- Verwendungsrechnung
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Die Verwendungsrechnung (auch Verwendungsansatz) ist ein Teilbereich der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Sie gibt nähere Informationen darüber, wozu die produzierten Produkte verwendet werden. Es wird das Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen ermittelt, indem sich die verschiedenen Aggregate der „Verwendung“ addieren. Diese Aggregate sind der Konsum, die Investitionen und der Export, wobei die Importe abgezogen werden. Das Ergebnis dieser Subtraktion wird auch als Nettoexport oder Außenbeitrag bezeichnet.
Private Konsumausgaben (C) + Konsumausgaben des Staates (G) + Investitionen (I)
- Ausrüstungsinvestitionen
- Bauinvestitionen
- sonstige Investitionen
- Vorratsveränderungen
- Nettozugang an Wertsachen
+ Exporte von Waren und Dienstleistungen (EX) − Importe von Waren und Dienstleistungen ([IX], Saldo [EX-IX] ist der Außenbeitrag [NX]) = Bruttoinlandsprodukt (BIP) bzw. in Symbolen: BIP = C + G + I + NX
Inhaltsverzeichnis
Aggregate
Konsum
Die Konsumausgaben der privaten Haushalte umfassen den Wert der Waren und Dienstleistungen, die inländische private Haushalte für ihren Verbrauch kaufen, wie z.B. Käufe der privaten Haushalte von Möbeln, Kosmetika, Kraftfahrzeugen, Schmuck oder von Wohneigentum sowie die Bezahlung von Miete. Die Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck umfassen die von den privaten Organisationen ohne Erwerbszweck zur Verfügung gestellten nichtmarktbestimmten Dienstleistungen.
Bei den Konsumausgaben des Staates, die zusammen mit den Konsumausgaben der privaten Haushalte und der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck den Konsum bilden, handelt es sich um den Wert der vom Staat der Allgemeinheit ohne spezielles Entgelt zur Verfügung gestellten nichtmarktbestimmten Dienstleistungen (z. B.: Infrastruktur, Sicherheit, Unterricht oder die Bezahlung von Arzt- und Spitalleistungen).
Investitionen
Ausrüstungsinvestitionen sind bewegliche Investitionsgüter, die von Produzenten angeschafft werden. Dazu rechnen beispielsweise Maschinen, Geräte, Fahrzeuge und Geschäftsausstattung. Die Bauinvestitionen sind – ebenso wie die Ausrüstungsinvestitionen, die Investitionen in sonstige Anlagen sowie Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen – eine Teilgröße der Bruttoinvestitionen. Die Bauinvestitionen umfassen Bauleistungen an Gebäuden und sonstigen Bauten (bspw.: privatwirtschaftliche Werksgleise und -straßen &c.). Mit enthalten sind die mit Bauten fest verbundenen Einrichtungen (Aufzüge, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen usf.) sowie die mit der Herstellung und dem Kauf von Bauwerken (Architekt, Bauingenieur) und Grundstücksübertragungen bebauter Grundstücke verbundenen Kosten (Notar, Grundbuchänderung). Zu den sonstigen Anlagen zählen so unterschiedliche Dinge wie Computersoftware, Urheberrechte, Nutzvieh, elektrischer Strom, Kugelschreiber und Grundstücksübertragungskosten für unbebaute Grundstücke. Unter den Vorratsveränderungen wird die Veränderung der Vorratsbestände am Ende der Periode verglichen mit denen am Anfang der Periode verstanden. Die Bewertung erfolgt zu Durchschnittspreisen der Rechnungsperiode.
Außenbeitrag
Der Außenbeitrag ist die Differenz zwischen den Exporten und den Importen von Waren und Dienstleistungen. Alle Größen der Verwendungsrechnung wurden bislang in jeweiligen Preisen als auch in konstanten Preisen eines Basisjahres ermittelt und veröffentlicht. Inzwischen erfolgt jedoch im Zuge internationaler Vereinbarungen und auf Beschluss der EU-Kommission statt einer Veröffentlichung in konstanten Preisen eine Veröffentlichung sogenannter preisbereinigter Zahlenreihen. Die Preisbereinigung erfolgt mithilfe so genannter Kettenindizes. Das „Basisjahr“ wird dabei laufend verschoben, immer das jeweilige Vorjahr ist jetzt das „Basisjahr“. Die so gewonnenen jährlichen „realen“ Veränderungsraten werden dann zu Kettenindizes miteinander verkettet.
Weblinks
- Statistisches Bundesamt (Quelle), www.destatis.de
- Wichtige VGR-Zusammenhänge vom StBA erklärt, Statistisches Bundesamt (Wiesbaden 2009 – PDF-Datei; 334 kB)
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