- Görlitzer Abkommen
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Das Görlitzer Abkommen (auch als Görlitzer Grenzvertrag bezeichnet) über den Grenzverlauf zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und Polen wurde am 6. Juli 1950[1] von Vertretern beider Staaten in Zgorzelec, dem nun polnischen Teil von Görlitz, unterschrieben.
Am 5. und 6. Juni 1950 entsandte die Regierung der DDR eine Delegation unter Führung Walter Ulbrichts in die Volksrepublik Polen, die mit der polnischen Regierung unter Józef Cyrankiewicz in Warschau eine entsprechende Deklaration über den Grenzverlauf zwischen beiden Staaten unterzeichnete.[2] Die Unterschrift unter diese Deklaration erfolgte nach internen Diskussionen unter dem Druck der Sowjetunion. Jener Grenzverlauf folgte weitgehend der Oder-Neiße-Linie, daher später auch „Oder-Neiße-Grenze“ respektive „Oder-Neiße-Friedensgrenze“ im offiziellen DDR-Sprachgebrauch. Diese wurde in der Bundesrepublik Deutschland zunächst als Demarkationslinie bezeichnet, da sie keine völkerrechtlich anerkannte Grenze darstellte. Einen Monat später wurde dieser Grenzverlauf im Görlitzer Abkommen festgehalten, allerdings verzichtete die Regierung der DDR trotz des zunächst ungelösten Problems auf der Insel Usedom auf die Geltendmachung von Grenzkorrekturen. Auch wurde die Teilung verschiedener Städte und Dörfer entlang der Oder und Neiße, wie Küstrin, Frankfurt (Oder), Guben und Görlitz, sowie der Verlust von Stettin und Swinemünde ohne Widerspruch akzeptiert.
Die Vereinbarung war die Folge des 1945 auf der Potsdamer Konferenz unterzeichneten „Abkommens bezüglich der Westgrenze Polens“, welches auf Betreiben Josef Stalins die Oder-Neiße-Grenze vorläufig festlegte und statt der Glatzer Neiße, welche während des Zweiten Weltkrieges zeitweise als Grenzfluss zwischen Polen und Deutschland im Gespräch war, die Lausitzer Neiße als Westgrenze Polens bestimmte. Eine Grenzziehung entlang der Oder und der Glatzer Neiße hätte den Verbleib großer Teile Schlesiens bei Deutschland bedeutet: Die Städte Grünberg, Waldenburg und Hirschberg wären deutsch geblieben, von Breslau wäre nur der Nordostteil polnisch geworden.
Die Bundesregierung erhob zwar faktisch schon seit dem Warschauer Vertrag von 1970 keine Ansprüche mehr auf die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie, erkannte die Grenze aber endgültig erst im Zuge der Zwei-plus-Vier-Gespräche an, um den Wiedervereinigungsprozess zwischen den beiden deutschen Staaten nicht zu gefährden. Mit dem deutsch-polnischen Grenzvertrag wurde sie am 14. November 1990 völkerrechtlich bestätigt. Auch sollten hierbei die Sorgen der europäischen Nachbarstaaten vor einem wiedererstarkenden Deutschland, besonders in Polen, entkräftet werden.
Einzelnachweise
- ↑ Siehe auch Artikel 1 des deutsch-polnischen Grenzvertrags (BGBl. 1991 II, S. 1329 f.)
- ↑ DRA: Dokument des Monats Juni/Juli 2000 – Oder-Neiße-Grenze zwischen der DDR und Polen
Weblinks
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