Werbungskostenpauschale

Werbungskostenpauschale

Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist ein Werbungskostenpauschbetrag, der bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Pauschale für Werbungskosten abgezogen wird. Der Arbeitnehmerpauschbetrag liegt seit dem Veranlagungszeitraum 2004 bei 920 €, zuvor waren es 1.044 €. Der Ansatz des Pauschbetrags darf nicht zu negativen Einkünften führen, er wird im Rahmen der so genannten „relativen Höchstgrenze“ bis maximal zur Höhe der Einnahmen gewährt.

Der Freibetrag dient der Verwaltungsvereinfachung. Erst wenn der Arbeitnehmer höhere Kosten geltend macht, muss er diese anhand entsprechender Unterlagen nachweisen oder glaubhaft machen.

Bei der Aufstellung der Lohnsteuertabellen ist der Arbeitnehmerpauschbetrag wie auch die Vorsorgepauschale und der Sonderausgabenpauschbetrag bereits berücksichtigt.

Rechtsgrundlage

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