- Verkehrshalt
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Als Verkehrshalt wird im Bahnbetrieb ein fahrplanmäßiger Halt eines Zuges bezeichnet, der dem Ein- und Ausstieg von Fahrgästen (Fahrgastwechsel) bzw. – im Güterverkehr – der Aufnahme von Wagengruppen bzw. der Be- und Entladung eines Zuges dient.
Vom Verkehrshalt abzugrenzen ist der Betriebshalt, bei dem kein Fahrgastwechsel bzw. Güteraustausch vorgesehen ist.
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