Grenzkontrolle

Grenzkontrolle
Grenzkontrolle an der Laotisch-Thailändischen Grenze
Grenzkontrollstation am Frankfurter Flughafen

Eine Grenzkontrolle ist die Kontrolle des Grenzverkehrs, das heißt die Kontrolle über einreisende und ausreisende Personen.

An Grenzkontrollen werden Polizeiorgane, teilweise auch Soldaten eines oder beider betroffenen Länder tätig. Sie halten Personen an den jeweiligen Grenzen an und überprüfen deren Dokumente (Echtheit und Abgleich mit dem Fahndungsbestand). Des Weiteren werden mitgeführte Gegenstände wie Fahrzeuge, Ladung u. ä. kontrolliert.

Hauptzweck der Grenzkontrolle ist, die illegale Einreise in ein Land zu verhindern. Eine legale Einreise ist nur Inhabern der jeweiligen Staatsbürgerschaft, Inhabern von Visa oder Bürgern von Staaten, die aufgrund internationaler Abkommen kein Visum für die Einreise benötigen sowie Diplomaten auf Dienstreise möglich. Es gibt auch Fälle, eine illegale Ausreise zu verhindern. Dies war in Europa bis zum Fall des Eisernen Vorhangs üblich. Daneben werden im Rahmen der Ausreisekontrollen per Haftbefehl gesuchte Personen aufgegriffen.

An einigen Staatsgrenzen wird ein Sichtvermerk in den Reisepapieren eingetragen. Je nach den bilateralen Verhältnissen der beiden angrenzenden Ländern werden Grenzkontrollen durch Organe beider Staaten gemeinsam oder getrennt durchgeführt.

Bestandteil der Grenzkontrolle ist in der Regel auch eine Zollkontrolle.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

In Deutschland wird die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs im Sinne des § 71 III AufenthG grundsätzlich durch die Bundespolizei durchgeführt. Für die Seehäfen Bremen, Hamburg und Bremerhaven sind die jeweiligen Wasserschutzpolizeien der Länder und an den Grenzen Bayerns die Landespolizei Bayern dafür zuständig. Die Bundeszollverwaltung kann entweder nur gem. § 66 BPolG im Rahmen des Personalverbundes an Grenzübergangsstellen oder im Rahmen der Aufgabenübertragung nach Rechtsverordnung gem. § 68 BPolG tätig werden. Dabei werden aber die Maßnahmen der jeweiligen Bundespolizeibehörde und nicht der Zollverwaltung zugerechnet.

An den EU-Grenzen Deutschlands (Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Österreich, Polen, Tschechische Republik) gibt es aufgrund des Schengener Abkommens grundsätzlich keine Grenzkontrollen mehr. Dänemark hingegen will seit 11. Mai 2011 wieder Grenzkontrollen aufnehmen.[1] Jedoch werden so genannte lagebildunabhängige Stichprobenkontrollen durchgeführt, die durch das Bundespolizeigesetz legitimiert sind. Hierbei kann die Bundespolizei bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern in das Innenland Personen anhalten und kontrollieren. Nur noch unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Wiederaufnahme von Vollkontrollen möglich. Da auch die Schweiz dem Abkommen beitrat, fielen auch dort die Grenzkontrollen seit Dezember 2008 weg. Dies betrifft allerdings nicht die zollamtliche Überwachung der Grenze zur schweizerischen Eidgenossenschaft, die auch weiterhin von der Bundeszollverwaltung durchgeführt wird.

Österreich

Bis zum 1. Mai 2004, dem Zeitpunkt der EU-Erweiterung, wurde die Grenzkontrolle von der Zollwache gemeinsam mit der Bundesgendarmerie, im Wirkungsbereich von Bundespolizeidirektionen mit der Bundespolizei, durchgeführt. Die Zollwache führte dabei die Kontrolle der Warenimporte und -exporte durch und unterstand dem Finanzministerium. Für die Personenkontrolle war grundsätzlich die Gendarmerie bzw. Polizei zuständig.

Von 1968 bis Mitte der 1990er-Jahre wurde die Personenkontrolle mit Ausnahme von einzelnen Flughäfen, Häfen und Eisenbahngrenzübergängen jedoch durch Verordnung der Zollwache übertragen, eine Kontrolle durch die Gendarmerie bzw. Polizei war somit eher die Ausnahme als die Regel. Danach wurde diese Übertragung laufend zurückgenommen, sodass fast (Ausnahme Vorarlberg) nur noch an kleineren Straßengrenzübergängen durch den Zoll die Pässe kontrolliert wurden. An wenigen kleinen Straßengrenzübergängen wurde die Zollkontrolle der Gendarmerie übertragen.

Die Warenkontrolle erfolgt seit 1. Mai 2004 durch die Gendarmerie (EU-Außengrenze zu Vorarlberg im nichtkommerziellen Verkehr) bzw. durch Zollbeamte (EU-Außengrenze zu Tirol, Flughäfen und kommerzieller Verkehr). Eine Personenkontrolle durch Zollbeamte wird seit diesem Zeitpunkt nicht mehr durchgeführt, es war dafür nur noch die Polizei beziehungsweise Gendarmerie zuständig. Als die Bundesgendarmerie aufgelassen wurde, übernahm die Funktion der Gendarmerie an den Grenzen generell die Polizei.

Seit alle Nachbarländer außer Liechtenstein auch dem Schengenraum angehören, wird nur noch an dessen Staatsgrenze beziehungsweise auf Flughäfen bei Flügen aus Nicht-Schengen-Staaten Passkontrollen direkt auf den Flughäfen durchgeführt. An den Grenzen zur Schweiz gibt es nach wie vor – wenngleich nicht bei jedem Grenzübergang zu jeder Tages- und Nachtzeit – Zollkontrollen, da die Schweiz zwar Schengen-Staat, aber kein EU-Mitglied ist. Ebenso finden auf Flughäfen Zollkontrollen statt. Aufgrund des Umstandes, dass das aufgegebene Gepäck durchgecheckt wird und die Umsteigepassagiere, die bei EU-Binnenflügen Gepäck außerhalb der EU aufgegeben haben, von anderen nicht getrennt werden können, müssen im Prinzip alle Reisenden die Zollkontrolle passieren.

Siehe auch: Österreichische Grenzübergänge in die Nachbarstaaten

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Dänemark beschließt "permanente Grenzkontrollen" in der Presse vom 11. Mai 2011 abgerufen am 11. Mai 2011

Weblinks

 Commons: Border control – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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