- Bernd Büch
-
Bernd Büch (* 1948) ist ein deutscher Verbrecher und zählt zu den gefährlichsten Straftätern Deutschlands. Er wurde als „Doppelmörder von Sennewitz“ bekannt.
Verbrechen
1965 bis 1972 verbüßte Büch sieben Jahre Haft wegen Unzucht mit Kindern in zwei Fällen. Im Jahr seiner Entlassung vergewaltigte er eine Frau und wurde erneut zu fünf Jahren Haft verurteilt. 1978 beging er wieder eine Vergewaltigung und wurde zu acht Jahren und einem Monat Haft verurteilt. Weil er als gefährlicher Wiederholungstäter galt, wurde zusätzlich die Sicherungsverwahrung angeordnet. Nachdem ihm die Flucht aus dem Gefängnis gelang, vergewaltigte er eine Frau und verletzte sie schwer. Er wurde verhaftet und 1983 zu 13 Jahren Haft verurteilt. Abermals gelang ihm die Flucht, wobei er einen Totschlag versuchte und 1985 zu 10 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wurde. 1986 flüchtete er während eines bewachten Spazierganges und vergewaltigte wieder eine Frau in Düsseldorf. Nachdem er gefasst wurde wird er 1987 zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Im April 1997 wurde Büch für eine Therapie von der Haftanstalt Aachen in den Maßregelvollzug der psychiatrischen Klinik Düren verlegt (Forensik (Düren)). Psychiaterin Elisabeth Pfaff bestätigte, sie habe das positive Gutachten erstellt, weil Büch nach ihren Unterlagen im Jahr 2003 aus der Haft entlassen werden sollte. "Da musste man den Versuch der Therapie unternehmen." Aus den Vollstreckungsakten geht jedoch hervor, dass Büchs Haftstrafe erst im Jahr 2023 abgelaufen wäre. Der Rechenfehler war nicht die einzige Panne. Die Ärztin will auch nicht gewusst haben, dass Büch nach Verbüßung seiner Strafen zur Sicherungsverwahrung in Haft bleiben sollte. Dies hätte eine Verlegung in den Maßregelvollzug verhindert.
Am 15. April 1998 gelang es Büch, während eines Zahnarztbesuches zu fliehen. Kurz darauf drang er in Sennewitz in ein Haus ein, tötete den 46jährigen Familienvater mit zwei Kopfschüssen und erdrosselte dessen 71jährige Mutter. Anschließend hielt er die 16jährige Tochter und deren 42jährige Mutter 17 Stunden lang gefangen, missbrauchte und vergewaltigte beide mehrmals, bevor er dann am Morgen mit dem geraubten Bargeld der Familie in einem Taxi flüchtete. Zwei Monate später wurde er in Oberissigheim, nahe der hessischen Stadt Hanau festgenommen. Er konnte anhand der im Taxi hinterlassenen Fingerabdrücke als Täter identifiziert werden.
Am 30. März 1999 verurteilte ihn die 4. Strafkammer des Landgerichts Halle (Saale) wegen zweifachen Mordes, Geiselnahme, Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Das Gericht verurteilte den "Sennewitz-Mörder" zusätzlich zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 50.000 Mark an die beiden überlebenden Opfer.
Aufgrund Büchs Flucht ordnete Sozialminister Axel Horstmann die Einrichtung von zahnärztlichen Behandlungsräumen in allen forensischen Kliniken Nordrhein-Westfalens an.
Weblinks
Wikimedia Foundation.