- Vertrag von Labiau
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Der Vertrag von Labiau wurde in Labiau am 20. November 1656 zwischen dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm und dem König Karl X. Gustav von Schweden geschlossen. Er war das Ergebnis der Schlacht bei Warschau in der die Schweden 1656 gegen Polen-Litauen auf die Brandenburger (bis zu 9000 Mann) angewiesen waren.
Durch den Vertrag hob Karl Gustav die schwedische Lehnshoheit über das durch die schwedischen Truppen 1655 eroberte Herzogtum Preußen und das Gebiet Ermlands auf. Er erkannte den Kurfürsten, der in Personalunion auch Herzog von Preußen war, als „obersten, absoluten und souveränen Fürsten von Preußen“ an. In dem zu erwartenden Siegfrieden über Polen sollte Schweden das polnische Preußen Königlichen Anteils, ferner das Herzogtum Kurland und Semgallen, das litauische Herzogtum Samogitien und Polnisch Livland erhalten. Dagegen verzichtete der Kurfürst auf die Entschädigung durch polnisches Gebiet, welche ihm Schweden im Vertrag von Marienburg in Aussicht gestellt hatte, erhielt jedoch den Hafen Pillau. Durch die nun vollständige Souveränität konnte Friedrich Wilhelm die Kurbrandenburgische Marine entwickeln.
Im Kloster Oliva wurde der Vertrag nach Ende des Zweiten Nordischen Krieges 1660 im Vertrag von Oliva bestätigt.
Weblinks
- Vertragstext in: Europäische Friedensverträge der Vormoderne des Instituts für Europäische Geschichte Mainz
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