Fahrdienstleitung

Fahrdienstleitung
ÖBB-Fahrdienstleiterkappe

Inhaltsverzeichnis

Begriffsdefinition

Als Fahrdienstleiter (Fdl) bezeichnet man Mitarbeiter/-innen eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens, denen auf den ihnen zugeordneten Betriebsstellen eigenverantwortlich die Zulassung der Zugfahrten obliegt. Keine Zugfahrt darf ohne Zustimmung des Fahrdienstleiters durchgeführt werden.

Der Fdl ist für die sichere und pünktliche Durchführung von Zugfahrten und alle damit zusammenhängenden Aufgaben verantwortlich (Fahrdienst). Er hat seinen Arbeitsplatz im Stellwerk, in einer Fernsteuerzentrale oder in einer Betriebszentrale eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens. Ein Fahrdienstleiter, der die Einrichtungen im Fahrweg beim Rangieren bedient, ist in dieser Funktion auch Weichenwärter.

Der Begriff Fahrdienstleiter wird oft mit der „roten Mütze“ in Verbindung gebracht, die in Deutschland vor der Privatisierung der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn vom Aufsichtsbeamten getragen wurde. Dieser konnte zugleich Fahrdienstleiter sein, was jedoch eher selten zutraf und wenn, dann meist nur in kleinen Bahnhöfen an Nebenbahnstrecken. Bei der Deutschen Bahn nimmt heute der „Mann mit der roten Mütze“ in der Regel Serviceaufgaben wahr; in einigen großen Personenbahnhöfen gibt es ihn jedoch noch als örtliche Aufsicht.

Die Tätigkeit des Fahrdienstleiters findet eher im Verborgenen statt und wird daher in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. In modernen Stellwerken mit großen Stellbezirken ist sie im weitesten Sinne mit der Tätigkeit eines Fluglotsen vergleichbar.

Aufgabenstellung

Arbeitsplatz des Fahrdienstleiters in Regensburg Ost in mechanischer Bauart.
In Betrieb seit 1938.

Der Fahrdienstleiter disponiert den Zugverkehr in Abstimmung mit den Disponenten, die in Deutschland von einer Betriebszentrale aus mehrere Eisenbahnstrecken überwachen. Soll eine Zugfahrt stattfinden, prüft der Fahrdienstleiter den Fahrweg des Zuges auf das Freisein von Fahrzeugen und sonstigen Fahrthindernissen (Fahrwegprüfung), stellt, sichert und legt ihn fest. Anschließend gibt er dem Triebfahrzeugführer die Zustimmung zur Fahrt in einen Gleisabschnitt des Bahnhofs und/oder einen solchen der freien Strecke durch das auf "Fahrt" Stellen eines Hauptsignals, durch Ersatzsignale, durch schriftlichen Befehl oder mündlich (beim Signal Zs 12).

Bezeichnungen

Je nach Bauform der Stellwerksanlagen ist der Fahrdienstleiter für unterschiedlich große Stellbereiche verantwortlich. Im Stellbereich eines mechanischen Stellwerkes oder eines elektromechanischen Stellwerkes ist es in der Regel nicht möglich, mehr als eine Betriebsstelle zu steuern. Nur im Stellbereich von Relaisstellwerken und elektronischen Stellwerken lassen sich mehrere Betriebsstellen von einer Stelle aus fernstellen oder fernsteuern. Dies ist möglich, weil hier so genannte Gleisfreimeldeanlagen die Fahrwegprüfung unterstützen und eine örtliche Besetzung nicht erforderlich machen.

Fahrdienstleiter in Zentralstellwerken mit ferngesteuerten Betriebsstellen werden auch Zentralfahrdienstleiter genannt. Fahrdienstleiter, die den Bahnbetrieb auf einer Strecke mit Zugleitbetrieb regeln, heißen Zugleiter. In der Regel nimmt der Fahrdienstleiter eines an die Zugleitstrecke angrenzenden Bahnhofs die Aufgaben des Zugleiters mit wahr. Der Fahrdienstleiter einer örtlich besetzten Blockstelle wird auch Blockwärter genannt. In den Betriebszentralen der Deutschen Bahn heißt ein Fahrdienstleiter, der einen bestimmten Stellbereich überwacht, örtlich zuständiger Fahrdienstleiter (özF) Künftig sollen die Disponenten als Zuglenker aus den Leitsystemen einen steuernden Durchgriff auf das (elektronische) Stellwerk erhalten, d.h. der Disponent übernimmt Aufgaben des Fahrdienstleiters im Regelbetrieb. Maßnahmen im Störungsfall sowie Rangieren darf weiterhin nur der özF durchführen.

Siehe auch


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