- Bootsmannanwärter
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Mit der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) vom 19. März 2002 wurden die Voraussetzungen zur Einstellung als Feldwebelanwärter/-in (Heer/Luftwaffe) (Abk. FA) bzw. Bootsmannanwärter/-in (Deutsche Marine) (Abk. BA) festgelegt.
Die Anwärter durchlaufen innerhalb ihrer Ausbildung bei Heer und Luftwaffe die Dienstgrade Gefreiter (FA) und Unteroffizier (FA) bzw. bei der Marine Gefreiter (BA) und Maat (BA).
Allerdings sind die Bezeichnungen "Maatanwärter (MA)" und "Bootsmannanwärter (BA)" keine offiziellen Bezeichnungen. Gemäß der ZDv 64/10 (Abkürzung in der Bundeswehr) und der ZDv 20/7 (Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten) wird auch der angehende Maat als "UA" und der angehende Bootsmann als "FA" bezeichnet. Allerdings haben sich beide Bezeichnungen langsam eingeschlichen und werden nicht nur bei der Marine, sondern auch innerhalb der Bundeswehr allgemein anerkannt.
Abzeichen
- Feldwebelanwärter tragen bis zur ihrer Beförderung zum Feldwebel eine altgoldfarbene Kordel quer über das untere Ende ihrer Dienstgradabzeichen (z.B. Schulterklappen) und
- Bootsmannanwärter tragen bis zur Beförderung zum Bootsmann 2 goldfarbene Balken zu den Dienstgradabzeichen.
Bei Ernennung zum Feldwebel entfällt die Quertragung der Kordel auf den Schulterklappen; stattdessen wird die Goldschnur nunmehr am äußeren Kragenrand des Dienstanzuges (gleich der Silberschnurpaspelierung der Offiziere) getragen.
Siehe auch
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