- Bergamt Nordbayern
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Das Bergamt Nordbayern ist ein Sachgebiet der Regierung von Oberfranken. Sie ist die staatliche Ausführungsbehörde für das Bergrecht in denRegierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Oberpfalz. Das Amt hat seinen Sitz in Bayreuth. Die Bergverwaltung in der Region fußt auf einer Tradition der Bergverwaltung des Fürstentums Bayreuth, die bis in das Jahr 1477 zurückreicht.
Bergbehörden im Freistaat Bayern sind das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur Verkehr und Technologie als oberste Bergbehörde sowie die beiden bei den Regierungen von Oberbayern und Oberfranken eingegliederten Bergämter für Nord- und Südbayern als untere Bergbehörden.
Der sachliche Zuständigkeitsbereich des Bergamtes Nordbayern betrifft Genehmigungs- und Überwachungsaufgaben beim Vollzug bergrechtlicher, arbeitssicherheitlicher und umweltrechtlicher Vorschriften (Bundesberggesetz, Bergverordnungen, Wassergesetze, Immissionsschutzgesetze, Naturschutzgesetze, Waldgesetze u.v.a.m.) in den dem Bundesberggesetz unterliegenden Betrieben (Bergwerke, Tagebaue, Aufbereitungen, Untergrundspeicher, Bohrungen, Besucherbergwerke- und -höhlen) und gewerberechtlicher Vorschriften bei Arbeiten in Tunnel- und Stollenbetrieben.
Das Bergamt Nordbayern wirkt als Träger öffentlicher Belange beim Vollzug staatlicher und gemeindlicher Planungsangelegenheiten und der Rohstoffsicherung mit und nimmt polizeiliche Aufgaben in Betrieben wahr, die den Vorschriften des Bundesberggesetzes unterliegen.
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