- Äquivalenz
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Das Wort Äquivalenz (v. lat.: aequus „gleich“ und valere „Wertigkeit“: dt. Gleichwertigkeit) wird im Zusammenhang mit folgenden Sachverhalten verwendet:
- Mathematik, Logik
- Äquivalenzrelation
- das Äquivalenzzeichen:
- Äquivalenzklasse
- Logische Äquivalenz von Aussagen
- Äquivalenzumformung, z. B. einer Gleichung oder Ungleichung, und zwar so, dass der Wahrheitswert bzw. die Lösungsmenge unverändert bleibt.
- Äquivalenz (Matrix) in der linearen Algebra
- Äquivalenzthese als Bezeichnung der semantischen Theorie der Wahrheit von Tarski.
- Informatik
- Pharmazie
- Bioäquivalenz
- pharmazeutische Äquivalenz
- therapeutische Äquivalenz
- Chemie
- Chemisches Äquivalent in der Stöchiometrie
- Val (Einheit) (veraltete Einheit für chemische Äquivalente)
- Äquivalentkonzentration
- chemische sowie magnetische Äquivalenz ist in der NMR Ursache für Signalaufspaltung
- Tontechnik
- Weitere naturwissenschaftlich-technische Themen
- TNT-Äquivalent: ältere, nicht SI-konforme, aber noch gebräuchliche (2011) Einheit für die gesamte freiwerdende Energie bei einer Sprengung
- Äquivalenz von Masse und Energie in der Physik
- Flächentreue in der Kartenentwurfslehre
- Geisteswissenschaftliche Themen
- In der Übersetzungswissenschaft (Translatologie) ist „Äquivalenz“ eine umstrittene und unscharfe Benennung für die Beziehung zwischen Ausgangstext und Zieltext (Übersetzung).
- Rechtswissenschaft
- Äquivalenztheorie in der Rechtswissenschaft (insbesondere Strafrecht)
- Äquivalenz (Patentwesen)
- Äquivalenztheorie: eine strafrechtliche Kausalitätstheorie
- der Begriff Äquivalenzprinzip bezeichnet
- Äquivalenzprinzip (Physik), (schwaches Äquivalenzprinzip) in der Physik (die Äquivalenz von schwerer und träger Masse)
- Allgemeine Relativitätstheorie#Äquivalenzprinzip, das starke Äquivalenzprinzip in der Physik, das sich auf alle physikalischen Vorgänge bezieht, nicht nur auf Massen.
- Mehrdeutigkeitsproblem, die Gleichrangigkeit verschiedener Interpretationsansätze eines Messergebnisses
- Äquivalenzprinzip (Steuer), ein gängiges Prinzip zur Rechtfertigung der Erhebung von Steuern
- im Personalmanagement den Grundsatz der Gleichbehandlung bei der Gestaltung des Arbeitsentgelt
- bei privaten Versicherern die Kalkulation der Beiträge für das zu versichernde Risiko (hohes Risiko = hohe Prämie)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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