- Billett
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Dieser Artikel behandelt die Fahrkarte zur Benutzung eines Verkehrsmittels; eine andere Bedeutung des Wortes siehe unter Fahrkarte (Sportschießen) - ein Code aus wenigen Buchstaben oder Zahlen für die Fahrkarte als ganze und für jede Zugbindung, der vom Zugbegleiter einzutippen ist, oder
- ein zweidimensionaler Strichcode (Aztec Code), der (passende Lesegeräte vorausgesetzt) die manuelle Eingabe erspart.
- ↑ Fahrvergünstigungen für Beschäftigte der DB AG, Stand 2002 (DOC)
- ↑ Transnet: Neuregelungen der persönlichen Fahrvergünstigungen und Job-Ticket durch Konzerntarifverträge (PDF)
- Hermann Lohr: "Fahrkarten in Deutschland." Barteld Verlag 2004, ISBN 978-3-935961-05-9
- Gordon Fairchild: "Fahrkarten der Welt." Barteld Verlag 2008, ISBN 978-3-935961-12-7
Der Begriff Fahrkarte (auch Fahrausweis oder Fahrschein; Schweiz: Billett; Anglizismus auch Ticket) bezeichnet einen Ausweis, der gegen Entrichtung eines bestimmten Geldbetrages zur Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels berechtigt (Beförderungsentgelt; beispielsweise für die Eisenbahn, Straßenbahnen, Busse oder Verkehrsflugzeuge).
Rechtlich ist die Fahrkarte ein so genanntes „kleines Inhaberpapier“ nach § 807 BGB. Fahrkartenkontrollen finden entweder regelmäßig beim Einsteigen durch den Fahrer, selten durch Schaffner und sporadisch (bei der Eisenbahn regelmäßig) mit zivilen oder uniformierten Angestellten der Verkehrsgesellschaft statt.
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Geschichte
Fahrkarten wurden aus dem ursprünglichen Zettelfahrschein entwickelt und ermöglichten eine einfachere Abrechnung durch fortlaufende Seriennummern. Thomas Edmondson stellte um 1836 die ersten Fahrkarten aus Karton her. Die Entwertung durch eine einfache Lochung oder Stempelung war unauslöschbar. Bei den deutschen Eisenbahnen war früher die Benennung Billett gebräuchlich, in der Schweiz gilt sie noch heute. Klassische edmondsonsche Kartonfahrkarten werden immer seltener verwendet, sie wurden durch Fahrscheine aus Fahrkartendruckern oder Fahrkartenautomaten auf Spezialpapieren mit mehreren Sicherheitsmerkmalen, ähnlich zu Banknoten, ersetzt.
Bei der DB werden, wenn das Fahrziel über verschiedene Strecken zu erreichen war, Raumbegrenzungen auf den Fahrkarten eingetragen. Eine Fahrkarte von Hamburg nach Basel wurde so ausgestellt: Hamburg – R (Nummer) – Basel. Diese Fahrkarte konnte über Hannover – Kassel – Frankfurt am Main oder über Bremen – Münster – Mönchengladbach – Mainz benutzt werden. Kreuz- und Querfahrten in Richtung auf das Reiseziel waren dabei erlaubt. Raumbegrenzungen gab es auch im Nahverkehr. Teils waren in diese auch Bahnbusstrecken mit einbezogen.
Fahrkartenarten
Neben den Einzelfahrkarten, die zu einer Fahrt in einer Richtung berechtigen oder als Rückfahrkarte zu einer einzelnen Hin- und Rückfahrt, gibt es Zeitkarten. Diese ermöglichen in einem bestimmten Zeitraum (ein Tag, eine Woche, ein Monat oder Jahr) beliebig viele Fahrten innerhalb eines räumlichen Geltungsbereiches oder auf einer bestimmten Strecke. Zeitkarten werden gezielt für bestimmte Personengruppen, beispielsweise Schüler, Studenten, Senioren angeboten oder als sogenannte „Jobtickets“ für Berufstätige. Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wurden sie zur dominierenden Form der Fahrkarte. Außerdem gibt es Zusatztickets, beispielsweise als Anschlussfahrkarte in Verbindung mit einer Zeitkarte, für Fahrräder, Hunde oder als Zuschlag für Fahrten in der 1. Klasse.
Im Luft- und Schiffsverkehr wird seit langem vom Ticket gesprochen; diese Benennung wurde in den letzten Jahren auch von manchen Eisenbahngesellschaften und Verkehrsverbünden übernommen.
Für den internationalen Eisenbahnverkehr werden Fahrscheine nach TCV-Tarif (Tarif commun international pour le transport des voyageurs) oder auch sogenannte Globalpreis-Fahrscheine ausgegeben.
Personalfahrkarten
Als Personalfahrkarten werden verbilligte Fahrkarten für aktive und ehemalige Beschäftigte der DB AG sowie für deren Familienmitglieder bezeichnet.[1][2]
Zangenabdruck
Im Bahnverkehr werden Fahrkarten oftmals durch einen mit einer Schaffnerzange vorgenommenen Zangenabdruck des Zugbegleiters entwertet. Die Zange versieht dabei die Fahrkarte mit einem kleinen Loch und bringt einen Stempelabdruck auf. Diesem können beispielsweise Zugnummer, Datum, Einsatzstelle und Zangennummer entnommen werden. Die Zahlen auf dem Zangenabdruck der Deutschen Bahn bedeuten im Einzelnen: 1. registrierte Nr. der Zange; 2. Datum; 3. Regionalbereich der Einsatzstelle; 4. Zugnummer (die kleineren ersten und dritten Zahlen stehen quer auf dem Zangenabdruck). Mit dem Abdruck kann ein Fahrgast auch den Nachweis erbringen, mit einem bestimmten Zug gefahren zu sein − beispielsweise bei Entschädigungsansprüchen aus Verspätungen.
Im Bereich der Deutschen Bahn AG werden Zeitkarten in der Regel bei der ersten Fahrscheinkontrolle einfach entwertet. Fahrscheine innerhalb von Verkehrsverbünden sind oftmals vom Fahrgast vor Fahrtantritt an Entwertern zu stempeln. Mitunter werden derartige Fahrkarten auch mit einer sehr kurzen zeitlichen Gültigkeit zum sofortigen Fahrtantritt gedruckt.
Moderne Fahrkartentypen
Beim Kauf eines Online-Tickets druckt der Kunde seinen Fahrschein selbst (siehe Bild). Außerdem muss er beim Kauf angeben, durch welche BahnCard, Bank- oder Kreditkarte er sich während der Fahrt ausweisen will. So können nicht mehrere Personen mit mehreren Ausdrucken desselben Fahrscheins fahren. Der Fahrschein kann in der Regel übers Internet storniert werden; Druck und Lastschrift beweisen also noch nicht den Kauf. Erst ein Zangenabdruck des Zugbegleiters belegt, dass der Fahrschein benutzt wurde. Der Fahrschein enthält neben dem Klartext typischerweise mehrere Codes, mit denen der Zugbegleiter die Gültigkeit der Fahrkarte überprüfen kann. Darunter fallen zum Beispiel:
Bei einer Variante des Online-Tickets erhält der Kunde nur einen Code, der ihn zur Fahrt berechtigt.
Das E-Ticket ist keine Fahrkarte im engeren Sinn. Dabei wird beim Verkauf der Fahrkarte nur die Identität des Kunden registriert. Beim Reiseantritt muss der Kunde dann nur seine Identität nachweisen, z. B. anhand seiner Kreditkarte, und erhält dann den eigentlichen Fahr- oder Flugschein ausgehändigt.
Eine gänzlich papierlose Version des Online-Tickets ist das SMS-Ticket, das per Kurzmitteilung an das Mobiltelefon des Fahrgastes übertragen wird. Die Abrechnung erfolgt entweder über die Telefonrechnung oder nach vorheriger Anmeldung per Rechnungsstellung. SMS-Tickets sind hauptsächlich im öffentlichen Personennahverkehr im Einsatz.
Weblinks
Literatur
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