- Biergarten
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Als Biergarten (auch Bierkeller, bzw. „auf dem Bierkeller“) bezeichnet man im engen Sinn einen besonderen Typ einer Gartenwirtschaft, deren Ursprung in Bayern zu finden ist.
„Kennzeichnend für den bayerischen Biergarten im Sinne der Verordnung sind vor allem zwei Merkmale: der Gartencharakter und die traditionelle Betriebsform, speziell die Möglichkeit, dort auch die mitgebrachte, eigene Brotzeit unentgeltlich verzehren zu können, was ihn von sonstigen Außengaststätten unterscheidet.“
– Auszug aus der Begründung der Bayerischen Biergartenverordnung vom 20. April 1999[1]
Traditionelle Biergärten im Sinne der Biergartenverordnung werden in Bayern vom Gaststättenrecht bezüglich des Lärmschutzes privilegiert. Begründet wird dies mit einer besonderen Bedeutung der Biergärten, weil diese „wichtige soziale und kommunikative Funktionen“ erfüllen würden.
Im weiteren Sinn wird der Begriff „Biergarten“ auch generell für gastronomische Einrichtungen im Freien verwendet. In Bayern ist hierfür der Begriff „Wirtsgarten“, in Österreich der Begriff „Gastgarten“ gebräuchlich.
Inhaltsverzeichnis
Entstehung
Biergärten entstanden in Bayern im 19. Jahrhundert in München, als vorwiegend untergäriges Bier getrunken wurde. Dieses konnte nur in den kalten Monaten hergestellt werden, da die Gärung bei Temperaturen zwischen vier und acht Grad erfolgen musste (und ebenso die Lagerung - das damals nicht-pasteurisierte Bier wurde bei höheren Temperaturen schnell schlecht). Ein entsprechendes Dekret von König Ludwig I. regelte die Brauzeiten. Damit auch im Sommer dieses Bier ausgeschenkt werden konnte, legten größere Münchner Bierbrauer in den Flusshängen der Isar tiefe Bierkeller an, in denen man mittels im Winter eingebrachten Eises das gebraute Bier ganzjährig kühl halten konnte. Um die Durchschnittstemperatur des Lagers weiter zu senken, streute man auf dem Boden des Hangs Kies und pflanzte Kastanien, die mit ihrem dichten Blätterwerk im Sommer guten Schatten bieten. Allgemein wird angenommen, dass die Kunden einen Maßkrug mitbrachten, um das gekaufte Bier mit nach Hause zu nehmen (weshalb es auch Krüge mit Deckeln gab). In den heißen Sommermonaten wurde das Bier jedoch oft bereits direkt vor Ort getrunken. Von diesen Kellerbiergärten sind heute der Paulaner am Nockherberg sowie der Hofbräukeller erhalten. Die Keller von Bürgerbräukeller und Franziskaner bilden heute die Tiefgaragen der Motorama- und Franziskanerhof-Komplexe; die zugehörigen Biergärten existieren nicht mehr.
Der nächste Schritt erfolgte bald und neben der reinen Lagerung wurden die Bierkeller bald auch für den Ausschank genutzt, indem man einfache Bänke und Tische unter die Bäume stellte. Dies führte dazu, dass diese Plätze bald ein beliebtes Ausflugsziel der Münchner wurden, sehr zum Verdruss der kleineren, in München verbliebenen Bierbrauer. Um der zunehmenden Abwanderung von Gästen entgegenzuwirken, traten diese an Ludwig I. heran, der 1812 verfügte, dass die um München herumliegenden Bierkeller zwar weiterhin den Ausschank betreiben, dort jedoch keine Mahlzeiten servieren durften. Jeder, der dort essen wollte, musste die dafür notwendige Speisen nunmehr selbst mitbringen. Diese Verfügung ist inzwischen zwar nicht mehr gültig, so dass es möglich ist, an entsprechenden Ständen etwas zum Essen zu kaufen oder sich etwas servieren zu lassen, jedoch dient vor allem die Erlaubnis, seine eigene Brotzeit mitzubringen, der Abgrenzung eines traditionellen Biergartens von anderen Freischankflächen.
Bedeutung
Die Bayerische Staatsregierung spricht dem Biergarten in der Bayerischen Biergartenverordnung[2] eine wichtige soziale Funktion zu. Biergärten seien „beliebter Treffpunkt breiter Schichten“ der Gesellschaft und ermöglichten soziale Unterschiede zu überwinden. Da die Biergärten in den Augen der Regierung für die Verdichtungsgebiete ein Naherholungsziel darstellen definiert die Biergartenverordnung einige Ausnahmen für Biergärten in Hinsicht auf Nachtruhe und Lärmschutz. Im Zusammenhang der Debatten um die Biergärten, die zu der Bayrischen Biergartenverordnung führten, weist die Volkskundlerin Birgit Speckle darauf hin, dass die Vorstellung des soziale Unterschiede überwindenden, geselligen Biergenusses ein populäres Stereotyp des 19. Jahrhunderts sei. Dabei würden jedoch Brüche ausgeblendet und unlogische Schlüsse gezogen.[3]
Bekannte Biergärten in und um München
Der größte traditionelle Biergarten der Welt ist der Münchner Hirschgarten. Der bei Münchnern und Touristen bekannteste und zugleich zweitgrößte Biergarten liegt im Englischen Garten am Chinesischen Turm. An zentraler Stelle in der Stadt befindet sich mitten im Viktualienmarkt ein Biergarten. Der Biergarten auf dem Nockherberg ist durch die Paulaner-Fernsehwerbung bundesweit bekannt geworden.
Im Landkreis München liegen die Kugler Alm bei Oberhaching, die für sich die Erfindung des Radlers beansprucht, und die Waldwirtschaft bei Pullach, die durch die Biergartenrevolution auch überregional bekannt wurde, weil anhand der Auseinandersetzungen über Lärmschutz in ihrer Nachbarschaft die Biergartenverordnung und die Definition eines traditionellen Biergartens entwickelt wurden.
Bekannt sind auch Biergärten, die zu Klöstern gehören. Dazu gehören Kloster Andechs und Kloster Weltenburg. Dort sind häufig Brauerei und Biergarten in unmittelbarer Nähe gelegen.
Weblinks
Commons: Biergarten – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienWiktionary: Biergarten – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen- Bayerische Biergartenverordnung (pdf-Dokument; 22,8 KB)
Einzelnachweise
- ↑ Bayerische Biergartenverordnung vom 20. April 1999 (Online)
- ↑ Text der Verordnung als PDF
- ↑ Birgit Speckle: Streit ums Bier in Bayern: Wertvorstellungen um Reinheit, Gemeinschaft und Tradition. Band 27 von Münchener Universitätsschriften: Műnchner Beiträge zur Volkskunde, Waxmann Verlag, München 2001, Seite 185
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