschechiens


Vexillologisches Symbol: Normale oder de jure-Version einer Flagge Nationalflagge an Land und zur See?
Seitenverhältnis: 2:3
Offiziell angenommen am: 1. Januar 1993

Die Flagge Tschechiens ist dieselbe, die bereits die Tschechoslowakei seit dem 30. März 1920 verwendet hat.

Inhaltsverzeichnis

Bedeutung und Beschreibung

Das Wappen Böhmens, das sich auch im Wappen Tschechiens wiederfindet, lieferte die Farben Rot und Weiß für die Nationalflagge Tschechiens. Das blaue Dreieck stand ursprünglich für den slowakischen Landesteil der Tschechoslowakei. Die Flagge stand mit ihrer Farbwahl nun in der Tradition der Panslawischen Farben.

Geschichte

Nach der Entstehung der Tschechoslowakei (ČSR) wurde lange überlegt, welche Flagge der neue Staat haben solle. Seit 1918 wurden vorläufig verschiedene Formen der traditionellen weiß-roten böhmischen Flagge verwendet. 1918 wurde sie zur Flagge der Tschechoslowakei erklärt. Das wiedergegründete Polen führte aber fast die gleiche Flagge. Nur durch das Seitenverhältnis von 5:8 statt 2:3 konnte man beide Flaggen unterscheiden.

Zwei Jahre später, am 30. März 1920, wurde am linken Rand der Flagge ein blaues gleichschenkliges Dreieck für die Slowakei eingefügt. Das Blau entstammt der slowakischen Flagge. Nach anderen Quellen ist die blaue Farbe dem Wappen Mährens entnommen.[1]

Das Protektorat Böhmen und Mähren verwendete in der Zeit die tschechoslowakische Nationalflagge weiter. Zwischen dem 15. März und dem 6. Oktober 1939 wurde eine horizontale Trikolore in Weiß, Rot und Blau verwendet.

Nach der Auflösung der Tschechoslowakei 1993 entschied man sich in Tschechien, die Flagge beizubehalten[2], obwohl dadurch Art. 3 Absatz 2 des Verfassungsgesetzes Nr. 542/1992 der Tschechoslowakei über die Auflösung der Tschechoslowakei verletzt wurde[3]. Zuvor war am 13. März 1990 für die tschechische Teilrepublik innerhalb der ČSFR wieder die weiß-rote böhmische Flagge (2:3) eingeführt worden.

Subnationale Flaggen

Hauptartikel: Flaggen und Wappen der tschechischen Regionen

Sowohl die Landesteile Böhmen, Mähren und Tschechisch-Schlesien verfügen über Flaggen (Landesfarben und Wappenbanner), wie auch die tschechischen Regionen (Kraj) und die Gemeinden.

Außer der Landeshauptstadt Prag, die eine gelb-rote Bikolore führt, verwenden die Regionen Wappenbanner, das heißt Flaggen, die die Wappen der Regionen als Rechteck wiedergeben.

Weitere Flaggen Tschechiens

Einzelnachweise

  1. Observer´s Book of Flaggs. I. O. Evans, Frederick Warne and Co. Ltd., London, 1959
  2. Gesetz Nr. 3/1993 Sb., über die Staatssymbole der Tschechischen Republik (PDF)
  3. Gesetz Nr. 542/1992 Sb., über die Auflösung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik (PDF)

Literatur

  • Smith/Neubecker: Wappen und Flaggen aller Nationen. München 1980, ISBN 3-87045-183-1.

Weblinks


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