Volkszählung 2011

Volkszählung 2011

Die Volkszählung 2011 (in Deutschland Zensus 2011) ist die erste gemeinsame Volkszählung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Stichtag für die Erhebung ist Montag, der 9. Mai 2011 (Europatag). Ergebnisse der Auswertung sollen bis November 2012 veröffentlicht werden.

Inhaltsverzeichnis

Rahmenvorgaben der Europäischen Union

Vorgeschichte

In der Vergangenheit haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Eigenregie Volkszählungen durchgeführt, die aufgrund unterschiedlicher Fragenkataloge nur schwer miteinander vergleichbar waren. Auch die unterschiedlichen Erhebungsstichtage bzw. -zeiträume wichen erheblich voneinander ab. So fand zum Beispiel die letzte Volkszählung in der Bundesrepublik Deutschland 1987 statt;[1] damals war Deutschland noch geteilt. Die letzte Volkszählung in der DDR fand 1981 statt. In Österreich wird (mit Unterbrechungen) seit dem 19. Jahrhundert alle 10 Jahre erhoben, hier liegt die Volkszählung 2011 in der Zeitreihe der letzten Zählung von 2001. 2000/2001 fand ein EU-weiter Zensus statt, an dem jedoch Deutschland und Schweden nicht teilnahmen. Zukünftig sollen alle zehn Jahre europaweite Volkszählungen folgen.

Zielsetzungen

Durch die gemeinsame Volkszählung sollen verschiedene von Eurostat genutzte Daten, die eine wichtige Rolle für die Politik der Europäischen Union spielen, eine gemeinsame Grundlage bekommen sowie zuverlässig und vergleichbar werden. Beispielsweise ist die Zuteilung von finanziellen Mitteln aus den EU-Strukturfonds abhängig von der Demografie einer Region. Auch für das Stimmgewicht eines Landes im Ministerrat spielt die Einwohnerzahl eine wichtige Rolle.

Mit der Zählung sollen bis zumindest ab November 2012 europaweit vollständige Statistiken erstellbar sein.[2] Einzelne Staaten haben eine Übersicht der Auswertung schon wenige Monate nach der Zählung publiziert.

EU-Rechtliche Grundlagen

Die EU-Verordnung 763/2008 vom 9. Juli 2008 verpflichtete die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu, Daten anhand eines festgelegten Katalogs von Merkmalen für den Volkszählung 2011 zu erheben. Dadurch sollen die Ergebnisse EU-weit vergleichbar sein. Wie die Daten in den einzelnen Mitgliedstaaten erhoben werden, ist freigestellt.[3]

EU-Vorgaben zu den Themen der Volkszählung

Da der Volkszählung 2011 in der gesamten Europäischen Union stattfindet, hat die Gemeinschaft für alle Mitgliedsstaaten gültige Kriterien definiert, um vergleichbare Daten zu erhalten. In der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen,[3] die im Amtsblatt der Europäischen Union (Ausgabe L218 vom 13. August 2008) veröffentlicht wurde und am 2. September desselben Jahres in Kraft trat. Zur Definitionen der Verwaltungseinheiten werden die Systeme NUTS und LAU verwendet. Außerdem gibt es in der Themenliste bei der Bevölkerung und den Wohnungen jeweils eine Unterscheidung zwischen abgeleiteten und nicht abgeleiteten Themen.

Auf den Ebenen NUTS 3 und LAU 2 werden persönliche Daten wie Wohnort, Geschlecht, Alter, Familienstand und Staatsangehörigkeit erhoben, aus denen Erkenntnisse über die Gesamtbevölkerung, die Haushalte und Kernfamilien abzuleiten sind. Auf nationaler Ebene und bei den NUTS 1 und NUTS 2 kommen Informationen über Bildung und Berufstätigkeit hinzu. Die Statistiken zu den Wohnungen beinhalten unter anderem Angaben zur Art der Unterkunft/Wohnung, den Bewohnern, der Nutzfläche und dem Baujahr sowie als abgeleitetes Thema die Wohnungsdichte.

Nationales

Deutschland

Zensus 2011

In Deutschland wird der Zensus in einem registergestützten Verfahren durchgeführt.

Deutsche Zensusgesetze

Mit einem Kabinettsbeschluss vom 29. August 2006 entschied die damalige Bundesregierung von CDU/CSU und SPD, dass sich Deutschland mit einem registergestützten Verfahren am EU-weiten Zensus 2011 beteiligt.[4]

Am 12. Dezember 2007 wurde im Bundesgesetzblatt das Zensusvorbereitungsgesetz 2011 verkündet,[5] das am folgenden Tag in Kraft trat. Zu den vorbereitenden Arbeiten, die in diesem Gesetz geregelt wurden, gehörte der Aufbau eines Anschriften- und Gebäuderegisters sowie die Übermittlung von Anschriften der Wohnungseigentümer. Die konkrete Durchführung des Zensus 2011 in Deutschland erfolgt gemäß dem Zensusgesetz 2011, das am 15. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde[6] und am Tage danach in Kraft trat. Dieses Gesetz definiert den Stichtag (9. Mai 2011), die Erhebungsmerkmale (Alter, Geschlecht, Schulabschluss, Wohnfläche etc.) und die Auskunftspflichtigen. Außerdem enthält es Aussagen zu Zusammenführungen der Erhebungsteile und Löschungsfristen von Hilfsmerkmalen. Nach diesem Gesetz gewährt der Bund den Ländern zum Ausgleich der Kosten am 1. Juli 2011 eine Finanzzuweisung in Höhe von 250 Millionen Euro.

Der Arbeitskreis Zensus legte am 16. Juli 2010 eine Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz ein (Az 1 BvR 1865/10), die von 13.077 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt wurde. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde per Mitteilung vom 21. September 2010 nicht zur Entscheidung an.[7] Auf dem eigenen Informationsportal[8] stellt die Initiative unabhängige Informationen zur Verfügung.

Registergestützter Zensus

Im Unterschied zu früheren Jahrzehnten erfolgt keine traditionelle Volkszählung, bei der alle Einwohner befragt werden. Stattdessen werden die meisten Daten aus Verwaltungsregistern – vor allem denen der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit - gewonnen.[9] Diese Daten werden mit drei Umfragen ergänzt und überprüft:

  • Bei der Gebäude- und Wohnungszählung übermitteln die Eigentümer Informationen zu ihren Immobilien, über die es keine flächendeckenden Verwaltungsdaten gibt.
  • Bei der Haushaltebefragung ermitteln Interviewer in zufällig ausgewählten Haushalten persönliche Daten der Bewohner. Diese Stichproben betreffen ungefähr zehn Prozent der Bevölkerung.
  • Bei der Befragung der Sonderbereiche werden Daten über die Einwohner in Pflegeheimen, Justizvollzugsanstalten und anderen besonderen Einrichtungen erhoben.

Das Verfahren des registergestützten Zensus soll zu ebenso belastbaren Ergebnissen führen wie eine traditionelle Volkszählung. Zugleich sollen für die Steuerzahler geringere Kosten anfallen. Während eine neue Zählung nach der herkömmlichen Methode nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung schätzungsweise eine Milliarde Euro kosten würde, fallen nach dem neuen Modell Kosten von etwa 300 Millionen Euro an.[10] Schätzungen des Statistischen Bundesamtes gehen von circa 1,4 Milliarden Euro für eine traditionelle Volkszählung und rund 450 Millionen Euro bei einem registergestützten Zensus aus.[4] Das Informationsportal www.zensus2011.de nennt Gesamtkosten in Höhe von 710 Millionen Euro.[11]

Durchführung der Umfragen

Gebäude- und Wohnungszählung

Alle Eigentümer oder Verwalter von Gebäuden und Wohnungen erhalten postalisch einen Fragebogen (orange gefärbt) und sind zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet. Die Fragen zu den Gebäuden beziehen sich auf die Art, das Baujahr und die Eigentumsverhältnisse sowie die Heizung. Bei den Wohnungen sind Angaben über die Bewohner, die Eigentümer, die Nutzung und die Größe gefordert.[12] Der Immobilienverband IVD rechnet damit, dass zahlreiche Eigentümer die Fragebögen an die Hausverwaltung weiterreichen oder diese nach Informationen fragen. Für die Verwalter kann der Zensus somit einen hohen Arbeitsaufwand verursachen. Die Wohnungseigentümer müssen die Fragebögen binnen 14 Tagen an die Behörden zurücksenden, um ein Mahnverfahren zu vermeiden.[13]

Haushaltebefragung

Zur Durchführung der Haushaltebefragung beriefen die Erhebungsstellen bundesweit rund 80.000 Interviewer.[14] Die Erhebungsbeauftragten besuchen in der Zeit zwischen dem 9. Mai und 31. Juli 2011 die zufällig ausgewählten Haushalte und befragen alle dort wohnenden Bürger mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens (grün gefärbt). Alternativ zum persönlichen Interview in der Wohnung haben die auskunftspflichtigen Bewohner die Möglichkeit, den Fragebogen eigenhändig auszufüllen und postalisch an die Erhebungsstelle oder online über die Website des Zensus 2011 zu übermitteln. Abgesehen von Diplomaten und Angehörigen ausländischer Streitkräfte[15] sind alle ausgewählten Bürger gesetzlich zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen verpflichtet; bei Verweigerung droht die Anordnung eines Strafgeldes.

Der Fragebogen umfasst insgesamt 46 Fragen. Diese beziehen sich auf die Staatsangehörigkeit, die Religion, den Familienstand, die Zuwanderung in die Bundesrepublik, die schulische und berufliche Ausbildung und die aktuelle Berufstätigkeit. Menschen, die keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, können in der achten Frage ihre Glaubensrichtung angeben. Dies ist die einzige freiwillig zu beantwortende Frage.[16]

Befragung der Sonderbereiche

Die Befragung der Bürger in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften erfolgt auf ähnliche Weise wie bei der Haushaltebefragung. In den nicht-sensiblen Sonderbereichen müssen die Bewohner zusätzlich angeben, ob die Führung eines Haushalts möglich ist.[17]

In sensiblen Einrichtungen wie Justizvollzugsanstalten, Notunterkünften oder psychiatrischen Kliniken werden die Daten über die dort lebenden Menschen indirekt mit Hilfe der Einrichtungsleiter erhoben. Um die Bewohner in ihrer prekären Situation besonders zu schützen, sind die Fragen sehr eingeschränkt.[18]

Wissenschaftliche Kontrolle

Die amtliche Statistik hat die neue Methode des Zensus in den Jahren 2001 bis 2003 getestet.[19] Mit der Erforschung einer Methodik zur kleinräumigen Auswertung der Stichprobenergebnisse (Small Area Estimation) beschäftigten sich das Mannheimer Zentrum für Umfragen, Methoden und Analysen und der Lehrstuhl für Wirtschafts- und Sozialstatistik an der Universität Trier unter Leitung von Ralf Münnich. Dabei wurde ein Stichprobenplan entwickelt, der moderate Kosten und einen geringen Befragungsaufwand mit qualitativ hohen Angaben aus dem Zensus verbindet. Hierfür sollten neue Erhebungsmethoden erforscht und auf ihre praktische Einsatztauglichkeit hin getestet werden.

Der Bundesminister des Innern berief am 14. September 2007 eine wissenschaftliche Kommission, die die Volkszählung und die Auswertung ihrer Daten wissenschaftlich begleiten und unterstützen soll.[20] Zum Vorsitzenden der „Zensus-Kommission“ wurde der Vorsitzende des Rates für Sozial- und Wirtschaftsdaten, Gert G. Wagner berufen, Lehrstuhlinhaber für Volkswirtschaftslehre an der TU Berlin und Forschungsdirektor am DIW Berlin (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung). Die Zensuskommission hat die Aufgabe, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder entwickelten Konzepte, Methoden und Verfahren für den registergestützten Zensus 2011, einschließlich der ergänzenden Stichprobe, zu prüfen, die entsprechenden Umsetzungsarbeiten kritisch und konstruktiv zu begleiten sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen auszusprechen.

Die Zensuskommission verabschiedete am 22. Januar 2009 eine Stellungnahme zum Merkmalskatalog im Kabinettsentwurf des Zensusanordnungsgesetzes (ZensusG2011). Darin bedauert sie ausdrücklich aus fachstatistischer Sicht die Beschränkung auf den EU-Pflichtkatalog und hält die von ihr geforderten Zusatzmerkmale weiter aufrecht. Ein Zensus-Merkmal zur im Haushalt gesprochenen Sprache halten die Wissenschaftler als Integrationsindikator für deutlich aussagekräftiger als die Religionszugehörigkeit. Weitere geforderte Merkmale sind Anzahl der Kinder je Frau, Pendlerbeziehungen, Energiequelle der Heizung sowie Nettokaltmiete.[21]

Kritik

Datenschutz
„Wollt ihr die totale Erfassung?“: Protestbanner an der alten Hauptpost in Leipzig (26. Juni 2011)

Datenschützer kritisieren die umfangreiche Sammlung persönlicher Daten durch den Staat ohne ausreichende Aufklärung der Bürger und befürchten angesichts möglicher Begehrlichkeiten bei Staat und Wirtschaft einen Missbrauch der sensiblen Informationen. Da persönliche Daten aus zahlreichen Quellen ohne die Einwilligung oder Benachrichtigung der Betroffenen zusammengefasst werden, würden die Daten von Meldeämtern und Behörden zweckentfremdet.[22] Dies verstoße gegen die Anforderungen aus dem Volkszählungsurteil von 1983. Ein Problem sehen die Datenschützer außerdem darin, dass zeitweise in einer zentralen Datensammlung unter anderem namentlich erfasst und gespeichert werde, wer beispielsweise eine Auskunftssperre eingerichtet hat. Davon seien Menschen aus Zeugenschutzprogrammen, ehemalige Nazis und Radikale, Stalking-Opfer, bestimmte Richter oder Prominente betroffen.

Das Statistische Bundesamt verweist auf das sogenannte Rückspielverbot, das eine Weitergabe der erhobenen Daten an andere Behörden ausschließt, und die frühestmögliche Löschung von Hilfsmerkmalen wie Namen und Anschriften.[23][24] Den Datenschützern reichen diese Maßnahmen nicht. Auch nach einer Entfernung persönlicher Angaben aus der Datenbank ließen sich ihrer Meinung nach aus den „anonymisierten“ Daten mit Hilfe von Computern und Informationen aus anderen Quellen Re-Identifizierungen vornehmen. Eine echte Anonymisierung sei somit nicht gegeben.

Fragen zur Religion

Die Fragen nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft und nach dem Glaubensbekenntnis sorgen ebenfalls für kontroverse Diskussionen. Nach Einschätzung von Kritikern gehen sie über den von der EU geforderten Umfang hinaus.

Die Frage 8 (Glaubensrichtung) ist freiwillig und kann nur dann beantwortet werden, wenn in Frage 7 (Religionsgesellschaft) die Mitgliedschaft zu "keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft" angekreuzt wurde. Damit werden Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft automatisch als Anhänger der betreffenden Religion betrachtet, egal wie ihr tatsächlicher Glaube ist. Hinzu kommt, dass Frage 8 in der Antwortmöglichkeit "Sonstige Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung" nicht weiter aufschlüsselt zwischen sonstigen religiösen Weltanschauungen und nichtreligiösen Weltanschauungen (z. B. Humanismus, Pazifismus).[25]

Nach verschiedenen Schätzungen leben in Deutschland bis zu 50% Atheisten oder Agnostiker, die zum Teil konfessionslos, zum Teil jedoch auch Angehörige einer Religionsgesellschaft sind. Der Zensus übergeht diese große gesellschaftliche Gruppe, indem er das als überholt geltende Bild einer religiösen Gesellschaft voraussetzt.

Interviewer

Einige Erhebungsbeauftragte beendeten ihre Tätigkeit vorzeitig. Sie bemängelten den ihrer Meinung nach zu großen Arbeitsaufwand bei der Haushaltebefragung und kritisierten die unfreundlichen und abweisenden Reaktionen einiger auskunftspflichtiger Bürger.[26]

Österreich

In Österreich entfiel das Ausfüllen von Fragebögen für einen Großteil der Bevölkerung, da eine Registerzählung durchgeführt wurde.[27] Es fand auch keinerlei öffentliche Diskussion statt, da nur Daten erhoben werden, die sowieso in anderen Datenbanken verfügbar sind, und die Anonymisierung der Daten schon bisher klaglos funktioniert. Die Presse nannte sie „die Volkszählung, die keiner bemerkt“.[28]

Methodik der Volkzählung

Für die Volkzählung wurde für die Statistik Austria (STAT), das österreichische statisische Zentralamt, eine spezielle Dataminingsoftware namens Datawarehouse entwickelt, die State of the Art für die Zwecke der amtlichen Statistik ist, eine der Ersten ihrer Art in Europa.[27] Entwickelt ist sie von der Wiener IT-Firma imposult GmbH & Co KG.[29] Die Software erlaubt eine effektive Dateneinholung, -verknüpfung, -verarbeitung, -analyse, und -aufbereitung.[27] Ausgewertet werden die an anderen österreichischen Behörden, Dienststellen und anderen Institutionen schon vorhanden Datensätze, wodurch der Personaleinsatz der Fragebogenerhebung entfällt. Laut Statistik Austria belaufen sich die Kosten auf 9,9 Mio. Euro − bei der traditionellen Methode wären 72 Mio. Euro zu veranschagen gewesen.[28] Getestet war das System mit der Probezählung mit Stichtag 31. Oktober 2006 worden, bei der österreichweit stichprobenartig mit Fragebögen Daten erhoben wurden, und mit denen die konsolidierten Registerdaten überprüft wurden.

Datenquellen und Datenschutz

Erfasst werden bei der Volkszählung 2011 insgesamt 15 Datenbanken:[30]

Basisregister (Basisdaten)

Ergänzungsregister (Vergleichsdaten)

In diesen Quellen sind alle von seiten der EU geforderten Daten schon erfasst.

Die Datensätze sind laut Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten schon in den Spezialdatenbanken anonymisiert, und werden erst bei der Statitik Austria in einem 127-stelligen Verschlüsselungscode der Person zusammengeführt, der eine auch modernsten Anforderungen genügende Datensicherheit gewährleistet.[28] Die rechtlichen Grundlagen dafür wurden mit dem E-Government-Gesetz geschaffen, die Technologie wurde zusammen mit den für den Datenschutz und das e-Government zuständigen Stellen im Bundeskanzleramt entwickelt.[30] Nur für extremen Ausnahmefällen von Datenunstimmigkeiten werden die Daten, unter Aufsicht der Datenschutzkommission, der Stammzahlenregisterbehörde,[32] zu einer Person zurückgeführt.[28] Um „Meldetourismus“ seitens der Gemeinden – in der Versuchung, möglichst hohe Einwohnerzahlen und damit bessere Förderungsanteile zu erzielen – wurde kurzfristig die Erfassung für gemeldete Wohnsitze auf durchgehend 180 Tage vor Stichtag ausgedehnt.[28] Von kritischen oder sensiblen Punkten, die etwa in Deutschland wieder zu heftigen Diskussionen geführt haben, im Besonderen der Erhebung der Religionszugehörigkeit, wurde von vorne herein Abstand genommen.[28]

Auswertungssoftware und Publikation

Die von Statistik Austria gelieferten Originaldaten in der ursprünglichen Form werden während der so genannten (Staging Area) gespiegelt. Anschließend erfolgt von dort eine Übertragung in die Verknüpfungsdatenbank, dem so genannten Central Datawarehouse (CDW). Damit geht die Originalquelle auch bei Auswertungsprozessen aller Art nicht verloren, sondern bleibt als Referenzmaterial immer verfügbar. Außerdem wurde ein für amtlich-statistische Zwecke optimiertes Frontend mit dem Hersteller erarbeitet.[27]

Publiziert werden die Ergebnisse wie üblich im Statistischen Jahrbuch Österreichs, dessen Band 2011 schon im Sommer des Jahres erschienen ist[33] (historisch gab es Zählungen, in denen die Auswertung erst vier Jahre danach abgeschlossen war), und das frei zugänglich ist,[33] sowie zahlreichen Detailauswertungen, die teilweise in den anderen Spezialpublikationen (wie dem Ortsverzeichnis zum Bevölkerungsstand) und auf der Webseite der Statistik Austria publiziert werden. Außerdem bietet die Statistik Austria als moderner Dienstleister – im strengen Rahmen der Datenschutzgesetzgebung – auch entgeltiche Bestellmöglichkeit für spezifischere Statistiken an.

Ausblick auf zukünftige Zählungen

Die neue Software erlaubt auch, künftig jährlich Kleinzählung durchzuführen, die dem Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden kontrolliert zugrunde gelegt werden kann – bisher waren diese Daten immer veraltet und mussten extrapoliert werden.[28]

Literatur

  • Anleitung für die Erhebungsbeauftragten; Statistisches Landesamt
  • Mario Martini: Der Zensus 2011 als Problem kommunaler Gleichbehandlung. Duncker & Humblot, Berlin 2011, ISBN 978-3-428-13590-5

Weblinks

 Commons: Volkszählung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Amtliche Informationen
Weitere Informationen

Einzelnachweise

  1. zensus2011.de Die Volkszählung 1987
  2. FAQ: Welche Ergebnisse bringt der Zensus 2011? zensus2011.de
  3. a b Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen.Vorlage:§§/Wartung/alt-URL Amtsblatt der Europäischen Union L218 (EUR-Lex)
  4. a b Bundesministerium des Innern: Deutschland beteiligt sich mit einer registergestützten Zählung an der kommenden Volkszählungsrunde der EU 2010/2011 Pressemitteilung vom 29. August 2006
  5. Bundesgesetzblatt Nr. 62/2007 vom 12. Dezember 2007
  6. Bundesgesetzblatt Nr. 40/2009 vom 15. Juli 2009
  7. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
  8. zensus11.de
  9. zensus2011.de Wie der registergestützte Zensus funktioniert
  10. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: Die Macht der Zahlen (PDF, 148kb), 23. August 2006
  11. zensus2011.de FAQ: Welche Kosten werden durch den Zensus verursacht und wie wird der Zensus finanziert?
  12. Musterfragebogen Gebäude- und Wohnungszählung (PDF 978 KB)
  13. Interview mit Ulrich Löhlein vom Immobilienverband zum Zensus 2011
  14. zensus2011.de Wer die Befragungen durchführt
  15. Zensusgesetz 2011, §2 (PDF, 288 KB)
  16. Musterfragebogen zur Haushaltebefragung (PDF 0.9MB)
  17. Musterfragebogen zur Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften (PDF 1,1 MB)
  18. Musterfragebogen zur Befragung in sensiblen Einrichtungen (PDF 1,0 MB)
  19. Statistisches Bundesamt: Testerhebungen zur Machbarkeit eines registergestützten Zensus in Deutschland, Wirtschaft und Statistik 11/2004
  20. Bundesministerium des Innern: „Zensuskommission“ der Bundesregierung ins Leben gerufen Pressemitteilung vom 14. September 2007
  21. Stellungnahme der Zensuskommission zum Merkmalskatalog im Kabinettsentwurf des Zensusanordnungsgesetzes (ZensusG2011) (pdf, 120kB). Verabschiedet am 22. Januar 2009.
  22. Torsten Kleinz: Angst vor der Volksdatenbank. Focus, 9. Juli 2010, abgerufen am 26. Mai 2011.
  23. zensus2011.de Warum die Zensusdaten sicher sind
  24. Volkszähler kämpfen gegen die Zensus-Angst. Spiegel Online, 9. Mai 2011, abgerufen am 26. Mai 2011.
  25. Frank Patalong: Deutschland wird zum Staat der Gläubigen erhoben. Spiegel Online, 11. Mai 2011, abgerufen am 24. Mai 2011.
  26. Jens Meifert: Deutschland wird zum Staat der Gläubigen erhoben. Kölnische Rundschau, 18. Mai 2011, abgerufen am 24. Mai 2011.
  27. a b c d Statistik Austria revolutioniert Volkszählung 2011. Pressetext, 3. September 2007
  28. a b c d e f g Erich Kocina: Bevölkerung: Die Volkszählung, die keiner bemerkt. In: Die Presse. 18. Februar 2011 (Artikelarchiv, diepresse.com, abgerufen am 8. März 2011).
  29. imposult GmbH & Co KG
  30. a b Registerzählung → Welche Register? statistik-austria.at
  31. Gebäude- und Wohnungsregister, statistik.at, nach Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetz (GWR-Gesetz)
  32. www.stammzahlenregister.gv.at
  33. a b Statistisches Jahrbuch Österreichs, statistik.at (mit Links aus downloads, pdf)
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