Ulrich Wenner

Ulrich Wenner

Ulrich Wenner (* 27. Mai 1956 in Mülheim an der Ruhr) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht.

Inhaltsverzeichnis

Werdegang

Ulrich Wenner studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Rechtswissenschaft und bestand 1979 in Köln das Erste Juristische Staatsexamen und im Sommer 1983 auch das Zweite Staatsexamen. Bis Ende 1984 war er dann am Institut für Kirchenrecht der Universität in Bonn beschäftigt, wo er 1985 zum Thema Sperrklauseln im Wahlrecht der Bundesrepublik Deutschland promovierte. 1985 begann seine Karriere in der Sozialgerichtsbarkeit am Sozialgericht Dortmund. Von Oktober 1986 bis September 1987 war er hierbei an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und von August 1990 bis Januar 1992 an das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen abgeordnet. An die Abordnung an das Landessozialgericht schloss sich die Ernennung zum Richter am Landessozialgericht an.

Ulrich Wenner wurde im Juli 1995 zum Richter am Bundessozialgericht ernannt. Er gehört seither dem 6. Senat des Gerichtes an, der sich mit dem Vertragsarzt- und dem Vertragszahnarztrecht befasst. Im Juni 1997 wurde er der stellvertretende Vorsitzende und im Juli 2008 der Vorsitzende des 6. Senates. Ulrich Wenner gehört ferner seit Januar 1999 dem Präsidium des Bundessozialgerichtes an. Er löste dabei Klaus Engelmann als Vorsitzenden ab, seine Ernennung wurde als Beitrag zur Kontinuität der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Vertragsarztrecht gewertet.[1]

Ulrich Wenner befasst sich auch in mehreren Veröffentlichungen wissenschaftlich mit sozialrechtlichen Fragen. Er gehört seit 2003 dem Gremium an, welches den Kölner Sozialrechtspreis vergibt, und wurde im Juli 2008 zum Honorarprofessor an der Universität Frankfurt a.M. ernannt.

Werke

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ulrich Wenner neuer Vorsitzender im Vertragsarztrechtssenat des BSG, Ärzte Zeitung vom 11. August 2008

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