- Abfahrtsignal
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Das Abfahrsignal (oft unkorrekt „Abfahrtsignal“ genannt) ist ein Eisenbahnsignal mit der Bedeutung „Abfahren“ oder „Durchfahren“. Mit ihm wird ein Zug beauftragt, zum Beginn der Fahrt bzw. nach einem Zwischenhalt unterwegs abzufahren oder auf einer Betriebsstelle anstelle eines vorgesehenen Haltes durchzufahren.
Das Signal kommt in erster Linie auf Personenbahnhöfen als Auftrag zur Abfahrt von Reisezügen zum Einsatz, gilt aber auch für andere Züge. Es ist in Deutschland in der für alle Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs geltenden Eisenbahn-Signalordnung beschrieben, die als Signalbuch (DS/DV 301) der Deutschen Bahn AG auch den Text dieser Rechtsverordnung enthält. Das Signal trägt die Bezeichnung „Zp 9“ (Zp = Signale für das Zugpersonal).
Das Erteilen des Abfahrauftrages ist Aufgabe der Zugaufsicht, das ist in der Regel der Zugführer, auf großen Personenbahnhöfen die örtliche Aufsicht.
Das Abfahrsignal kommt in Deutschland in folgenden Varianten zur Anwendung:
- als Handsignal mit dem so genannten Befehlstab: Eine runde weiße Scheibe mit grünem Rand oder – insbesondere bei Dunkelheit – ein grünes Licht; bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) genügt als Handzeichen das Hochhalten einer Hand oder
- als „Lichtsignal“, ortsfest am Ausfahrsignal oder Zwischensignal angebracht: Ein aus mehreren Lichtpunkten gebildeter grüner Ring (Gebiet der ehemaligen Bundesbahn) oder senkrechter grüner Lichtstreifen (Gebiet der ehemaligen Reichsbahn, DDR) oder
- mündlich mit dem Zuruf „Abfahren“ an den Triebfahrzeugführer.
Vor dem Erteilen des Abfahrauftrages wird ein „Achtungspfiff“ gegeben, der den Auftrag zum Türenschließen mithilfe der pneumatischen Türschließanlage gibt und gleichzeitig alle Beteiligten – Mitarbeiter der Bahn ebenso wie die Personen im Zug und auf dem Bahnsteig – auf die unmittelbar bevorstehende Abfahrt aufmerksam machen soll (siehe auch Zugaufsicht).
Quellen
- Eisenbahn-Signalordnung/Signalbuch, DS/DV 301 der DB
- Züge fahren und Rangieren, Ril 408 der DB
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