- Zentrale Bußgeldstelle
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Zentrale Bußgeldstellen sind in Deutschland für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten für eine größere Verwaltungseinheit (meist auf Landesebene) zuständig.
Allgemein üblich ist die Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten auf Stadt-, Kreis- und Ortsebene. Die Zentralen Bußgeldstellen bilden hier eine Ausnahme.
Landesweite Zentrale Bußgeldstellen sind eingerichtet in:
- Baden-Württemberg: Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe
- Bayern: Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt in Viechtach
- Brandenburg: Zentrale Bußgeldstelle der Polizei in Gransee
- Hessen: Zentrale Bußgeldstelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Kassel
- Sachsen: Zentrale Bußgeldstelle bei der Landesdirektion Chemnitz
- Sachsen-Anhalt: Zentrale Bußgeldstelle in Magdeburg
- Thüringen: Zentrale Bußgeldstelle in Artern
Bundesweite Zentrale Bußgeldstelle:- Bund: Die Bundespolizei hat eine Zentrale Bußgeldstelle zur Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten beim Bundespolizeipräsidium in Potsdam eingerichtet. In der Abteilung 7 des Bundespolizeipräsidiums werden an den Dienstorten Schwandorf und Halle (Saale) Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und von den Bundespolizeidirektionen und -Inspektionen übermittelte Verfahren weiterbearbeitet. Dabei verfolgt und ahndet die Bundespolizei gemäß § 13 (1) Bundespolizeigesetz, u.a. Ordnungswidrigkeiten nach AufenthG, PassG, EBO und OWiG.
Kategorie:- Ordnungswidrigkeitenrecht (Deutschland)
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