- Grenzschutz
-
Der Grenzschutz dient der staatlichen und supranationalen Hoheit. Der Schutz des innerhalb der Grenzen liegenden Gebietes, welches durch internationales Recht festgelegt ist, soll durch die Überwachung, Kontrolle und Verteidigung der Grenzen und ihrer umliegenden Gebiete, gewährleistet werden. So werden beim Grenzübertritt Personen- oder Güter durch polizeiliche oder militärische Organisationseinheiten überprüft, um Gefahren abzuwehren.
Der Grenzschutz ist nicht mit der Grenzaufsicht des Zolls zu verwechseln.
Deutschland
Im einzelnen steht der Begriff unter anderem:
- als Sammelbezeichnung für 1918/1919 aufgestellte deutsche Verbände, siehe Grenzschutz Ost.
- als paramilitärisch organisierte Polizeitruppe der Bundesrepublik Deutschland seit 1951, siehe Bundesgrenzschutz, sie ist in Bundespolizei umbenannt worden.
- Bayerische Grenzpolizei (15. März 1947 bis 31. März 1998)
- Hessische Grenzpolizei (Zwischen der Kapitulation der Wehrmacht bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland)
- für die Grenztruppen der DDR, ein bewaffnetes Organ der Deutschen Demokratischen Republik
- für den unter der Regierung de Maizière im Jahr 1990 aufgebauten polizeilichen Grenzschutz der DDR beim Innenministerium der DDR.
Siehe auch
- Grenzaufsicht
- Zollgrenzschutz (kurzzeitiger Name des Grenzaufsichtsdienstes des deutschen Zolls während der Zeit des Nationalsozialismus und institutioneller Vorläufer des Bundesgrenzschutzes)
- Kontrolleinheit See (Wasserzoll)
- Küstenwache
Weblinks
Wikimedia Foundation.