- Waffengesetz (Vereinigte Staaten)
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Das Waffenrecht in den Vereinigten Staaten unterliegt im Wesentlichen dem stark ausgeprägten Föderalismus in den Vereinigten Staaten, es existieren über 20.000 Waffengesetze.[1] Durch den 2. Zusatzartikel ist der Umgang mit Waffen verfassungsrechtlich geschützt, wobei die Details aufgrund seiner allgemeinen Formulierung in der Tradition des angelsächsischen common law umstritten sind. Insgesamt stellt das amerikanische Waffenrecht vor allem im Zusammenhang mit der Kriminalität und der Suizidrate sowohl national als auch international eine der größten Kontroversen der amerikanischen Politik dar. Von großer Bedeutung ist das Waffenrecht ebenso für das Milizwesen und das Jagdwesen. Waffenbesitzer sind in den Vereinigten Staaten stark organisiert, mit mehreren Millionen Mitgliedern ist die National Rifle Association als Interessengruppe auch international bekannt.
In den Vereinigten Staaten wird das Waffenrecht auf Bundesebene hauptsächlich von drei Bundesgesetzen geregelt: The National Firearms Act (1934), the Gun Control Act (1968), und der zweite Zusatz der US-Verfassung (1791). In der Zwischenzeit sind weitere Waffengesetze entstanden, die diese fundementale Gesetze geändert haben oder weitere Beschränkungen hervorgebracht haben.
Inhaltsverzeichnis
National Firearms Act
Der Handel, Besitz, und die Herstellung vollautomatischer Waffen (Maschinengewehre) sowie Schalldämpfer und sogenannter "destruktive Geräte" wie Granaten und Sprengstoffmunition werden durch das 1934 National Firearms Act (NFA) eng geregelt. Schrotflinten mit einer Lauflänge von weniger als 18 Zoll (45,72 cm) und Gewehre mit einer Lauflänger weniger als 16 Zoll (40,64 cm) werden gemäß diesem Gesetz als eine Sonderklasse von Waffen mit kurzem Lauf betrachtet. Um Erlaubnis zum Privatbesitz solcher Waffen zu erhalten, muss man unter anderen Voraussetzungen eine FBI Untersuchung bestehen, die Unterschrift des "Hauptoffizier des Executivorgans" im Kreis seines Wohnsitzes erhalten,eine jährliche Steuer von Anfangs 200$ zahlen, und eine $200 "Übertragungsgebühr" bezahlen. Die entsprechende Waffen werden beim Bundesamt ATF eingetragen.
Gun Control Act
Durch das 1968 Gun Control Act wurde unter anderem das Schicken von Feuerwaffen durch die Post allgemein verboten sowie der Verkauf von Waffen an Schwerverbrecher illegalisiert. Das heutige Lizenzieren von Waffenhändlern ist auch damit entstanden. Gemäß diesem Gesetz dürfen Feuerwaffen in der Regel nur im Bundesstaat gekauft werden, wo der Käufer seinen aktuellen Wohnsitz hat. Gesetzlicher Erwerb einer Waffe im Einzelhandel ist nur US-Bürgern und Einwanderern mit einer ständigen Aufenthaltserlaubnis (Green Card) gestattet. Der Privathandel über Bundesstaatsgrenzen wurde verboten, doch blieb der Privathandel zwischen Einwohner desselben Bundesstaats auf Bundesebene ungeregelt, weil die Verfassung der Bundesregierung keine Macht erteilt, den Innenhandel eines Bundesstaates zu beschränken. Allerdings ist solcher Handel auf Staatsebene in 15 Bundesstaaten entweder beschränkt oder verboten.
"Brady Bill"
1994 wurde ein Gesetz unter Führung von Bill Clinton in Kraft gesetzt, wonach Waffenkäufer sich innerhalb von fünf Tagen nach dem Erwerb überprüfen lassen müssen. Weiterhin wurden Waffen mit einer Magazinkapazität von mehr als 10 Schuss verboten. Der sogenannte Brady Handgun Violence Prevention Act schrieb eine fünftägige Frist zwischen Kauf und Aushändigung von Waffen vor. 1997 wurde dieses Gesetz vom Obersten Gerichtshof gelockert. Unter Präsident George W. Bush wurde dieses Gesetz (gegen dessen Willen) wieder gestrichen.
Zweiter Verfassungszusatz
Im Jahr 2008 klagte ein Polizist in Washingtoner District of Columbia dagegen, dass er privat keine Waffe besitzen durfte. Der Supreme Court, das oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten von Amerika, bestätigte in einem Urteil daraufhin, das amerikanische Bürger ein Grundrecht auf den Besitz von Waffen haben. Die Verordnung der Stadt Washington wurde für ungültig erklärt, da es den zweiten Verfassungszusatz verletzen würde. [2]
The Second Amendment protects an individual right to possess a firearm unconnected with service in a militia, and to use that arm for traditionally lawful purposes, such as self-defense within the home. [2] Der zweite Verfassungszusatz schützt also das Recht des Einzelnen eine Schusswaffe zu besitzen und diese für traditionelle gesetzeskonforme Zwecke zu nutzen, wozu auch die Selbstverteidigung in der Wohnstätte gehört. Dabei ist dieses Recht unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer (früher üblichen) Miliz.
In der Urteilsbegründung wird ferner darauf hingewiesen, dass man sich über die Probleme mit Schusswaffenmissbrauch im Klaren ist, es aber andere Möglichkeiten als ein totales Waffenverbot gibt. Auch über die Notwendigkeit des Verfassungszusatzes könne man im Hinblick auf ein stehendes Heer und eine moderne Polizeiorganisation diskutieren. [3]
Einzelnachweise
- ↑ „With over 20,000 "gun control" laws on the books in America[…]“, in: o. V.: Compendium of State Firearms Laws. Funddatum: 29. April 2008.
- ↑ a b DISTRICT OF COLUMBIA ET AL. v. HELLER, No. 07–290. Argued March 18, 2008—Decided June 26, 2008, SUPREME COURT OF THE UNITED STATES, Oktober 2007, siehe auch URL: http://www.supremecourtus.gov...
- ↑ DISTRICT OF COLUMBIA ET AL. v. HELLER, No. 07–290. Argued March 18, 2008—Decided June 26, 2008, SUPREME COURT OF THE UNITED STATES, Oktober 2007, siehe auch URL: http://www.supremecourtus.gov... In sum, we hold that the District’s ban on handgun possession in the home violates the Second Amendment, as does its prohibition against rendering any lawful firearm in the home operable for the purpose of immediate self-defense. Assuming that Heller is not disqualified from the exercise of Second Amendment rights, the District must permit him to register his handgun and must issue him a license to carry it in the home. We are aware of the problem of handgun violence in this country, and we take seriously the concerns raised by the many amici who believe that prohibition of handgun ownership is a solution. The Constitution leaves the District of Columbia a variety of tools for combating that problem, including some measures regulating handguns, see supra, at 54–55, and n. 26. But the enshrinement of constitutional rights necessarily takes certain policy choices off the table. These include the absolute prohibition of handguns held and used for self-defense in the home. Undoubtedly some think that the Second Amendment is outmoded in a society where our standing army is the pride of our Nation, where well-trained police forces provide personal security, and where gun violence is a serious problem. That is perhaps debatable, but what is not debatable is that it is not the role of this Court to pronounce the Second Amendment extinct. We affirm the judgment of the Court of Appeals.
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