- Verwertung
-
Als Verwertung wird die Nutzung (häufig der Verkauf) einer Sache, eines Patentes oder einer Marke bezeichnet, um daraus einen finanziellen Erlös zu erzielen. Der Begriff Patentverwertung oder Patentmarketing deckt dabei auch die Verwertung von Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und weiteren Schutzrechten. Die Verwertung erfolgt dabei regelmäßig durch die Vergabe von Lizenzen in Form von exklusiven oder regionalen Lizenzverträgen. Diese Arbeiten werden in der Regel von einem Erfinderberater oder Patentmarketer durchgeführt.
Beispiele
- Abfälle können sowohl stofflich durch physikalische Bearbeitung direkt in Endprodukte umgewandelt oder mittels chemischer Umwandlung zur Rückgewinnung von Rohstoffen aufbereitet werden (siehe auch Verwertung von Kunststoffabfällen)
- Die energetische Verwertung mittels Rückgewinnung von Energie durch Kraft-Wärme-Kopplung
- Die Versteigerung einer Immobilie oder einer Domäne im Wege eines Insolvenzverfahrens
- Die Versteigerung oder sonstige Verwertung einer Kreditsicherheit
- Der Verkauf von Lizenzrechten an einem Verfahren für eine technische Produktion
- Die Überlassung von Urheberrechten an einem Werk (z. B. einem Drehbuch) zur Nutzung durch einen Verlag
- Die Überlassung der Verwertungsrechte an eigener Musik gegen eine Vergütung (siehe GEMA)
Siehe auch
- Verwertung von Kunststoffabfällen
- Filmverwertungskette
- Marketing
- Verkaufspsychologie
- Lizenzvertrag
- Lizenz
- Kapitalverwertung
Weblinks
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Betriebswirtschaftslehre
- Urheberrecht (Deutschland)
- Patentrecht (Deutschland)
Wikimedia Foundation.