Bilanzsprungrisiko

Bilanzsprungrisiko

Bilanzsprungrisiken ergeben sich aus den steuerlichen Rahmenbedingungen einer Direktzusage (Pensionszusage). Dabei gibt es zwei Spielarten der Realisierung solcher Risiken. Einerseits das Auffüllungsrisiko, andererseits das Auflösungsrisiko.[1][2] Entweder ist eine Pensionsrückstellung auf den vollen versicherungsmathematischen Barwert anzuheben oder vollständig aufzulösen. Da Rückstellungen in der Bilanz (ausgewiesen dort als passiviertes Fremdkapital) ratierlich aufgebaut werden (Teilwerte) ist ein Bilanzsprung um so größer, je früher der Versorgungsfall eintritt (z. B. Invalidität des Arbeitnehmers). Dies kann zur bilanziellen Überschuldung des Unternehmens führen (sog. Bilanzsprungrisiko).[3]

Inhaltsverzeichnis

Auffüllungsrisiko

Scheidet der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften aus dem Unternehmen aus, oder tritt der Versorgungsfall vorzeitig ein, muss der Betrieb sofort Rückstellungen in Höhe des Barwertes der Versorgung bilden. Bei Eintritt des Versorgungsfalles ist der Barwert stets am höchsten.

Das Hauptproblem besteht regelmäßig darin, dass die zugeflossene Liquidität in der Regel nicht ausreichen wird, um die Verpflichtung in vollem Umfang auszufinanzieren. Erfolgt die Auffüllung zudem in einem ertragsschwachen Jahr, so können die Ertragssteuerersparnisse (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer) nicht in diesem Jahr realisiert werden. Da weiterhin die fällig werdende Rentenleistung (z. B. Berufsunfähigkeitsrente) zu einer sofortigen zusätzlichen Belastung der Gewinnsituation führt, mindert sich die Bonität des Unternehmens.

Auflösungsrisiko

Stirbt der Arbeitnehmer (unterstellt hier ohne Hinterbliebene) beispielsweise unmittelbar/kurz vor seiner Rente, sind regelmäßig hohe Teilwerte zur Altersversorgung in die Bilanz eingestellt, nahezu auf Höhe des Altersrentenbarwerts. Dieser muss sofort aufgelöst werden, woraus eine erhebliche Gewinnerhöhung und damit Steuerbelastung resultiert. Trotz gleichzeitig eintretender Erhöhung des Eigenkapitals und damit der unternehmerisch oft gewünschten Eigenkapitalquote, verringert sich die Liquidität.

Schutzmaßnahmen

Bilanzsprungrisiken sind vom Unternehmen in der Liquiditätsplanung zu berücksichtigen. Durch den Aufbau eines Kapitalstocks, beispielsweise mittels Abschluss einer (kongruenten, d. h. die Versorgungsleistung 1:1 abdeckenden) Rückdeckungsversicherung, Besparung eines Sparbuchs oder Einzahlung von Geldern in einen Fonds zugunsten des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers kann das Risiko vermieden werden.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Frank Nevels Praxishandbuch Förderung der Altersvorsorge: Mit staatlicher Hilfe zur optimalen Versorgung
  2. Helmut Asmis, Heide Engelstädter, Ingela Schwebe Betriebliche Altersversorgung: die am häufigsten gebrauchten arbeits- und steuerrechtlichen Begriffe von A bis Z
  3. Ralf Schnelle Betriebliche Altersversorgung für professionelle Versicherungsverkäufer

Literatur

  • Sebastian Orthmann, Betriebliche Altersversorgung im Jahresabschluss nach HGB, US-GAAP und IAS, Juristische Reihe Tenea, Band 27
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