- Verkehrsüberwachung
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Mit Verkehrsüberwachung (Abkürzung: VÜ) ist ein Aufgabenspektrum des Gesamtauftrages der Polizei oder anderer Verkehrsbehörden gemeint, das folgende Gebiete umfasst:
- Gefahrenabwehr im Rahmen der polizeilichen Zuständigkeit.
- Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
- Beobachtung des Verkehrsflusses, etwa zur Erkennung oder Vermeidung von Staus. Dies wird heute fast ausschließlich durch Videoüberwachung vollzogen. Diese Überwachung wird durch die Verkehrseinsatzzentrale der örtlichen Polizei durchgeführt.
Die Verkehrsüberwachung umfasst präventive und repressive polizeiliche Aktivitäten im Verkehrsraum zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Der bekannteste Bereich der Verkehrsüberwachung ist die Geschwindigkeits- und Abstandmessung, im Volksmund auch „Radarfallen“ genannt, wenngleich hierfür neben dem Verkehrsradar auch noch andere Messverfahren wie Lichtschranken oder Piezosensoren zum Einsatz kommen.
Verkehrskontrollen sind Teil der Verkehrsüberwachung.
Die Aufgaben werden meist durch Angehörige der Verkehrspolizei wahrgenommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Straßenverkehr) besorgt jedoch überwiegend die Kommunen (kommunale Verkehrsüberwachung – KVÜ). Die Buß- und Verwarngelder fließen dem Land bzw. den Kommunen zu. Diese „Einnahmen“ sind inzwischen fester Bestandteil öffentlicher Haushaltspläne und werden entgegen den Erwartungen der Bürger auch zur Konsolidierung verwendet.[1]
Einige der Aufgaben können auch automatisiert werden, siehe hierzu: Automatische Verkehrsüberwachung
Einzelnachweise
- ↑ Märkische Allgemeine: Verkehr: Polizei soll mehr Bußgeld kassieren. Einnahmen sollen 2010 um mehr als 20 Prozent auf 59 Millionen Euro gesteigert werden; Ausgabe vom 25. September 2009.
Kategorien:- Verkehrsrecht (Deutschland)
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