Verfolgungshindernis

Verfolgungshindernis

Verfolgungshindernis ist ein Begriff der Strafrechtswissenschaft. Wegen einer Straftat kann nur derjenige bestraft werden, der wegen dieser Tat auch verfolgt werden kann, so dass bei Vorliegen eines Verfolgungshindernisses eine Strafbarkeit regelmäßig ausscheidet.

Der Begriff wird oftmals synonym zu demjenigen des Verfahrenshindernisses verwendet, ist aber enger als dieser, da er streng genommen lediglich solche Verfahrenshindernisse umfasst, die in der Person des Täters oder in der Natur der Tat liegen. Beispiele wären die Verfolgungsverjährung oder die Immunität des Täters.

Strafprozessual gilt bei Vorliegen eines Verfolgungshindernisses dasselbe wie bei einem Verfahrenshindernis: Im Ermittlungsverfahren ist das Verfahren (gegebenenfalls vorläufig) einzustellen, im Zwischenverfahren darf das Hauptverfahren nicht eröffnet werden und nach Eröffnung des Hauptverfahrens muss eine Einstellung durch Urteil nach § 260 Abs. 3 StPO erfolgen.


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