- Weingartenhüter
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Der Weingartenhüter, in Ostösterreich auch Hiata, in Südwestdeutschland Wengertschütz, hatte während des Weinlesebanns über die Weingärten zu wachen.
Der Weinlesebann oder auch Herbstbann bezeichnete die von den Behörden verordnete Schließung der Weingärten zwischen dem Beginn der Traubenreife und der Lese. Die Überwachung erfolgte durch die Weingartenhüter. Sie sollten die Weingärten gegen Traubendiebstähle schützen. In der ersten österreichischen Weinbauordung von Herzog Albrecht II: aus dem Jahr 1352 wurde darauf schon Bezug genommen. Diese beinhaltet unter anderem detaillierte Vorschriften zum Hüterwesen die strenge Strafen vorsahen. So durfte jeder der bewaffnet einen Weingarten betrat getötet werden. Beim Diebstahl von nur 3 Weintrauben wurde man schon als schädlicher Mann bezeichnet. Wenn man sich einer Verhaftung widersetzte, konnte man als vogelfrei erklärt werden. In der Gegend um Gumpoldskirchen ist eine erste Hüterordnung bereits 1355 nachgewiesen. In der niederösterreichischen Hüterordnung von 1707 ist in Abhängigkeit vom Schadensausmaß eine Bestrafung bis zum Abschneiden eines Ohres oder einer Hand vorgesehen.
Die Schließung der Weingärten erfolgte durch Zeichen aus Stroh oder Holz, den sogenannten Vermachkreuz und Dornen. Erst im 20. Jahrhundert kamen dann Plakate mit der Aufschrift Betreten verboten auf. Mit der Wacht über die Weingärten wurden nur rechtschaffene Männer in guter körperlicher Verfassung und Kenntnis der Gemarkung beauftragt. In der Frühzeit des Weinlesebanns wurden junge Männer beauftragt für die jeweils eine vermögende Person die Bürgschaft für den Fall, dass der Hüter seinen Dienst nicht nachkam, übernehmen. Das Hüteramt war gut boniert und brachte gesellschaftliches Ansehen.
Die Hiata wurden auf die Hüterordnung eingeschworen. Sie waren damit verpflichtet Tag und Nacht ihren Dienst zu versehen. Während ihrer Amtszeit lebten sie in einfachen Hütten in den Weingärten. Diese Hütten waren in den Anfangszeiten mit Rebbündeln und Stroh gebaute einfache Unterkünfte. Später wurden sie durch feste Hütten abgelöst. Diese wurden oft getarnt. Am Beginn des Weinlesebanns stellten sie den sogenannten Hiatabam, oder auch Hütersäule auf. In der Gegend südlich von Wien handelte es sich dabei meist um eine entastete Schwarzföhre. Sie wurde bunt mit Bändern geschmückt. In der Gegend um Mödling wurde auch ein Huetrad am oberen Ende des Stammes befestigt. Dies wurde von im Werk Gerorgica curiosa von Wolf Helmhardt von Hohberg abgebildet. Es zeigt, dass die Räder als Aussichtsplattformen verwendet wurden. Ähnlich wie bei den Maibäumen wurden die Hütersäulen von den Burschen der Umgebung gerne umgeschnitten oder gestohlen.
Zur Bewaffnung dienten den Weingartenhütern Hellebarden, Äxte (s.g. Hiatahackl), Säbel und später auch Pistolen und Büchsen. Die beiden letzteren dienten aber hauptsächlich zur Abschreckung und wurden oft mit Schweineborsten geladen. Wurde ein Dieb erwischt, brachte ihn der Hüter zum Besitzer des Weingartens. In späterer Zeit wurden sie der Polizei übergeben. Den Hütern stand dann eine Ergreifungsprämie zu, In Baden bei Wien und um Perchtoldsdorf wurde von den Dieben ein sogenanntes Stinglgeld gefordert. Zur Verständigung untereinander benutzte man Signalhörner auch Bühler. In der Umgebung von Traiskirchen und Klosterneuburg wurden sie als Hiatapfoazn bezeichnet. Dabei handelte es sich in der Regel um ein Rinderhorn. Im Weinviertel wurden statt dessen eine Peitsche, die Hiatagoassl, verwendet. Beide hatten auch die Funktion in den Weingärten einfallende Vögel zu vertreiben. In der Steiermark wurde dies durch den Klapotetz bewerkstelligt.
Das Ende des Herbstbanns war in der Gegend südlich von Wien meist um den 10. Oktober. Zur Kundmachung, dass die Weingärten wieder aufgeschlossen waren, wurde ein Böller abgeschossen. Somit war die Hüterzeit für dieses Jahr vorbei. Dabei wurden die Hüter im Hütereinzug feierlich in den Ort geführt. Oft war dies auch mit dem Erntedank verbunden. Das Amt der Weingartenhüters hatte über Jahrhunderte große Bedeutung. Den Stellenwert verlor es in Österreich erst nach der Besatzungszeit. In den 1960er Jahren wurde in Österreich die letzte Hüterverordnung erlassen. Zu Anfang der 1970er Jahre wurde das Hüteramt dann aufgrund des allgemeinen Wohlstandes überflüssig. Heute werden nur noch in Rust am See zwei Hüter bestellt. Ihre Aufgabe beschränkt sich hauptsächlich auf das Verscheuchen der Vögel. Die Österreich sind die Hüterordnungen in den Flur-, Jagd- und Fischereigesetzen der Bundesländer aufgegangen und die Hiata werden offiziell nun als öffentliche Landeskulturwachen bezeichnet.
Gegen Ende der 1990er Jahre begann eine Rückbesinnung an die alten Traditionen. So begannen viele Weinbaugemeinden die mit den Weingartenhütern verbundenen Brauchtümer wieder zu beleben. So wird in Gumpoldskirchen wieder der Böller, das sogenannte Gebirgsaufschießen, zum Ende der Hüterperiode durchgeführt. Etliche Orte feiern auch wieder den Hütereinzug und mancherorts kann auch eine renovierte Weingartenhüterhütte besichtigen.
Literatur
- Norbert Tischelmayer: Wein-Glossar. 2777 Begriffe rund um den Wein, Np Buchverlag, 2001, ISBN 3853261779.
- Vinaria Österreichische Zeitschrift für Weinkultur, 8/2006, S. 50–52.
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