- Vierte Teilung Polens
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Als Vierte Teilung Polens werden in Anlehnung an die drei Teilungen Polens Ende des 18. Jahrhunderts verschiedene Ereignisse im 19. und 20. Jahrhundert bezeichnet:
- die Neuordnung nach dem Wiener Kongress 1815 („Kongresspolen“),[1]
- die im geheimen Zusatzprotokoll des Deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakts von 1939 beschlossene Aufteilung der Zweiten Republik zwischen dem Großdeutschen Reich und der Sowjetunion,
- die Westverschiebung Polens nach dem Zweiten Weltkrieg.
Inhaltsverzeichnis
Kongresspolen
Nach militärischen Niederlagen gegen das revolutionäre Frankreich, die zum Untergang des Heiligen Römischen Reiches und zur Neuordnung der Staaten Mitteleuropas führten, verloren Preußen und Österreich ihre Gewinne aus der zweiten und dritten Teilung 1807 bzw. 1809 an das von Kaiser Napoléon gebildete Herzogtum Warschau, welches 1815, ohne das Gebiet um die Städte Posen und Krakau, als Kongresspolen („Königreich Polen“) in Personalunion an das Russische Reich fiel. Die Ostgrenze lag in etwa an der späteren Curzon-Linie.
Nach dem gescheiterten Novemberaufstand von 1830/1831 wurde das autonome Kongresspolen, unter Bruch der Wiener Kongressakte, als unselbständige Provinz dem Russischen Reich direkt einverleibt.
Das Kaisertum Österreich folgte dem russischen Beispiel, indem es 1846 die freie Republik Krakau annektierte. Im Rahmen der Donaumonarchie Österreich-Ungarn wurde den Polen in Galizien jedoch bereits 1867 eine sehr weitgehende Selbstverwaltung gewährt.
Die souveräne Zweite Polnische Republik wurde erst nach der Niederlage aller drei Teilungsmächte im Ersten Weltkrieg 1918 wiedererrichtet.
Zweiter Weltkrieg
Nach dem Deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt und dem Einmarsch deutscher Wehrmachts- und sowjetischer Truppen wurde Polen erneut von seinen Nachbarn besetzt, was in der Forschungsliteratur oft als „vierte Teilung Polens“ bezeichnet wird.[2] Hitler und Stalin beabsichtigten damit eine endgültige Löschung Polens von den Landkarten.
Die weißrussischen und ukrainischen Gebiete fielen größtenteils an die Sowjetunion und wurden als Teil der Weißrussischen und Ukrainischen SSR sowjetisiert.
Der westliche Teil wurde an die Reichsgaue Wartheland, Danzig-Westpreußen, Ostpreußen und Oberschlesien angeschlossen bzw. als Generalgouvernement verwaltet und in das System des Nationalsozialismus eingebunden. In das nun so genannte Generalgouvernement wurden die vertriebenen Polen und insbesondere polnische Juden (in Ghettos und Konzentrationslager) zwangsumgesiedelt bzw. zu einem hohen Prozentsatz in Vernichtungslagern ermordet.
Westverschiebung
Auf der Teheran-Konferenz 1943 und den Folgekonferenzen in Jalta und Potsdam wurde von den alliierten Westmächten und der UdSSR beschlossen, dass der Staat Polen wiederhergestellt, aber dauerhaft einschließlich großer Bevölkerungsteile nach Westen verschoben werden soll (auch: Westverschiebung Polens).
Die Oder-Neiße-Grenze als neue Westgrenze Polens sollte die Annexion Ostpolens durch die Sowjetunion auf Kosten des besiegten Deutschen Reichs für die polnische Seite akzeptabler machen. Aus deutscher Sicht wurde diese zunächst von der DDR 1950 in einem Vertrag mit Polen akzeptiert und war in der Bundesrepublik lange umstritten. Erst 1970 im Warschauer Vertrag und im Zuge der deutschen Wiedervereinigung kam es 1990 zu einer vertraglichen Regelung auch mit Gesamtdeutschland.
Fußnoten
- ↑ so z.B. Robert Bideleux, Ian Jeffries: A history of Eastern Europe. Crisis and change. Verlag Routledge, London 1998, ISBN 0-415-16111-8, S. 168.
- ↑ so z.B. Michael Brecher, Jonathan Wilkenfeld: A Study of Crisis. University of Michigan Press 1997, S. 255.
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