- Befriedetes Besitztum
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Eine Befriedung, auch Einfriedung genannt, ist die bauliche Abgrenzung eines Grundes oder eines Objekts (gegen unbefugtes Betreten) und dient auch zur Kenntlichmachung als Privatgrund.
Bauliche Maßnahmen sind zum Beispiel Zäune, Stacheldrähte, Mauern, Schranken. Teilweise werden auch Hinweisschilder aufgestellt.
In Deutschland ist dies strafrechtlich beim Tatbestand des Hausfriedensbruchs relevant, zum Beispiel kann das unbefugte Übertreten eines eingezäunten Geländes als Vergehen des Hausfriedensbruches geahndet werden.
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