Zensusvorbereitungsgesetz 2011

Zensusvorbereitungsgesetz 2011
Basisdaten
Titel: Gesetz zur Vorbereitung eines
registergestützten Zensus
einschließlich einer Gebäude-
und Wohnungszählung 2011
Kurztitel: Zensusvorbereitungsgesetz 2011
Abkürzung: ZensVorbG 2011
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 29-36
Datum des Gesetzes: 8. Dezember 2007
(BGBl. I S. 2808)
Inkrafttreten am: 13. Dezember 2007
Letzte Änderung durch: Art. 3 G vom 8. Juli 2009
(BGBl. I S. 1781, 1792)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
16. Juli 2009
(Art. 4 G vom 8. Juli 2009)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Zensusvorbereitungsgesetz 2011 ist ein deutsches Gesetz, das die Vorbereitung der Teilnahme an der EU-weiten Volkszählung im Jahre 2011 regelt.

Anders als bei früheren Erhebungen werden die Daten dieser Zählung zu großen Teilen aus bei Behörden bereits bestehenden Registern erhoben, wodurch man sich Kostenersparnisse im Vergleich zu einer direkten Befragung der Teilnehmer verspricht. Zudem dürfen die bei der Vorbereitung beteiligten Behörden allgemein zugängliche Quellen, wie z. B. das Internet, nutzen (§ 12).

Inhaltsverzeichnis

Entstehung

Am 28. März 2007 stimmte das Bundeskabinett dem vom Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf[1] eines Zensusvorbereitungsgesetzes zu.[2] In diesem Vorbereitungsgesetz wird der Aufbau eines Anschriften- und Gebäuderegisters geregelt, das der Steuerung der verschiedenen Erhebungen dient (§ 2 Abs. 2). Ab 1. April 2008 wird dieses Register erstmals mit Daten der Vermessungsbehörden (§ 4), der Meldebehörden (§ 5) und der Bundesagentur für Arbeit (§ 6) befüllt. Das Anschriften- und Gebäuderegister wird spätestens sechs Jahre nach dem Zensusstichtag aufgelöst und die darin gespeicherten Daten gelöscht (§ 15 Abs. 3).

Der Bundesrat befasste sich am 11. Mai 2007 mit dem Zensusvorbereitungsgesetz[3], das jedoch vor diesem nicht zustimmungspflichtig ist.

Für den 17. September 2007 wurde eine öffentliche Anhörung zum Zensusvorbereitungsgesetz vor dem Innenausschuss des Bundestags anberaumt.[4] Bei dieser Anhörung wurden Sachverständige aus Wissenschaft, Datenschutz und amtlicher Statistik von Mitgliedern des Innenausschusses (MdBs) befragt.

Auf seiner 115. Sitzung hat der Bundestag am 20. September 2007 das Zensusvorbereitungsgesetz in zweiter und dritter Lesung beraten und mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen, bei Enthaltung der Fraktionen von FDP und Bündnis90/ Die Grünen sowie Gegenstimmen der Fraktion Die Linke.[5]

Der Bundesrat hat auf seiner 837. Sitzung am 12. Oktober 2007 das Zensusvorbereitungsgesetz behandelt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Gründe hierfür waren Forderungen zur Beteiligung des Bundes an den Kosten, die Ländern und Gemeinden durch den Zensus entstehen werden, zur Sicherung der Qualität der Ergebnisse (Zulassung sog. Einzelfallprüfungen) und zur Einheitlichkeit des Verfahrens (und damit der Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes durch den Bundesrat).[6] Dagegen wandte sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in einer Pressemitteilung vom 16. Oktober 2007 entschieden gegen die Forderung des Bundesrats nach Einzelprüfung von Adressdaten.[7]

Die parlamentarische Abstimmung zum Zensusvorbereitungsgesetz 2011 ist am 28. November 2007 abgeschlossen worden. An diesem Tag wies der Deutsche Bundestag den Einspruch des Bundesrates gegen das Gesetz mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zurück.[8] Das Gesetz wurde am 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2808) verkündet.

Zensusgesetz 2011

Als ein nächster die Durchführung des Zensus 2011 für das Bundesgebiet regelnder Schritt ist am 16. Juli 2009 das „Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 – ZensG 2011)“ vom 8. Juli 2009 in Kraft getreten (BGBl. I S. 1781).

Kritik

Es besteht die Kritik, dass eine solche Volkszählung wichtige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts z. B. zur informationellen Selbstbestimmung verletze und deshalb verfassungswidrig sei.[9]

Quellen

  1. Deutscher Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011 – ZensVorbG 2011) (PDF, 648 kB), Drucksache 16/5525
  2. heise.de: Bundeskabinett verabschiedet Zensusvorbereitungsgesetz, Newsticker vom 28. März 2007 14:54
  3. Bundesrat: Stellungnahme des Bundesrates zum Zensusvorbereitungsgesetz 2011 (pdf, 54 KB), Drucksache 222/07 (Beschluss), 11. Mai 2007
  4. Innenausschuss des Deutschen Bundestags: Öffentliche Anhörung von Sachverständigen am 17.09.2007 von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr zum Thema Zensusvorbereitungsgesetz, Tagesordnung und Stellungnahmen.
  5. Deutscher Bundestag: Stenografischer Bericht 115. Sitzung (pdf, 2,5 MB), Tagesordnungspunkt 12 (Seite 11917–11924); Berlin, 20. Sept 2007.
  6. Bundesrat: Stenografischer Bericht 837. Sitzung, (pdf, 380 kB) Tagesordnungspunkt 6 (Seite 332–333), Berlin, 12. Oktober 2007.
  7. Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Verwendung von Volkszählungsdaten zur Melderegisterkorrektur wäre verfassungswidrig – Schaar lehnt Forderung des Bundesrats ab, Pressemitteilung vom 16. Oktober 2007.
  8. Deutscher Bundestag: Zurückweisung des Antrags des Bundesrates gegen das Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011 – ZensVorbG 2011) (pdf, 195 kB), Ergebnis der namentlichen Abstimmung, 129. Sitzung, 28. November 2007
  9. Unabhängige Informationen zur Volkszählung 2011 Zensus11.de Verfassungsbeschwerde zur Volkszählung 2011

Weblinks

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