- Oberbergamt
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Das Bergamt ist eine Behörde, die eine staatliche Aufsicht, nämlich die Bergaufsicht, über alle mit einem Bergbaubetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen ausübt. Dazu zählen auch die Förderung und Überwachung der Betriebssicherheit und Arbeitssicherheit.
In Deutschland ist die Rechtsgrundlage für die Bergaufsicht das Bundesberggesetz. Die Bergämter sind Landesbehörden:
- Regierungspräsidium Freiburg für Baden-Württemberg
- Bergämter Nordbayern und Südbayern für Bayern
- Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe für Berlin und Brandenburg
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie für Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
- Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel für Hessen
- Bergamt Stralsund für Mecklenburg-Vorpommern
- Bezirksregierung Arnsberg, Dienstgebäude in Dortmund, vormals Landesoberbergamt Dortmund für Nordrhein-Westfalen
- Bergamt Saarbrücken, untersteht dem Oberbergamt des Saarlandes
- Sächsisches Oberbergamt für Sachsen
- Landesamt für Geologie und Bergwesen für Sachsen-Anhalt.
- Thüringer Landesbergamt für Thüringen.
In Österreich war dies bis zum Inkrafttreten des Mineralrohstoffgesetzes am 1. Jänner 1999 die Berghauptmannschaft. Seitdem sind es die Montanbehörden.
In den Niederlanden wird die staatliche Bergaufsicht durch die Staatstoezicht op de Mijnen (SodM) wahrgenommen. Ein wichtiges Aufgabengebiet ist die Aufsicht über die Ölförderung in der Nordsee.
Siehe auch
Weblinks
- Österreichisches Mineralrohstoffgesetz
- Das Oberbergamt Nordrhein-Westfalen, historischer Abriss der Entwicklung und Geschichte der Behörde
- regional: Geschichte der Bergaufsicht in Westfalen
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