- Verkehrsübungsplatz
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Verkehrsübungsplatz bezeichnet ein Gelände, auf dem Fahranfänger gegen eine Gebühr das Fahren mit einem Kraftfahrzeug, meistens beschränkt auf Motorräder und Autos, erlernen können, ohne dass ein Fahrlehrer anwesend sein muss.
Einzige Voraussetzungen sind ein Beifahrer mit gültiger Fahrerlaubnis für die gewünschte Klasse sowie ein verkehrssicheres und versichertes Auto. Der Fahrzeuginhaber haftet für Unfälle auf dem Gelände des Verkehrsübungsplatzes. Auf Verkehrsübungsplätzen gilt die normale StVO. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt meistens 30 km/h.
Eine weitere Mindestvoraussetzung ist, dass der Fahranfänger in absehbarer Zeit, altersbedingt, mit der Fahrausbildung beginnen kann oder bereits dabei ist.
Der Verkehrsübungsplatz soll dem Fahranfänger die Möglichkeit geben, die Grundfahraufgaben sowie das Anfahren zu üben.
Siehe auch
Fahrsicherheitszentrum, Fahrtechnikzentrum, Verkehrssicherheit, Verkehrserziehung
Weblinks
Kategorien:- Fahrzeugführung
- Verkehrspädagogik
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